Pilotprojekt Telenotarzt NÖ

Im Großen und Ganzen stimme ich dir zu. Zu den meisten Notfällen komme ich ja auch schon gar nie. Wie oft fahre ich schon außerhalb einer Großstadt zu einem kreislaufinstabilen Patienten der kardiovertiert oder gepaced gehört und habe keinen NA. Ich glaub’ da sind wir schon im Promillebereich.

Den rechtlichen Hintergrund bzgl. halbautomatischer Defi würde ich (für mich, im Notfall) ignorieren. Bei uns gab es mal vor Jahren im Einzugsgebiet ein Kind mit Herzfehler, da kam vom Chefarzt die Anweisung im Falle einer Reanimation manuell mit 4J/kgKg zu defibrillieren (für NFS). Mit den neuen Guidelines ist das eh flachgefallen und es wird immer mit den Kinderpads geschockt.

Hätte ich mal einen Pat. mit P-wellen Asystolie, würde ich vmtl. auch versuchen den Schrittmacher aufzudrehen. Auch wenns illegal ist.

Was ich mir wünschen würde, wäre ein Vendal, ein Buscopan und evtl. noch Valium zum bissi sedieren. Damit könnte ich vmtl. 95% der Einsätze die ich fahre erledigen. Von der Kolik biz zum psych. Notfall. Alles was darüber hinaus geht, mach ich so gut ich kann und warte auf einen Arzt.

In einem NA gestützten System sehe ich nicht ein, warum ich alleine einen Pat. mit Polytrauma versorgen können sollte von der Narkose bis zur Intubation.

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Auch die Steiermark startet. Wobei ich den Vorteil noch immer nicht erkannt habe. Maßnahmen darf ich deswegen noch immer nicht mehr setzen

Also ich freue mich sehr darauf (als NKV). Sonst gebe ich dir Recht, es ändert sicher wenig bis gar nix, wenn nicht auch Maßnahmen von RS dementsprechend erweitert werden.

Auf den neuen Einsatz Protokollen in der Steiermark ist ja auch schon die Kategorie: Medikamente Applikation nach Rücksprache mit Telenotarzt, da sehe ich schon einen großen Vorteil (z.b. Methoxyfluran <18 Jahren)

Ein anständiger Monitor wäre dann halt noch sehr wünschenswert…

Das heisst in der Steiermark können die Kollegen dann nicht einmal ein EKG ansehen? (was ich jetzt als einzigen richtig großen Vorteil werte)

Richtig, keine EKGs auf den RTWs!

Der Telenotarzt soll in der STMK angeblich ja vor jeder NK-Anwendung kontaktiert werden, quasi als Freigabe für die Anwendung.

Oder halt informiert werden über die Anwendung? Um Erlaubnis fragen muss man doch nur bei nicht freigegebenen Maßnahmen (Dosierungen, Alter, …).

Hoffe auf eine klare Regelung, egal wie/was Hauptsache klar :smiley:

In der Stmk gibts bisher nur das Nachfordern des NA bei Notkompetenz-Anwendung, ein (stilles) Informieren/Alarmieren war nicht vorgesehen.
Mit dem Telenotarzt gibt es dann auch die Möglichkeit des reinen Informierens ohne Nachfordern zum Einsatzort.
Also bei Notkompetenz-Anwendung entweder NA nachfordern, oder Telenotarzt informieren.

Interessant wird auch ob man den Telenotarzt dann auch für andere Sachen anrufen kann. Zeitweise gabs ja einen Hintergrundarzt mit dem man telefonieren konnte, zB. ob Transport ins KH notwendig oder ÄND/ÄFD ausreichend.

Den Hintergrundarzt gibt es weiterhin noch :wink:

Der ist aber hauptsächlich für 1450 bzw. für Belassungen gedacht.