Parlamentarische Anfrage "Blockade SanG"

Schriftliche Anfrage an die Gesundheitsministerin (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/J/2503/imfname_1690807.pdf)

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Novellierung des Sanitätergesetzes aus Sicht des Ministeriums?
  2. Stimmt es, dass in der oben erwähnten Sitzung der Landesgesundheitsreferentinnen aus einzelnen Bundesländern eine klare Ablehnung zum Reformvorhaben der Bundesregierung - insbesondere die Professionalisierung des Berufsbilds und die Ausbildung betreffend - formuliert wurde? Wenn ja, welche Bundesländer haben diese Ablehnung artikuliert?
  3. Wie wird angesichts einer möglichen Verzögerung/Blockade durch die
    Bundesländer mit der SanG Reform umgegangen?
    etc. etc.
  4. Bis wann plant das Ministerium den Reformprozess abgeschlossen zu haben?

Na, da bin ich auf die Antworten gespannt.

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zu 2.: mir würde da die Steiermark einfallen aber mal schaun was als antwort kommt, falls das bewantwortet wird!

Sind natürlich berechtigte Fragen.

Wenn man aber bedenkt, dass die Anfrage ausgerechnet aus der Partei kommt, welche eine volle Regierungsperiode den Gesundheitsminister gestellt hat und die ungefähr das gleiche im Regierungsprogramm stehen hatte, drängt sich auch etwas die Frage auf, was denn eigentlich die letzten 5 Jahre (nicht) passiert ist. Denn abgesehen von einer völlig wertlosen und unnötigen „Evaluierung“ des Status Quo, der allgemeinhin bekannt und mit Zahlen/Daten/Fakten reichlich belegt ist - was überdies kurz vor Ende der Regierungsperiode passierte - ist 5 Jahre lang schlicht und einfach NIX passiert.

Da sind die Bundesländer am längeren Ast, weil Sie das Rettungsdienstgesetz nach einem neuen SanG novellieren müssten.

An vorderster Front der Blockierer ist leider … Oberösterreich mit Fr. Mag. Haberlander.
Die Vernetzung zwischen OÖRK und LReg ist in Oberösterreich besonders engmaschig.

Nachdem man beim RKOÖ Ausbildungen sehr homöopathisch abhält und das System primär auf der Freiwilligkeit aufgebaut ist, wehrt man sich halt auch am meisten. - Und am Ende ist es auch eine Geldfrage. Das RKOÖ hat sehr viel in den Verein gesteckt und viel dafür getan, dass sich Freiwillige auch wirklich wohl fühlen. