Kann mir jemand sagen der sich damit auskennt ob ein Rettungsdienst in einer Gemeinde nur Krankentransport anbieten darf ohne auch den rd annieten zu müssen?
Die Gemeinde müsste dann halt für den rd jemand anderen beauftragen als für den kt, die Frage ist nur ob das gehen würde. Ich lese das nicht reicht raus aus dem niederösterreichischem rd Gesetz.
Wie ist das zB in Wien? Die MA70 macht ja keinen Krankentransport. Hat die Stadt mit den HiOrgs einen Vertrag? Bekommen sie einen Rettungsdienstbeitrag?
Das rettungsdienst Gesetz ist Landessache daher in jedem Bundesland ein anderes Gesetz.
Wien bedient sich der eigenem ma70 um dem Gesetz zu entsprechen.
In Niederösterreich steht im Gesetz immer rettungs- und krankentransportdienst daher die Frage ob man das dort auch teilen kann?
Weil bis jetzt gibt es 4 Anbieter in nö, die machen alle immer beides.
Naja aber diese privaten machen Rettung und Krankentransport in Niederösterreich, die Frage ist ja ob ich rein nur Krankentransport (qualifiziert) machen kann ohne rd anzubieten.
Weil unqualifizierter Krankentransport wäre Mietwagen Geschäft, aber wenn ich In Xy nur 3 ktw-b stehen hab aber keinen rtw, geht das dann?
Weil der ktw-b muss ja auch 2 rs haben aber fährt keine rd Sachen.
First responder ist auch so eine Sache.
Kurzer Exkurs weil ich es interessant finde:
Laut 144nnö darf nur das rk in Gemeinden die mit dem rk einen rd Vertrag habenden First responder anbieten.
Genau das selbe beim asb.
Nur in Gemeinden die nicht von den beiden betreut werden darf jeder andere (rk & asb) First responder fahren.