Burladingen, sb/pz, 12.08.2014 10:05 Uhr
[size=85]Am Sonntagmorgen ist eine 72-Jährige bei einem Unfall auf K 7161 zwischen Ringingen und Salmendingen schwer verletzt worden. Foto: Eich [/size]
Burladingen - Am Sonntagmorgen ist eine 72-Jährige bei einem Unfall auf K 7161 zwischen Ringingen und Salmendingen schwer verletzt worden.
Der 29-jährige Fahrer eines Rettungswagens war mit Blaulicht und Einsatzhorn unterwegs, als er kurz vor einer unübersichtlichen Rechtskurve
zum Überholen eines Autos ansetzte. Im Scheitelpunkt der Kurve musste ein entgegenkommender VW Golf notbremsen, um einen Zusammenstoß
mit dem Rettungswagen und dem dahinter fahrenden Notarztwagen zu verhindern.
Die Autofahrerin hinter dem Golf konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr mit ihrem Audi auf den stehenden VW auf.
In dem Golf wurde dabei die 72-jährige Beifahrerin schwer verletzt, die 22-jährige Fahrerin des Audi zog sich laut Polizei leichte Verletzungen zu.
An den Autos entstand Sachschaden in Höhe von 9000 Euro.
Die Fahrer von Rettungs- und Notarztwagen setzten ihre Einsatzfahrt trotzdem fort. Bei der Rückfahrt vom Einsatz hielten sie kurz an der Unfallstelle
an und gaben sich als Beteiligte zu erkennen.
Beamte der Verkehrspolizeidirektion Zimmern ob Rottweil haben die Ermittlungen zu dem schweren Unfall aufgenommen.
Quelle: schwarzwaelder-bote.de
[size=150]Burladingen Rettungswagenfahrer hätte anhalten müssen [/size]
Schwarzwälder-Bote, 13.08.2014 17:35 Uhr
Burladingen. Nach dem Unfall, den der 29-jährige Fahrer eines Rettungswagens am Sonntag auf der Kreisstraße 7161 zwischen Ringingen und
Salmendingen verursachte, laufen die Ermittlungen der Polizei. Klar ist bereits: Der Fahrer des Rettungswagens hätte nach dem Unfall anhalten
müssen.
Auf einer Fahrt mit Blaulicht und Einsatzhorn setzte der Fahrer des Rettungswagens kurz vor einer unübersichtlichen Rechtskurve zum Überholen
eines Autos an. Im Scheitelpunkt der Kurve musste ein entgegenkommender VW Golf eine Vollbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß mit
dem Rettungswagen und dem dahinter fahrenden Notarztwagen zu verhindern. Die Autofahrerin hinter dem Golf konnte nicht mehr rechtzeitig
bremsen und fuhr auf das stehende Fahrzeug auf. Die Fahrer von Rettungs- und Notarztwagen setzten ihre Einsatzfahrt aber trotzdem fort.
Ein Sprecher des DRK Zollernalb sagt zu diesem Verhalten: „Unsere Fahrer müssen anhalten, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind.“ Das gelte
auch, wenn die Fahrer sich auf dem Weg zu einem Notfall befinden. Je nach Schwere des Unfalls werde dann das weitere Vorgehen mit der
Leitstelle in Balingen besprochen.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Verkehrspolizeidirektion trägt offensichtlich der Fahrer des Rettungswagens die Verantwortung für den Unfall.
Polizei-Pressesprecher Peter Mehler sagt: „Er ließ in einem unübersichtlichen Kurvenbereich nicht die notwendige Sorgfaltspflicht walten. Auch ein
Rettungswagenfahrer, der mit Sonderrechten unterwegs ist, darf seinen Vorrang nicht in fahrlässiger oder gefährlicher Weise durchsetzen.“
Quelle: schwarzwaelder-bote.de
Auf Facebook(https://www.facebook.com/bosfahrzeuge oder https://www.facebook.com/groups/Rettungsmedizin/?fref=nf ) gibts schon heisse Diskussionen… Eure Meinung?
SaniS
14. August 2014 um 09:32
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Wenn er es im Rückspiegel gesehen hat, dann Einsatzabbruch und die Verletzten beim Unfall versorgen.
Wenn er nichts gesehen hat, kann er ja auch nicht anhalten
Ist natürlich anhand des Artikels alleine schwer zu beurteilen, wie sich das wirklich abgespielt hat, aber…
Wenn der RTW (mit NAW dahinter?) am Scheitelpunkt der Kurve gerade zum Überholen ansetzte, sprich zumindest teilweise auf der Gegenspur war, und der entgegenkommende Golf eine Vollbremsung einleiten musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern, kann man daraus schließen, dass die Vollbremsung vor dem Passieren des RTW erfolgte. Weiters wird der dahinter fahrende Audi, wenn die plötzliche Bremsung des Golfs die Ursache für den Zusammenstoß war, nicht dessen Stillstand auf der Straße, nicht sehr lange gebraucht haben, um aufzufahren. Sprich dies lässt vermuten, dass die Kollision entweder vor oder während des Passierens der Rettungsfahrzeuge erfolgte. Mindestens der NAW im Schlepptau müsste diese mitbekommen haben.
Anschließend nicht stehenzubleiben ist Fahrerflucht.