In der Stmk gibts bisher nur das Nachfordern des NA bei Notkompetenz-Anwendung, ein (stilles) Informieren/Alarmieren war nicht vorgesehen.
Mit dem Telenotarzt gibt es dann auch die Möglichkeit des reinen Informierens ohne Nachfordern zum Einsatzort.
Also bei Notkompetenz-Anwendung entweder NA nachfordern, oder Telenotarzt informieren.
Interessant wird auch ob man den Telenotarzt dann auch für andere Sachen anrufen kann. Zeitweise gabs ja einen Hintergrundarzt mit dem man telefonieren konnte, zB. ob Transport ins KH notwendig oder ÄND/ÄFD ausreichend.
Aus dem Artikel lese ich heraus das Salzburg selbst einen Testbetrieb hat und das es mit OÖ Gespräche gibt.
Ich nehme an das sich die anderen Bundesländer anschauen wie das in NÖ gemacht wird und dann selbst ein System aufbauen.
Zumindest ist es das was ich bei dem Artikel verstehe.