RS am RTW?

Die rechtliche Situation lasse ich jetzt mal aussen vor, da es ja noch keinen einzigen ausjudizierten Fall in AT dazu gibt und damit nach wie vor nicht so geklärt ist wie es geklärt sein sollte. Und ja, in der Stadt sitzt bei uns tagsüber, wo ein Gro der Einsätze stattfindet, so gut wie immer ein NFS am RTW.

@Alexxd_12 ja wenn man Zivis am RTW fahren lässt … gibts bei uns nicht :wink:

Ich kenn auch viele Dienststellen in Niederösterreich wo ein nfs am Auto sitzt. Nur es bringt nichts wenn der hauptamtliche Fahrer der nfs ist und der Zivi hinten 1er Sani…

Aber da beisst sich die Katze in den Schwanz. Der Zivi ist auch nicht der geeignete Fahrer.

was ist bitte so schlimm daran wenn der zivi RTW faehrt? der is wahrscheinlich um keinen deut besser oder schlechter als ein EA

Kann man nur zustimmen …

@Inselzivi
Tja wenns nach dem geht, darfst auch bei so manchen (leider vielen) HA auch keinen Unterschied machen …

Die Fahrpraxis und Erfahrung.

Es geht dabei mehr darum das man sagt es sitzt eh ein nfs am rtw aber dabei dann nicht sagt das der nfs der Fahrer ist und dann bringt er nichts (weniger).

Die Argumentation verstehe ich nicht ganz. Bleibt bei euch der Fahrer im Auto sitzen und macht nichts mit dem Patienten am Einsatzort?
Während der Fahrt kannst du nicht viel mehr machen als psychologische Betreuung und den Patienten beobachten. Dafür reicht ein RS aus.

Ähhhhm Nein :question: :exclamation:
Gerade wenn hinten der NA drinnen sitzt, ist der NFS mehr als sinnvoll, da er die Notarztassistenz gelernt hat. Außerdem sind am Land Transportzeiten von ~30 min keine seltenheit und der NFS kann den Patienten über diese Zeit besser einschätzen und betreuen.

Ich bin voll bei dir/euch, dass der NFS grundsätzlich zum Patienten gehört. Der Punkt in NÖ ist: damit musst du deinen HB-Mitarbeiterstand ziemlich sicher um ein Drittel bis die Hälfte aufstocken, weil du am RTW dann zwei HBs brauchst. Da Zivis in NÖ nicht mehr blau fahren dürfen, fällt auch die Lösung, den Zivi lenken zu lassen, aus.

Insofern wäre die Regelung, dass zumindest ein NFS am Auto sein muss, schon einmal ein Fortschritt. Das bringt wirklich was bei Ersteinschätzung und Behandlung (ob mit oder ohne NA). Klar wäre es auch für den Transport besser, aber ein großer Schritt wäre es auch ohne diese Regelung.

Und selbst das wäre kein Thema, weil den Zivi kann ich das NEF normal hinterher fahren lassen. Ja ja ich weiß eh, dann kommt halt das Thema mit den Folgeeinsätzen noch.

Stimmt so nur zum Teil - wenn der Zivi zusätzlich das Berufsmodul macht, ist auch ein qualifizierter Einsatz und somit auch das Lenken von RTWs möglich.

zivildienst.gv.at/204/start.aspx#a3

Das setzt aber meines Wissens trotz Berufsmodul voraus, dass der zivi 2 Jahre den Führerschein hat oder ein entsprechendes VPU Gutachten. Ist also sehr selten der Fall.

Weil halt eh nix passiert …

Die Aussage der Notwendigkeit für eine Berufsausbildung um eine höherwertige Tätigkeit zu verrichten ist aus zweierlei Gründen interessant. Einerseits lernt der bzw. die Sanitäterin beim Berufsmodul kein zusätzliches Rettungssaniwissen dazu. Andererseits gibt es Bundesländer die planmäßig mit einem T5 und zwei Zivis (alleine) zu allen! Einsätzen fahren.
Föderalistisces System halt. 9x was anderes.
Salzburger Landesrecht … Ein verpflichtendes Fahrsicherheitstraining und Ortskunde … Bundeslandschulung.

Natürlich bring ein nfs am bo den Vorteil das er die Lage besser einschätzen kann aber auch ein erfahrener rs kann das. Nach 10 Dienstjahren am rtw kann man selten einen Unterschied ausmachen ob das ein rs oder nfs ist.

Mir geht es prinzipiell darum das man halt sagt der nfs sitzt eh am Auto aber dabei verschweigt das es der Lenker ist.
Das ist eine Verschleierung der Tatsachen wie ich finde.
Aber ja wir sind hier bei einem grundsätzlichen Problem, so wie das ganze Thema des rs am rtw.
Solange es im Gesetz nicht steht oder in einer Vereinbarung der Gemeinde mit dem rd Anbieter das der 1er am rtw ein nfs sein muss und dies damit dann logischer weise auch bezahlt wird, solange wird es rs am rtw als 1er geben.
Auch wenn jetzt versucht wird in nö mit dem rtw-c sich abzuheben um zu zeigen das der oder die besser ausgerüstet sind (personell) so wird in der er primären freiwilligen Zeit außerhalb von Städten selten ein „c“ Fahrzeug vorhanden sein und selbst wenn dann wird der selten der schnellste sein weil die Mehrheit noch immer mit rs besetzt wird.
Vorallem weil selbst wenn ich sage das alle Fahrzeuge mit 2 rs am Auto jetzt NUR noch ktw sein sind dann wird es in Landstrichen halt nur noch ktw geben und vereinzelte rtw.
Solange jetzt die Vorgabe ist das ein ktw zu einem Einsatz fährt wenn der rtw mehr als 1 Minute länger brauchen würde dann bringt das alles nichts mehr. Den den würden Die rtw auf den bezirksstelle stehen und die Ortsstellenleiter hätten erst wieder nur ktw‘s.
Somit ist es egal ob ich das Auto ktw, rtw, sew oder wie auch immer nenne. Im Endeffekt kommen immer 2 rs daher.

Zivigesetz ist aber ein Bundes- und kein Landesgesetz.

Hat jemand etwas anderes behauptet?

Les deinen eigenen Beitrag.

Eigentlich müsste die Vorgehensweise in jedem Bundesland gleich sein

Theoretisch ja, in der Praxis interpretieren die Länder (=der Landeshauptmann als Behörde) das Gesetz aber unterschiedlich. In Wien sogar am KTW keine Zivis alleine, in NÖ Zivibomber nur KTW-B, in OÖ offenbar Universalauto und in anderen Bundesländern weiß ichs nicht. Ach ja, in Vorarlberg, also im Kleinwalsertal: Zivi RS.at hinterm Lenkrad und NFS.de beim Patienten. Hätt ma also die ganze mögliche Bandbreite einmal durch. :wink:

Nö, KTW auch.
Als RTW Fahrer werden sie nicht eingesetzt.