RS am RTW?

Ich werd es mal im nächsten Dienst dem nfs versuchen zu erklären das mein rs sein nef jetzt fährt. .

Auch der NFS hat sich an die Dienstanweisung des LV zu halten.

Was sagt diese Dienstanweisung dazu wenn jetzt der RS aber keinen Führerschein hat? Das ganze nef in den t6 Umlagen und sichern? Es bleibt nicht praktizierbar.
Ebensowenig wie die Dienstanweisung dass wenn, dann das NEF voraus fährt (und ständig in den Rückspiegel blickt ob der RTW noch da ist anstatt sich auf die Straße vor ihm zu konzentrierten)

Ausnahmesituationen wird es immer geben. Es geht darum, dass der RS die allgemeine Erlaubnis hat das NEF zu lenken, falls der NFS im RTW benötigt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Wo ist das Problem einfach normal zu fahren und sich auf den Funk zu hören? Ist das selbe wie wenn das NEF nicht einsatzmäßig mitfährt.

Und wenn das vorausfahren nicht praktizierbar sein soll, wie macht dann das eine BF oder die Polizei bei Konvoifahrten? Hier muss Mann nämlich nicht nur ständig auf den Hintermann achten, sondern auch auf den Vordermann bzw. gibt’s da mehrere davon.

Also bei uns fährt das nef immer hinterher.

Auch das wird in der Dienstanweisung in Niederösterreich geregelt, dass das kleinere Fahrzeug vor dem großen fahren soll, da das kleinere hinter dem großen nicht gesehen wird.

Wenn ihr schon, wieder einmal, interne Infos hier postet dann lest sie auch richtig.

Eine EMPFEHLUNG das Nef voraus fahren zu lassen ist keine Dienstanweisung.

Der RS DARF prinzipiell mit Führerschein und SEF Ausbildung das NEF lenken, erlaubt heißt nicht das es eine Dienstanweisung ist sondern das es sein darf.

Übrigens für die Zukunft:
Eine Dienstanweisung ist als solche benannt und nennt sich nicht „Interne Information“

(y)

Ich fahre immer hinter dem RTW damit ich sofort sehe wenn die stehen bleiben und ich sorge schon dafür dass ich nicht übersehen werde.

Wenn ich das Fahrzeug übernehme bin ich dafür verantwortlich bis ich es dem nächsten Dienst übergebe…dann bleibt es stehen falls ich im RTW mitfahren muß!

Mir wurde es als Dienstanweisung erklärt, wenns eine interne Information ohne bindenden Charakter ist, dann gut zu wissen.

Richtig Cicero, das sehe ich auch so.

Drum steht auch im Text der „Information“ - „diese Dienstanweisung“

Dienstanweisungen können auch Empfehlungen beinhalten.

Und wie oft ist der RTW schon stehen geblieben?
Das mit dem Übersehen sei Mal so dahin gestellt, weil das nicht unbedingt in deiner Macht liegt.

Wenn du es dem RS übergibst, dann ist er in dieser Zeit dafür verantwortlich.

Es sind schon asb‘ler am snaw mitgefahren aber ich bezweifle das ein asb Fahrer die Erlaubnis hat ein nef das einer reinen rk Dienststelle gehört zu lenken (Industrieviertel).

Das NEF gehört eigentlich dem Land NÖ.

Ja aber das schau ich mir an das ich in Baden oder Neustadt zum rk Nfs hingeh als asb Sani und ihm erklär das er jetzt am rtw mitfährt und ich daweil sein nef lenke…

Na wenn dann ist es eher umgekehrt.
Aber wenn du dir den Transport nicht zutraust als RS, dann ist es die Pflicht des NFS. Alles eine Frage der Argumentationen.

Dann ist man, egal auf welchem Auto, sowieso falsch :wink:

…oder man ist sich der Grenzen seiner Ausbildung bewusst und nimmt seine Verantwortung wahr!

War nicht auf den RS bezogen, sondern auf beide Ausbildungsstufen und ja, da hab ich mich schon des öfteren gefragt, wie der jenige welche a) durch die RS/NFS Prüfung kam und b) selbst nicht checkt, dass er nur Topfen baut :wink:

Von einem NFS kann ich erwarten, dass eine simple Infusion vorbereitet wird - leider nicht immer und überall der Fall. Das Problem hatte ich in den letzten zwei Jahrzehnten noch bei keinem RS …

Ausbildung ist gut, Routine besser - eingemottete Ausbildungsstände bringen leider keinem was …

Um wieder zum Thema zurückzukommen, mein NEF fahre während des Dienstes ich und das hinter dem RTW. Die Situation hatte ich bei uns noch nie, dass ich auch nur einen Gedanken daran verschwenden musste, dass ein Besatzungsmitglied der RTW Besatzung damit fahren muss …

„Mein NEF“, „Mein Feuer“, usw… :wink:

Die Situation hättest du nie weil immer NFS im RTW oder weil du nie die rechtliche Situation bedacht hast?

Bei uns im Flachgau durchaus schon öfter der Fall gewesen. Der letzte Fall der mir bekannt ist, war z.B. ein Infarkt im Cardiogenen Schock. Da hat dann der Zivi das NEF nachgfahren, weil der Patient eventuell Intubations bzw. Reanimationspflichtig geworden wäre. Seh da auch kein Problem darin…