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Gerichtsreportage
Prozess um exekutive Ohrfeigen gegen 16-Jährige und couragierte Helfer
Ein Polizist soll bei einem nächtlichen Einsatz eine Jugendliche geschlagen haben. Er leugnet das trotz belastender Zeugenaussagen vehement
Michael Möseneder
26. Mai 2026, 16:00
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„Sicherheit und Hilfe“ versprach die Wiener Polizei einst in ihrem Leitbild-Slogan. Eine Jugendliche bekam im vergangenen Sommer nichts davon.
APA / BARBARA GINDL
„Ich wollte immer das Beste für Frau N.“, beteuert der angeklagte Inspektor D. vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Claudia Zöllner. „Ich habe sie sicher nicht absichtlich geschlagen!“, weist der 24-jährige Polizist den von Staatsanwalt Bernd Ziska vertretenen Anklagevorwurf des Amtsmissbrauchs daher entschieden zurück.
Artgemäße Haltung für jedes Tier
Der Angeklagte soll der 16 Jahre alten Jugendlichen am 2. August um 3 Uhr früh in Wien-Liesing im Zuge einer Amtshandlung Ohrfeigen verpasst haben. Das ist zwar keine Körperverletzung, aus Sicht der Anklagebehörde hat der Beamte aber das ihr laut Europäischer Menschenrechtskonvention zustehende Recht der Teenagerin, „keiner erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden“, verletzt.
Das sei auch nie passiert, versichert das sich sehr gewählt ausdrückende Exekutivorgan. Er sei in der damaligen Nacht mit zwei Kollegen in der Funkstreife unterwegs gewesen, als der Einsatzgrund „Betrunkene Jugendliche bei der U6-Station Siebenhirten“ über die Lautsprecher kam. Auf einem dunklen Werksgelände in der Nähe sei man auf die Mannschaft eines Rettungswagens gestoßen, die auf mögliche psychische Probleme der 16-Jährigen hingewiesen hätte.
Das exekutive Trio sei mit Taschenlampen los, um die Jugendliche zu finden. „Sie hat sich unter einer Laderampe versteckt“, sagt der angeklagte Österreicher. „Sie hat uns beschimpft, ich habe: ‚Bitte komm heraus!‘ gesagt“, behauptet der 24-Jährige. „Es war fünf Minuten ein Hin und Her, dann ist sie gekommen. Ich habe gesagt: ‚Bitte stell dich zur Wand‘, damit wir ihre Identität kontrollieren können.“
Misstrauische Vorsitzende
„So freundlich waren Sie?“, ist Vorsitzende Zöllner misstrauisch. "Laut der Zeugen sollen Sie: „Schleich di do aussa!’ geschrien haben“, hält sie dem Unbescholtenen vor. „Das hört sich nicht nach ‚Bitte‘ an.“ D. muss zugeben, dass er unter Umständen nicht in formvollendeter Höflichkeit kommuniziert habe. Möglicherweise habe er etwas wie: „Hearst, beruhig di“, geäußert.
Einen Augenblick später erzählt er die Geschichte aber in der höflichen Version weiter. Als die Teenagerin an der Wand stand, habe er: „Bitte gib mir jetzt deinen Ausweis, damit ich weiß, wer du bist!“, gesagt, behauptet der Angeklagte. Unvermittelt habe ihm die Jugendliche dann einen leichten Fauststoß gegen den Oberkörper versetzt und sei zehn Meter weggelaufen. Diese Attacke habe er ebenso ignoriert wie die von der Beamtshandelten fortgesetzt lautstark geäußerte Vermutung über die Einkommensquelle der Beamtenmütter, mit denen sie auch gleichgeschlechtliche Handlungen praktizieren wollte.
Die 16-Jährige sei zehn Meter weggelaufen und stehen geblieben und habe sich geweigert, ihren Ausweis herzuzeigen, spinnt der Angeklagte seine Geschichte weiter. Er habe neuerlich den Ausweis gefordert und neuerlich einen Fauststoß bekommen. Instinktiv sei er dann mit seinem linken Arm nach oben gefahren, um die Arme der 16-Jährigen wegzustoßen. Dabei habe er sie vielleicht im Bereich Hals, Wange erwischt. „Das war die einzige Berührung“, ist er sich sicher.
