heute.at/oesterreich/niedero … t-40225001
Vier Stunden lang war Brigitte Rosenbusch (77) an einen Sessel „gefesselt“. Der Grund: Beim Heimtransport nahm das Rote Kreuz ihren Rollstuhl nicht mit.
Mehr im Beitrag, kann vom iPad nicht alles kopieren.
heute.at/oesterreich/niedero … t-40225001
Vier Stunden lang war Brigitte Rosenbusch (77) an einen Sessel „gefesselt“. Der Grund: Beim Heimtransport nahm das Rote Kreuz ihren Rollstuhl nicht mit.
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Da sie künftig ja mit dem Taxi fahren will, sollte das ja krin Thema mehr sein …
Ich nehme übrigens auch keinen Rollstuhl im KTW mit (RTW sowieso nicht). Dafür haben wir ausreichend BTW.
die wollte augenscheinlich nur in die Zeitung, und die Zeitung nur wieder Wetter machen…
ich finde das so etwas von frech von Heute!
ich würde als Fahrer genau glich handeln, und wenn sie künftig mit dem Taxi fahren kann? Warum wurde dann immer ein KTW verwendet? Warum wird von der GKK unnötig mehr gezahlt als muss ist? (Transport Sitzend-gehend?)
Wäre besser es meldet sich mal die GKK bei der werten Dame!
Ich als Einsatzfahrer bin dann der, der bei einem Unfall dann vorm Richter steht und wo es dann heißt „hättens in rolli halt ned mitgnumman, des Auto is ka Transporter“
und dann schauma ob die Leute noch mitleid haben!
Eine Bodenlose Frechheit!
ja ich kenne die problematik sehr gut aus meinem zivi: am ktw hats immer geheissen rollstühle müssen mitgenommen werden (obwohl man sie im auto eigentlich nicht sichern kann). als ich dann eines schönen tages einen dreifachtransport (!) von der leitstelle bekommen habe, und zwei der patienten einen rollstuhl hatten, hats auf einmal geheissen dass ich die rollstühle im spital lassen soll. das hab ich dann auch so gemacht, hab dann die patienten heim geführt und nicht mal 30min später hatte ich 2 beschwerden am hals und wurde vom disponenten angeschrien. Fazit: meiner meinung gar nicht erst von daheim mitnehmen weil dann is er auch immer dort wo sie ihn braucht und er kann dir im KTW ned am schädel fallen.
Ja und wenn ich NKTW/RTW fahr bleibt das ding sowieso zuhause
ich werd ihn in zukunft auch nicht mehr mitnehmen, und die Leute freundlich darauf hinweisen wieso,weshalb, warum…
ebenso vermerk ichs am Protokoll, tut mir zwar leid für die Leute, aber naja
Ich sehe es so, dass wenn der Kunde für den Transport angibt, dass er einen Rollstuhl benötigt und im Meldeformular steht dies angegeben. Da ich ankreuzen kann:
Ich würde gerne wissen ob es am Land eigentlich solche behindertentransportfahrzeuge der Rettungsdienste gibt. In einigen Städten gibt es sowas immer wieder entweder durch fahrtendienste oder durch Rettungsdienst Anbieter aber auf dem weiten Land hätte ich sowas selten bis gar nicht gesehen.
Also ich glaube auch je weiter man sich von den Schwerpunktzentren entfernt, desto unwahrscheinlicher ist es auf ein Fahrzeug zum Rollstuhltransport zu treffen. Aber ich verlinke einmal eine ÖRK Meldung bezüglich der Anschaffung eines RTW
http://www.roteskreuz.at/news/datum/2012/11/15/gaenserndorf-neuer-rettungswagen-im-einsatz/ und da heißt es das im Fahrzeug die Möglichkeit zur Befestigung eines Rollstuhls gibt, weil beim Verein das Fahrzeug die eierlegende Wollmilchsau sein muss, damit man es immer und zu allem fahren lassen kann.
