Räumblinker in der Stadt

Es sollte natürlich eine Teamentscheidung sein, aber RK_RD hat Recht.
Rechtlich gesehen entscheidet einzig und allein der Fahrer übers Blaufahren, weil er der einzige ist, der sich bei einem Vorfall verantworten muss (ob nun ggü der Behörde oder einem Richter)…aber natürlich nur im Zusammenhang mit der Fahrt.

Sollte bspw. ein Fahrer ohne triftigen Grund eine Einsatzfahrt verweigern und der Patient dadurch Schaden erleiden, haftet er eventuell hierdurch sehr wohl im Rahmen der Patientenbehandlung.

Dieser muss sich aber nicht bei einem Unfall verantworten. War früher in NÖ auch so, bis even die Juristen klargestellt haben, dass diese Verantwortung und Entscheidung einzig und alleine beim Fahrer liegt.

Deshalb gibt die Leitstelle auch nur eine Empfehlung ab und keine Anordnung zur Blaufahrt.

Witzige sache, der fahrer kann dann auch den NA overrulen…
Naja wenigstens kommt dann das NEF hinterher (dürfen ja kein blaulicht aufdrehen :smiley: )

Ach, die bürokratie in österreich…

Also ich sehe da weit und breit keine bürokratie. Der der lenkt hat auch die Verantwortung. Punkt aus.

In NÖ ist der Transportführer ja eh meisens der Fahrer, da hinten der Zivi sitzt :laughing:

Nur zur Info/Richtigstellung: Es war die Fahrt zum Ort des Geschehens und in 8 von 9 Bundesländern gibt die Leitstelle an ob man das Blaulicht einschaltet oder nicht. Wie ich hinfahre schnell/langsam entscheidet der Fahrer. Blaulicht bedeutet nicht automatisch Tiefflug.

Ist zwar off topic aber ist es in NÖ wirklich so, dass der Fahrer das entscheidet, dh er kann auch die Dialyse blau fahren. Kontrolliert ja keiner angeblich :question: :question: :question:

Also wenn das Einsatzfahrzeug mit dauerfernlicht blendet dann passt nur auf das euch keiner anzeigt.

obwohl die Leitstelle sowas nicht anordnen kann/darf. Sie kann nur eine Empfehlung abgeben.

Kommt zb die ungefährliche Blutung als Blaufahrt, kann ich mich als Fahrer nicht auf die Leitstelle ausreden. Jeden ist klar, dass eine ungefährlich Blutung keine Gefahr in Verzug Situation ist.

Nicht das ich wüsste… Überall wo ich gefahren bin, hat es entweder der Sani entschieden, oder beide gemeinsam. Aber nie der Fahrer allein.

Hab sowohl beim RK und auch beim ASB mitbekommen, dass Leute bissl Probleme bekommen haben, weil sie Sachen ungerechtfertigt Blau gefahren sind. Aber wird schätze ich mal so lang nichts gesagt werden, solang niemand draufkommt, oder etwas passiert. So nach dem Motto - wo kein Kläger, da kein Richter.

ist der Fahrer dort überall nicht in die Patientenversorgung mit eingebunden?

Wie kann jemand eine Entscheidung für einen treffen, dessen Verantwortung er nicht übernehmen muss? Oder anders, wer lässt denn bitte von euch andere eine Entscheidung treffen, die ihr aber zu Verantworten habt?

Meine Meldung (vier Seiten weiter vorne) hat sich auf Kreuzungsblitzer bezogen (also meist ähnliche Teile wie Frontblitzer nur vorne links und rechts verbaut, damit sie in die Kreuzung blitzen). Dachte, dass das „Räumblinker“ heißt. Das, was hier „Räumblinker“ heißt, kenne ich unter Springlicht. Nur so nebenbei.

Und zur Off-Topic-Diskussion, wer entscheidet, wann das Blaulicht aufgedreht wird: bitte, dazu gibts etliche Beiträge im Forum… vielleicht ein wenig die Suche bemühen.

Natürlich wird der Fahrer die Einstufung der Leitstelle in seine Entscheidung einfließen lassen, genauso wie den Zustand des Patienten und die Meinung vom Sani (oder Notarzt). Aber Autofahren tut nun mal der, der autofährt. Der muss seinen Kopf hinhalten, und daher muss er auch die Entscheidung treffen. Das ist rechtlich eigentlich eine sehr simple Sache.

und für mich ist Springlicht eigentlich das wechselnde blinken zwischen linken und rechten Fernlicht.

wie sieht den Werktags eine Österreichische Standard RTW Besatzung aus?
→ Ein Hauptamtlicher, eher RS, seltener NFS und ein ZvD RS.

