RS am RTW?

Außer im Wiener Landesgesetz steht in keinem Gesetz drinnen das der transportführer sprich 1er Sani am rtw ein nfs sein muss.

Somit kann ich auf einem rtw auch einen rs als 1er einsetzen (in den anderen 8 Bundesländern).

Im SanG sind die Befugnisse vom rs und vom nfs geregelt.
Wenn jetzt eine Situation Eintritt für die ich einen nfs brauche so ist es meiner Meinung nach Aufgabe der Leitstelle dafür Sorge zu tragen das ein nfs bei dem Patienten ist und kein rs.
Darum kann ich ja auch ein nef nachfordern mit dem ein Notarzt inklusive nfs kommt. Die kümmern sich dann um den Patienten wenn es notwendig ist.
So verstehe ich jedenfalls die verschiedenen Gesetze die hier zur Anwendung kommen.

Hab ich auch nicht gesagt.

Es würde fürs Erste schon reichen, wenn ich nicht zu jeden Nicht-Notfallpatienten einen NFS (sprich RTW) schicken würde, dann hätte man auch genug NFS für Notfallpatienten.

Der nfs und der na sind eine Einheit weil wenn du einen na brauchst, dann brauchst einen nfs der dem na assistiert.

:wink:

Und wie macht er das dann beim Transport? Über Bluetooth vom Lenkrad des NEFs aus?
Genau deshalb sollte der NFS am RTW sein - und das NICHT als Fahrer.

Zum Lenkrad Drehen am NEF brauchts keinen NFS.

Tja, es wäre einfacher wenn der Sani das nef lenken dürfte dann wäre der nfs beim na.

Was bringt mir ein nfs auf einem Fahrzeug auf dem nur ein lp1000 ist und sonst ist der rtw ein besseres Taxi…
Darum ist es egal wie ich es nenne weil die Betreiber nennen fast alles rtw weil jeder Dorf Bürgermeister weis der rtw ist gut und den will ich haben.
Solange der nfs am rtw nicht vorgeschrieben ist wird es keinen geben, weil wenn nicht vorgeschrieben und wenn nicht bezahlt dann gibt es keinen.

Darf er ja.

Nicht ohne Führerschein, nachdem dieser aber keine Voraussetzung für den RS ist, fällt diese Taktik der simplen Logik zum Opfer, dass sie schlicht nicht zuverlässig funktioniert.

Was bringt mir der NFS am Lenkrad des NEFs? Den C3, Medumat,… kann auch der RS zum Patienten bringen, wenn dort noch kein entsprechend notfallmedizinisches Equipment ist.

Ein Führerschein zu besitzen ist für einen NFS auch keine Voraussetzung :stuck_out_tongue:

Muss auch nicht sein - aus dem Patientenraum heraus lässt sich der RTW ohnehin schlecht lenken, außerdem sollte der NFS ja auch den Notarzt assistieren und nicht den RTW lenken.

Also wenn ein asb rs das nef schwechat hat fährt dann kannst die Minuten zählen bis der lv vom rk vor der Tür steht.

In dem Fall hats aber auch Versicherungstechnische Gründe…

Es gibt aber eine Dienstanweisung vom LV, die das lenken des NEF’s durch einen RS erlaubt. Darin stand aber nichts, dass man hier bei Organisationen einen Unterschied macht.

Und es gibt auch (im selben Bundesland) eine dienstsnweisung die das genaue Gegenteil sagt. Also RS fährt das NEF

Also was jetzt? RS fährt NEF - sagte ich ja.

Ich werd es mal im nächsten Dienst dem nfs versuchen zu erklären das mein rs sein nef jetzt fährt. .

Auch der NFS hat sich an die Dienstanweisung des LV zu halten.

Was sagt diese Dienstanweisung dazu wenn jetzt der RS aber keinen Führerschein hat? Das ganze nef in den t6 Umlagen und sichern? Es bleibt nicht praktizierbar.
Ebensowenig wie die Dienstanweisung dass wenn, dann das NEF voraus fährt (und ständig in den Rückspiegel blickt ob der RTW noch da ist anstatt sich auf die Straße vor ihm zu konzentrierten)

Ausnahmesituationen wird es immer geben. Es geht darum, dass der RS die allgemeine Erlaubnis hat das NEF zu lenken, falls der NFS im RTW benötigt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Wo ist das Problem einfach normal zu fahren und sich auf den Funk zu hören? Ist das selbe wie wenn das NEF nicht einsatzmäßig mitfährt.

Und wenn das vorausfahren nicht praktizierbar sein soll, wie macht dann das eine BF oder die Polizei bei Konvoifahrten? Hier muss Mann nämlich nicht nur ständig auf den Hintermann achten, sondern auch auf den Vordermann bzw. gibt’s da mehrere davon.