Also bei uns gibt es knappe 15 BTWs in der Stadt (MB Sprinter mit 3 Sitzplätzen, 2 Tragsessel und 1 Rollstuhlplatz. Ebenso gibt es diese auch auf die Bezirke/Dienststellen verteilt. Wenn jetzt einer eine Rollstuhlfahrt bestellt, bekommt er in der Regel auch so ein Fahrzeug. Sind diese ausgelastet, kommt ein KTW (T5/T6/Sprinter) und nimmt den Patienten ohne Rollstuhl mit (wenn terminlich nicht anders machbar - muss man halt mit dem Patienten sprechen).
@ Redtiger bei dem Dreifachtransport war es jeweils eine Sporttasche bzw. kleiner Koffer und eben die zwei Rollatoren, also eine Menge die ich bei einem Einzeltransport locker und ohne Probleme transportieren könnte. Daher kann ich hier nicht dem Kunden den Vorwurf machen, sondern der Organisation / dem Anbieter.
Bezüglich des Rollstuhls sehe ich es so, dass wenn nicht eindeutig Vorrichtungen zur Sicherung des Rollstuhls im Zuge des Transports vorgesen sind und dies durch den Hersteller festgelegt wurde, muss der Transport unterbleiben, weil ich als Fahrer haften würde, weil der Verein sich auf meine Verantwortung hinaus reden würde und ich mich gegenüber dem Richter rechtfertigen müsste.
@ SaniS wenn der Anbieter die geschuldete Leistung nicht erbringen kann, so ist er verpflichtet dem Kunden die Verhinderung der Leistungserbringung unverzüglich und zeitnah mitzuteilen, dass bedeutet wenn ein Kunde am 18.04.2017 für den 25.04.2017 schriftlich einen Krankentransport mit Rollstuhl bestellt hat und dieser Auftrag wurde durch den Leistungserbringer bestätigt, so kann er nicht am 25.04.2017 mit einem Fahrzeug den Transport anbieten in welchem kein Transport des Rollstuhls sichergestellt ist. Auch wer es unzureichend, wenn die Leitstelle am 25.04.2017 um 06.45 bei einem Transport ab 07.00 anruft und mitteilt, dass sie die angebotene Leistung nicht vollumfänglich anbieten kann. In beiden Fällen bestünde in meinen Augen Anspruch auf Schadensausgleich bei Nutzung eines Konkurrenzunternehmens, wenn dieses in der Region vorhanden ist.
Ich glaube damit sind wir dann beim Kernpunkt der Petition „Rettet die Rettung“ welche ja die Konkurrenz auf dem Krankentransportmarkt unterbinden und die Monopalstellung festschreiben will.
@ Redtiger das ist ein komplett anderer Sachverhalt, da hier kein vorhergehender Auftrag erfolgte, sondern ein „akuter“ Ereignis zugrunde liegt. So ist in deinem Fall zu prüfen, ob der Transport mit einem geeigneteren Fahrzeug möglich und der damit verbunden Zeitverlust gerechtfertigt werden kann, wenn nicht bin ich in einer Rechtsgüterabwägung und da gilt die körperliche Unversehrtheit ist wichtiger als der Transport des Rollstuhls.
Bei uns (NÖ) war es bisher nie ein Thema, auch als RTW bei einem Heimtransport den Rollator etc. nicht mitzunehmen. Der wurde einfach so gut es geht befestigt und fertig.
Reflexiv betrachtet ist das aber gar nicht so einwandfrei zu rechtfertigen, finde ich. Einerseits ist man darauf bedacht, den Patienten doppelt anzugurten wegen etwaigen Sollbruchstellen bei der Tragsesselhalterung, andererseits nimmt man in Kauf, dass der Rollstuhl bei einem Aufprall unkontrolliert durch den Patientenraum fliegen kann. Ich bin da ein bisschen zwiegespalten.
@ Red Tiger mit dem Einwurf habe ich gerechnet, wollte es aber noch nicht präventiv Ausführen. Ja ich lasse den Rollstuhl nach Meldung an die Exekutive zurück, wenn der Zustand des Patienten einen unverzüglichen Transport notwendig macht, dies geschieht dann im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung und da gilt: Ein Patient mit Verdacht auf Schlaganfall ist so zeitnah wie möglich in eine spezialisierte Einrichtung zu transportieren, also ist der Rollstuhl nur nachrangig zu betrachten.