Trotz Angriffs keine Festnahme
„Ich mache das schon gaaaanz lange“, macht die Vorsitzende sich älter, als sie ist. „Wie kommt es dazu, dass Sie permanent Stöße gegen die Brust bekommen? Warum haben Sie sie nicht fixiert?“, will sie wissen. „Ich habe die 16-Jährige nicht als Gefahr gesehen“, antwortet der Angeklagte. „Es geht ja darum, dass Sie sich nicht schlagen lassen müssen!“ – „Ich war schon am Überlegen, ob ich sie nach 35 (3) Verwaltungsstrafgesetz festnehmen soll“, sagt D. und versucht damit zu unterstreichen, dass er der Jugendlichen nicht schaden wollte.
„Ich glaube Ihnen, dass das zach und mühsam ist um drei Uhr in der Früh“, zeigt Zöllner Verständnis, „Aber kann es nicht doch sein, dass es ihnen zu viel wurde, als sie beschimpft und angegriffen wurden? Die Zeugen sagen, die 16-Jährige habe geschrien: ‚Dieser Polizist hat mir eine Backpfeife gegeben!‘?“. Der Angeklagte will das nicht gehört haben.
Er kann sich nur daran erinnern, dass einer der Sanitäter danach zu ihm gesagt habe, er sei zu laut gewesen. „Nur zu laut?“, bohrt die Vorsitzende nach. „Dass ich nicht korrekt geamtshandelt habe“, gibt der Angeklagte zu. „Haben Sie nachgefragt, was er damit meint?“ – „Frau Richterin, ich muss mich nicht vor einem Sanitäter rechtfertigen“, zeigt der 24-Jährige sich überzeugt, dass es Rangunterschiede unter Einsatzkräften gibt und Menschen mit einer Glock-Pistole über solchen mit Stethoskopen stehen.
„Das klingt nicht deeskalierend“
Staatsanwalt Ziska kommt zurück auf den ersten Kontakt. „Die Sanitäter sagen, sie seien sofort zu der Laderampe gestürmt und hätten geschrien: ‚Schleich di do aussa!‘ Das klingt nicht sehr deeskalierend.“ – „Ich habe sie nicht absichtlich geschlagen“, bleibt der Angeklagte bei seiner Version. „Es wirft Ihnen auch niemand vor, ein Prügelpolizist zu sein. Aber bei Ihrer Geschichte fehlt mir, warum das so völlig eskalieren soll, wenn es zunächst ja eigentlich um die Unterstützung der Rettung ging. Warum musste sich die 16-Jährige plötzlich an die Wand stellen?“
Auch darauf gibt der Angeklagte keine direkte Antwort, ihm fällt aber plötzlich etwas anderes ein. „Als ich mit ihr geredet habe, hat sie immer demonstrativ den Kopf weggedreht. Da habe ich ihr einmal ins Gesicht gegriffen, damit sie in meine Richtung schaut und vielleicht meinen Anweisungen folgt“, gibt er doch einen zweiten Körperkontakt zu.
Der Ankläger appelliert auch an den Korpsgeist: „Ihre beiden Kollegen, die vor der Tür sitzen, müssen aufgrund einer Weisung als Zeugen aussagen. Wenn die nicht bei der Wahrheit bleiben, droht denen eine Anklage wegen falscher Beweisaussage. Die ist auch mit bis zu drei Jahren bedroht. Wollen Sie die wirklich mit hineinziehen?“ D. will.
„Ein bisschen was getrunken“
Zunächst sagen aber die in einer betreuten Unterkunft lebende 16-Jährige und die beiden Sanitäter aus. „Ich wollte heimfahren und habe ein bisschen was getrunken“, sagt die Österreicherin und begründet damit, warum sie in der U-Bahn eingeschlafen sei. Der Angeklagte sei von Beginn an „ein bisschen bockig“ und aggressiv gewesen, auch ihre Repliken seien nicht die feine englische Art gewesen.
