Rettungsdienst

Hey :slight_smile:

ich bin neu hier und hab ich schon eine Frage.

Ich bin ehrenamtlich beim RK in Wien tätig. Seit einem halben Jahr überlegt ein Kollege von mir ob er einen eogenen Verein für Reiserückholungen eröffnet, er hätte 2 Fahrzeufe zur verfügung und wärrn auch zu 3. Er will wegen den Rückholungen einen Vertrag mit dem Öamtc und Arbö aushandeln. Weiß wer von euch ob dies in Österreich möglich ist ohne große Bürokratie da es ja ein Verein ist.

Was haltet ihr davon und wie seht ihr das? stellt er sich das zuleicht vor?

Kollegialen Gruß

Ich glaub, das stellt er sich ein bisschen gar leicht vor. Zumindest sollte er sich mal ganz gut darüber informieren. Das Wiener rettungs- und Krankentransportgesetz wäre da mal ein Anfang, da kommt man ziemlich schnell drauf, dass es mehr dazugehört, als die offensichtlichen Ressourcen, wie Fahrzeug und Personal bereitzustellen.
Noch dazu ist er nicht der erste, der auf die Idee kommt und wäre auch nicht der erste, der dann ziemlich schnell wieder weg von der Bildfläche sein kann. Also wenn man sich dazu entschließt, diese Hürden auf sich zu nehmen, sollte man auch auf jede Fall ein Konzept überlegen, wie man sich von anderen unterscheidet und was man besser machen kann als die anderen. Viel Spaß. Deinem Freund natürlich;)

Er meinte ja das er es in NÖ machen will. Ob da der „gelbe und rote“ Abschleppdienst einsteigen wird ist eine andere frage. Bitte lasst uns es wissen wie es weiter geht :exclamation: :slight_smile:

ja er will es eben in Nö machen mit den überland bzw auslandsrückholungen. Die große frage ist ja ob ich mit in das boot einsteige den die Idee daran ist nicht schlecht denke ich mir.

Auch wenn ich euch jetzt vielleicht ein bissi die Illusion raube aber ganz so einfach dürfte es dann doch nicht werden:
Erste Grundlage ist mal §23 im SanG in dem steht unter welchen Voraussetzungen man als Sanitäter tätig werden darf. → ihr braucht für euren Verein einen (Not-)Arzt
Auch wenn ihr es als Verein realisieren wollt, fallen die Reiserückholungen wahrscheinlich unter das Gewerberecht. → Da hab ich keine Ahnung wie das da ausschaut und welche Gesetze relevant sind.
Selbst wenn ihr nicht als Krankentransport sondern als Krankenbeförderung (=Fahrtendienst) tätig werden wollt wird das wahrscheinlich immer noch irgendwie mit Gewerbe zu tun haben, aber so könntet ihr euch eventuell den Arzt sparen.

DISCLAIMER: Ich bin kein Jurist und alle rechtlichen Aussagen sind ohne Gewähr.

Juristisch gesehen sind das nicht die großen Hürden, mit Geld kann man sich alles kaufen. Allerdings braucht man in diesem Geschäft recht viel Startkapital und auch mittelfristig einiges an Geld um durchhalten zu können. Mit ein paar gebrauchten Autos und motivierten Leuten die es nebenbei machen wollen kommt man nicht weit. Würde mir das sehr gut überlegen :wink: