Räumblinker in der Stadt

Wurden bei der MA70 alle deaktiviert, weil sie angeblich verboten sein sollen. Aber da gehen die Meinungen anscheinend auseinander.

Es gibt Landesverbände, da sind sie sogar auf den KTW Standard. :wink:

Bist Du da ganz sicher?
Mir sind erst (letzte Woche) MA 70 Fahrzeuge mit Springlicht entgegen gekommen.
Zugegeben, ich weiß jetzt nicht, ob das jeweils der gleiche RTW war, aber es gibt doch noch welche auf der Straße.

Ich finde das Springlicht eigentlich eine gute Ergänzung - wenngleich ich keine Ahnung von der rechtlichen Situation habe.

Die Schalter wurden ausgebaut und die Verwendung ist untersagt. …wäre niemandem zu raten es trotzdem zu verwenden…

Rechtlich ist es ein Graubereich, da es kein Gerichtsurteil dazu gibt. Rechtsgutachten tendieren jedoch überwiegend dazu, zu behaupten es wäre unzulässig. Deshalb untersagen einige Organisationen die Verwendung.

Hab mal einen RTW des RK’s gesehen der weisse Blitzer zusätzlich zu den blauen frontblitzern eingebaut hatte.
Wäre doch eine alternative.
War glaub ich aus Bruck a.d. leitha :question:

Zumindes wars ein RTW vom RK aus NÖ

Hat unser neues NEF auch, da der Xenon Scheinwerfer hat und hier das Auf und Abblinken technische Nachteile hat.

Ansonsten haben bei uns alle Fahrzeuge Räumblinker, früher sogar zusätzlich auch noch die Nebelleuchten vorne, sprich 4 Lichter abwechselnd.

Laut welcher gesetzlicher Grundlage (Österreich) wären sie denn verboten?

Ich glaube nicht das sie für Einsatzfahrzeuge per se Verboten sind sondern es irgendwo eine Verordnung/Klarstellung/Ausnahmeregelung geben wird. Folgende Punkte sprechen dafür:

  1. Wären sie nicht erlaubt würde der Fahrzeugumbauer sie nicht einbauen. Der kann sich nämlich nicht auf „Kundenwunsch“ herausreden und etwas einbauen das nicht erlaubt ist.
  2. Beim Pickerl müßte der Mechaniker das Pickerl verweigern, da nicht erlaubte/genemigte Umbauten festzustellen sind.
  3. Wären sie offensichtlich nicht erlaubt hätte es sicher schon Anzeigen von Polizei und „besorgten Mitbürgern“ gegeben.

§99 KFG welcher die Verwendung von Fernlicht regelt

§100 KFG regelt die Abgabe von Warnzeichen

Untertags mögen die Dinger vielleicht noch gut ausschauen, in der Nacht wirst du wahnsinnig wenn dir einer damit entgegen kommt.
Da ist man dann schnell mal mit einem oder fast 2 Beinen im Gefängnis.

Ad eins: Nicht der Besitz (oder Einbau) ist da relevant sondern die Verwendung. Ein Auto ist ja beispielsweise auch dazu ausgestattet, schneller als 130 zu fahren, bloß die Verwendung steht mir als Lenker nicht zu.

Ad zwei: Geh bitte, sowas ist doch de facto nicht wirklich Bestandteil einer Pickerl-Checkliste. Klar, die Reifen, die breiter sind als der Radkasten sind, werden beanstandet, einfach weils offensichtlich ist. Aber sowas doch nicht. Ich hab an meinem Motorrad a bissi was geändert, nix davon eingetragen, offensichtliches wie eher unoffensichtliches. Nie ist irgendwas beim Pickerl beanstandet worden. Nach einem zusätzlichen Schalter wird keiner fragen, nach einem versteckten bösen Relais keiner suchen. Zudem: Siehe „ad Eins“

Ad drei: Polizei und Rettung scheißen sich nicht gegenseitig an, ist halt so. Besorgte Bürger mit Anzeigen wirds sicher schon gegeben haben, man wird das bei den 70ern oder bei uns nicht einfach so abgedreht haben. Wird halt nie zu einer Anklage gekommen sein, weil das halt aussortiert wird, so wie die vielen Male, bei denen man bei einer Einsatzfahrt geblitzt wird. Wart halt mal, bis da was gröberes passiert. Gut, dass es ein paar Verantwortliche gibt, die genau das nicht abwarten wollen.

