Rechtliche Grundlagen + Organisation des Katastrophenschutz

…es in Österreich (so sollte die Überschrift heißen :wink: )

Hallo Leute!
Ich hab am Samstag meine NFS Prüfung und bin grad am Verzweifeln an der oben geschriebenen Frage - irgendwie finde ich keine Erklärung, mit der ich das Ganze auch kapieren würde… das www spuckt zwar nette Sachen aus, genauso wie der LPN Notfallsan, aber so richtig kapieren tu ich das nicht :question:

Kann mir das eventuell jemand in gaaaaaaaanz einfach erklären? Ich wär euch sehr dankbar!

LG Babsi

laut verfassung sache der bundesländer
einsatzleiter der behörde vor ort: bezirkshauptmann
kann sich der hilfe von hilfsorganisationen (zB rk) bedienen

unterschied katastrophe vs großschadensfall:
katastrophe ist dann eine, wenn sie von behörde zu solcher erklärt wurde.
konsequenz: weitgehendere rechte für behörden (zb zwangsweise benutzung von grundstücken, hallen,… möglich), allerdings für betroffene dann auch anspruch auf entsprechende finanzielle entschädigung durch katastrophenfonds, usw.

und das ist die ganze Antwort? Super, danke!

über die „ganze antwort“ könnte man vermutlich bücher schreiben, aber das ist das, worauf die prüfer in der regel wert legen :wink: