Morgen,
hat wer Infos zu diesem Fahrzeug? Gibt’s den noch? Wofür und wann wird der eingesetzt? Wie sieht die Besatzung aus, ist die von den Medics des EKO Cobra, oder sind das RS/NFS von der Polizei?
Ich habe den einmal kurz Live in der Steiermark auf der B320 entgegenkommen sehen, da dachte ich ich seh ned richtig, wegen der Beschriftung Notarzt am Balken.
Ist aber bestimmt schon 5 Jahre her.
Man findet auch wenig bis keine Infos zu dem Fahrzeug.
Ich kann mich an Einsätze im Bezirk erinnern wo der „Regel NAW“ zu Cobra Einsätzen „sicherheitshalber“ mitalarmiert wurde, eventuell ist der Polizei NAW auch für so etwas da, sofern es ihn noch gibt.
Meinem Wissensstand nach hat der nichts mit da Cobra (per des) zu tun - also nicht für akut Einsätze
Speziell geht es bei dem um Staatsbesuche und ähnliches um für VIPs a Fahrzeug zu haben mit Besatzung die an Sicherheitsstatus haben…
Haben auch einige KtWs bei der Pol.
Edit: kann schon sein das die Besatzung dann die Cobra sanis sind
Ist nach wie vor im Dienst und auch meistens bei Staatsbesuchen zusätzlich zu regionalen Rettungsdiensten eingesetzt. Rufname war/ist Äskulap 1. Besetzung durch NFS der Polizei, NA dito. Bei Cobra Einsätzen kommt wigentlich, zumindestens bei uns, der örtliche RD zum Einsatz. Steht aber aich hie und da in der PolDi Salzburg rum.
einen elfenbeinfarbenen T4 Hochdach mit einem roten Streifen gibt es noch als „KTW/RTW“ - hab ihn aber allerdings schon länger nicht mehr bei uns gesichtet. Eventuell schon ausrangiert. Der NAW auf Opel Morano starte glaube ich mal von einer RK Dienststelle in NÖ. War mal im alten Forum glaube ich ein Thema, wenn ich mich nicht irre?
Ja laut österreichischen Recht, haben ja auch teilweise mehr Ausbildung (div. Schulungen im in und Ausland) wo doch mehr wie nur (NKI) beigebracht wird.
Die Polizei Sanis sind mindestens rs, aber im Grunde sind sie Polizisten. Erkennt man in den einsatzeinheiten sehr leicht wenn man weis worauf man schaut.
Also in Wien sind die meisten nur rs, jedenfalls die die ich kenne.
Wobei der Überbegriff österr. Recht zumeist von den geneigten Kollegen aus dem RD eingeschränkt auf das SanG. fokussiert ist. Die „betriebsinternen“ Sanitäter werden hiervon nicht erfasst. Auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kennt ebenfalls Ausnahmen für Bundes- und Ordensangehörige. Daher kann, sozusagen Innerbetrieblich, geregelt werden was dieser kann und darf. National wird z.B. das Suchtmittelgesetz eine Begrenzung sein.
die Sanis von JaKo und Cobra sind fast allesamt NFS NKx … einige wenige davon sind nur RS.
Die Sanis haben auch erweiterte Schulungen die über die NKx stehen und wenden teils Sachen an die im normalen RD bei uns verboten sind.
Kennzeichnung der Sanis gibts meines Wissens nach nimmer lang oder nur in sehr eingeschränkter Variante … Taktikgründe…kann mich aber wie immer auch täuschen