Denn ich habe nicht immer eine dritte Person mit, welche ich im Zweifel bis zum Eintreffen der Exekutive oder wem auch immer vor Ort belassen kann. Sorry in dem Fall gilt dokumentieren, informieren, bestätigen und dann kann ich bei Gericht, wenn der Rollstuhl dann fehlt argumentieren, dass ich alles in meiner Macht stehende unternommen habe einen Schaden abzuwenden, aber der Verlust des Rollstuhls geringerwertig als ein schlechteres neurologisches Outcome des Patienten ist. Schließlich sind wir zwar auch für die Vermögenswerte des Patienten verantwortlich, doch in erster Linie für die Gesundheit!
das stimmt schon das man ihn gegen den sanisitz schnallen kann und ihn damit sichert. nur ich habe es auch schon erlebt das für rollstühle einfach der gurt nicht gereicht hat. das mag jetzt sein weil das in diesem fall ein besonders großer rollstuhl war, oder daran das die art wie die gurte positioniert sind in mancher unserer ktw´s dann doch eher suboptimal ist. auch haben wir 2 ktw´s bei denen beide betreuer-sitze gegen die fahrtrichtung sind und dann weiss ich nicht ob der sani da noch platz hat zu sitzen. aber ja in den meisten fällen stimmt es dass einen rollstuhl mitzunehmen bis auf organisatorischen aufwand (vor allem wenn man nur zu zweit ist) eher unproblematisch ist
zu dem zweiten punkt: natürlich nehme ich den rollstuhl eines verunfallten/erkrankten rollstuhlfahrers der nicht zuhause ist mit, alles andere wäre unverantwortlich (und fahrlässig?). aber worauf ich eher bezug genommen habe ist die klassische tour wo du mit 2 vollen koffern und dem kommentar: „der rollstuhl muss mit sonst fahr ich nicht“ erwartet wirst. für solche fälle habe ich eher wenig bis gar kein verständnis. wenn die immobilisation des patienten so fortgeschritten ist das er sich nicht selbstständig bewegen kann, braucht er sich ab dem moment wo ich da bin bis sie wieder zuhause ist nicht mehr aus eigener kraft bewegen. der patient kommt bei uns auf den sessel/die trage und im spital dann auf ein bett, die ärzte/pfleger bekommen von mir die info das der patient sich von selber nicht fortbewegen kann und dann wird dem patient auch jede bewegung abgenommen. und für den fall das der patient wirklich länger im spital bleiben muss bekommt er einen leih-rollstuhl vom spital.
Abgesehen von der Traglast der Gurte ist der Mechanismus zum Einrasten vom Dlouhy als Sollbruchstelle konstruiert.
@ Red Tiger die Frage ist über was reden wir einen Krankentransport, wo ich alle Zeit der Welt hab außer das mir die Leitstelle die Hölle heiß macht oder einen Notfall, wo bei einem nicht unverzüglichen Transport sich akute Gefahren für den Patienten ergeben?
In meiner Umgebung hatte ein Patient mit Elektorolli einmal einen Schlaganfall und es war deshalb nicht mehr klar mit ihm kommunizierbar, allerdings noch so klar, dass er dem Transport zustimmte und auch der Belassung des E - Rolli unter Information der Exekutive am Ort des Geschehens so das die Exekutive diesen im Anschluss in Verwahrung nehmen konnte, weil wer wäre denn außer der Polizei zuständig, vielleicht die GKK als Besitzer des Rollstuhl?
In der Tat eine prekäre Situation. Bisher habe ich solche Patienten nur in unmittelbarer Nähe von Pflegeheimen aufgefunden. Ist durch das Nachholen der Executive nicht auch wertvolle Zeit verloren gegangen?
Nein. Wird sichergestellt.
Nein, da zwar die Exekutive informiert wurde durch den Fahrer in der Zeit wo der Patient in den RTW kam und die Polizei auch recht Zeitnah bei dem E - Rolli war, nur wir haben nicht auf die Exekutive gewartet, sondern dieser schon mitgeteilt, dass wir mit dem Patienten auf die Neuro fahren und das war auch kein Problem seitens der Polizei.