Der Hauptamtliche ist in den meißten fällen der, der fährt, sprich auch der, der entscheidet.
Natürlich sollte das ganze im Team beredet werden was wie gefahren wird, trotzdem wird der Fahrer in dem Fall das Schlusswort haben. (zu Recht!, wie soll din typischer ZvD „unklare“ Krankheitsbilder erkennen bzw. richtig interpretieren. Das kann er meistens auf Grund der Ausbildung/Zeit nicht immer. Den nicht jeder Kritische Patient ist sofort als das erkennbar! Zumindest nicht für einen Otto-Normal ZvD. Da kommt dann schon die Erfahrung vom Hauptamtlichen als Pluspunkt ins Spiel.)
Bei uns funktioniert das ganz gut!

Doch, natürlich ist er mit in die Patientenversorgung eingebunden. (Vorallem weil man ja eh kaum zu 3. fährt) War jedoch bei allen Dst bei denen ich gefahren bin immer so, dass der Fahrer die Info bekommen hat er möge es blau fahren, oder selbst gefragt hat ob wir es Blau oder normal transportieren. Ob er es im Endeffekt auch berücksichtigt, ist seine Sache. Er ist immernoch derjenige der das Fahrzeug lenkt, und die Verantwortung für alle hinten drin übernimmt.

Ich kann diese OT-Diskussion ehrlich gesagt nicht ganz nachvollziehen. Wenn es wirklich einmal so weit kommt, dass im Dienst eine Auseinandersetzung entsteht, ob man nun blau fahren soll, oder nicht bzw. wer nun das letzte Wort hat, dann rennt ohnehin etwas gehörig falsch. In meinen Fällen kam es nie zu so etwas, und da im RD eine gute Zusammenarbeit der Mannschaft die wichtigste Voraussetzung überhaupt ist, sollten solche Diskussionen eigentlich obsolet sein! Ich hatte auch schon etliche Situationen, in denen sich der Pat. letztlich als wesentlich ungefährdeter entpuppt hat, als ursprünglich angenommen, und dann war ich mir mit dem Fahrer sofort einig, dass wir das ins KH sicher nicht blau fahren bzw. natürlich vice versa. Wenn der Transportführer so blaulichtgeil ist, dass er den verstauchten Zeh auch unbedingt mit Weihnachtsbeleuchtung im Tiefflug ins Spital bringen und diese Entscheidung dem Fahrer aufschwatzen will, dann hat er meiner Meinung nach ohnehin wenig im RD verloren…

Richtig, mir stellen sich die sprichwörtlichen Zehennägel auf.
Was ist das wirkliche Blaulichtproblem?
Wenn ich es unberechtigter weise verwendet wird, wird der belangt, der es „eingeschaltet“ hat.
Ich kenne keinen Rettungswagen, bei dem eine automatische Verbindung zwischen Baulichtschalter, Einspritzpumpe und Hirn des Fahrers besteht :imp: :imp:
Und dieses Vermischen von Wortspenden aus einer eigentlich klaren Forumsfrage bestätigt meine Erkenntnisse aus meiner Tätigkeit im RD, es fehlt oft am strukturierten Arbeiten, lieber delegieren als selber …
Ja, wir haben im RD Zivildiener eingesetzt, Ja, oft sind von denen 2 alleine am „Rettungswagen“ Ja, wir fahren nicht zu dritt und so weiter. Welche Erkenntnisse gewinnen wir da zur Verwendung von Räumblinkern :question:
Und die anderen Fakten (Ausbildung, Ausstattung, Besetzung) sind allen Entscheidungsträgern bekannt und so für ewige Zeiten einbetoniert!
Selbst die Springlichtfrage, diese Lichtschaltung gibt es schon ewig wurde bereits beim Dauereinsatz für .at als unzulässig erkannt.

Und wenn hinter mir ein Nef, in der Nach,t mit Fernlicht, Springlicht oder ungedimmten Ledblaulicht, Frontblitzer oder was auch immer hinterherfährt geht die Fahrtstrecke nur vom Einsatzort bis max. 100m, weil dann stehe ich wie der sogenannte Bock! und dann wird die Sache sofort geklärt, da Brauche ich kein jammern im Forum! Zeitverlust: max 15 sec. Sicherheitsgewinn beim Fahren 100%!