Kann bei uns nicht passieren, da das Speinglicht mit dem Abblendlicht gekoppelt ist und sobald das eingeschalten ist (was ja in der Nacht so sein sollte), dann ist das Springlicht deaktiviert.

In der Nacht wird doch ohnehin mit Dauer-Fernlicht blau gefahren. Was als jetzt an blinkendem Fernlicht so anders ist versehe ich nicht ganz. Ich sehe darin eine zusätzliche Warnfunktion die in vielen Situationen sicher Vorteile für die schnelle Sichtbarkeit des Einsatzfahrzeugs bringt.

Es gab auch Kollegen, die sind dir mit dem NEF mit Räumblinker hinterher gefahren und haben dich die ganze Zeit geblendet, obwohl du ihnen tausend Mal gesagt hast, sie sollen sie abdrehen…

Grundsätzlich ist die Wirkung schon unbestritten gut. An der Umsetzung mangelte es. Wenn sie sich, am Besten in Verbindung mit einem Lichtsensor, bei eingeschaltenen Ablendlicht deaktivieren, finde ich das perfekt.

In Wien??? Oder schließt du gerade einfach vom Usus in OÖ auf gesamt AT? Denn mir wäre neu, dass bei uns in der Nacht per se mit Dauer-Fernlicht blau gefahren wird, blendet den Gegenverkehr nur unnötig und bringt auf beleuchteten Straßen absolut keinen Nutzen, dementsprechend wäre das eher suboptimal…

War natürlich auf OÖ bezogen.

Halte ich für problematisch
Aufblitzen ok
Aber durchgehend?

Kenn auch ein paar OÖ und hab davon noch nie gehört. Find ich rechtlich äußerst problematisch, da andere verkehrsteilnehmer damit geblendet werden.
Wer bitte hat das bei euch entschieden? Dienstanweisung wirds da ja wohl net geben, hoff ich.

Ad eins und zwei, wenn das so einfach wäre wünsche ich mir demnächst auch einen LKWs ohne Geschwindigkeitsdrossel oder einen Schalter mit dem man das Ein/Ausschalten kann. Wird es halt nicht spielen direkt vom Erzeuger oder Umbauer, selber kann ich natürlich machen was ich will.
Die Schalter und Relais sind bei den Autos mit denen ich fahre nicht versteckt, bei manchen sind die Schaltpläne sogar bei den Zulassungspapieren im Auto dabei und hatten einen amtlichen Stempel drauf. Ich gebe zu, dass ist schon 10 Jahre her das ich das angesehen habe, daher gehe ich davon aus, dass es (damals) noch legal war. Ich wurde bei seither bei keiner Schulung darauf hingewiesen dass es Verboten ist. Werde aber bei der nächsten Besprechung mal nachfragen was der LV dazu sagt.

Bei den Blaulichtunfällen die es schon gegeben hat und den involvierten Parteien (Versicherungen, Unfallbeteiligten…) hätte es sicher schon einen Aufschrei gegeben, wenn das nicht erlaubt wäre oder unerlaubte Veränderungen an den Fahrzeugen gemacht wurden. Auf sowas Spitzen die gegnerischen Anwälte und Versicherungen.
Ad blitzen: In OÖ und S wird von der BH aus nachgefragt ob die Einsatzfahrt gemeldet war oder nicht. Und aus OÖ kenne ich auch jemanden der bei einer nicht genehmigten Blaufahrt zum Einsatzort geblitzt wurde und dann seine „Blauschein“ abgeben durfte und auch noch von der BH angezeigt wurde. Sowas so einfach verschwinden lassen geht auch nicht (mehr).

Einzig der Fahrer entscheidet ob Blau gefahren wird oder nicht, denn dieser trägt auch die Verantwortung.

Es gibt außerdem keine gesetzliche Meldepflicht für Blaufahrten.

Außerdem laut Judikatur ist es egal ob die Blaufahrt gerechtfertigt ist oder nicht - Sonderrechte hat man.

Ob eine Blaufahrt gerechtfertigt war oder nicht stellt wer fest? Der VB auf der BH der keine Ahnung von der Materie hat?

Beim Radar kam immer nur Post, wenn am Foto das Blaulicht nicht ersichtlich war. Dann hat man zurückgeschrieben dass es eine Einsatzfahrt war und gut war es.

Bei uns macht das der transportführer