„Ich habe seine Mutter beleidigt, glaub ich, dann gab es eine Ohrfeige“, erinnert sie sich. Ob sie mehrmals ins Gesicht geschlagen wurde, kann sie nicht mehr mit Sicherheit sagen, ausschließen kann sie es nicht. „Ich habe geheult vor denen und gesagt, was passiert ist, aber die hat nur mein Ausweis interessiert.“
Die beiden ehrenamtlichen Helfer schildern, dass es mindestens zwei Ohrfeigen gewesen seien, die sie gesehen und gehört hätten. Körperliche Angriffe habe die 16-Jährige keine gesetzt. Der erste Zeuge, der die Angelegenheit anonym beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angezeigt hatte, war über das Verhalten des Polizisten schockiert. „So was in der Art bei einer Minderjährigen habe ich noch nie gesehen!“
Resignierter Polizeischüler
Er habe sich während der Amtshandlung beim anwesenden Polizeischüler beschwert, dass man so nicht mit einer Patientin umgehen könne. „Der hat geantwortet: ‚Ich weiß‘ oder ‚Ich weiß, aber ich kann nichts machen.‘ Nachher hat er mir seine Dienstnummer gegeben.“
Der Zeuge erinnert sich auch, dass der Angeklagte nach der letzten Ohrfeige der 16-Jährige gedroht habe: „Reiß di zaum sonst kriagst glei nu ane!“ Überdies habe einer der Beamten festgestellt, dass Beschwerden der Jugendlichen sinnlos seien: „Das Protokoll schreib ich schon so, dass es passt.“ Interessanterweise war es der Angeklagte, der dann das Einsatzprotokoll samt dreier verwaltungsrechtlicher Anzeigen gegen die Teenagerin ausfüllte.
Nachdem auch der zweite Sanitäter den Ablauf so geschildert und D. schwer belastet hat, gibt die Vorsitzende dem 24-Jährigen noch eine Chance. „Kann es nicht doch sein, dass Sie in dieser Situation überfordert waren und sich nicht ganz richtig verhalten haben? Der Herr Staatsanwalt hat schon gesagt, dass Ihren Kollegen möglicherweise eine Anklage droht, wenn die Sie decken.“ Sie gibt auch zu bedenken, dass die Sanitäter kein erkennbares Motiv hätten, ihn zu belasten.
Sinneswandel nach Anwaltsrat
D.s Verteidiger bittet darum, sich kurz mit seinem Mandanten vor dem Saal besprechen zu dürfen. Als der Angeklagte wieder Platz nimmt, hat er etwas Wichtiges zu sagen. „Das, was in der Anklage steht, ist richtig. Ich gestehe das.“ – „Waren Sie einfach überfordert?“, interessiert die Vorsitzende. „Ja, ich hatte in dem Sommer 80, 90 Überstunden im Monat. Es ist mir zum ersten Mal passiert und ich verspreche, dass es nie wieder passiert.“ – „Auch wenn ich es zu einem gewissen Teil nachvollziehen kann, aber so was darf eben nicht passieren. In Wahrheit ist es gut, dass die Sanitäter das angezeigt haben“, ist sich Zöllner sicher.
Nach kurzer Beratung bietet der Senat D. eine diversionelle Erledigung an. Falls er bereit ist, eine Geldbuße von 4560 Euro plus 440 Euro Pauschalkosten, insgesamt also 5000 Euro, zu zahlen. „Das ist nicht wenig, aber es muss eine spürbare Sanktion sein“, begründet Zöllner das Angebot. „Es darf nie wieder passieren, und mit dieser Summe wird Ihnen das hoffentlich in Erinnerung gerufen.“ Der Angeklagte ist einverstanden, auch der Staatsanwalt hat keine Einwände, das Verfahren wird also auf unbestimmte Zeit vertagt. (Michael Möseneder, 26.5.2026)
Danke fürs Reinkopieren!
Gut zu wissen, dass wir als Sanitäter:innen bei Polizeigewalt nicht nur zuschauen müssen, sondern durch eine Anzeige beim BAK tätig werden können, die das dann ordentlich verfolgen und sogar zur Anklage bringen.
Also ich finde das ist vom Standard ziemlich niveaulos berichtet. Da sind ein paar Formulierungen drinnen, die weit weg von qualitativ gutem Journalismus sind.
Naja, Diversion ist eigentlich sehr wenig Konsequenz für das was passiert ist & die gefälschten Protokolle. Und offen bleibt auch, ob die Kollegen in Zukunft „zufällig“ öfter Mal kontrolliert werden.

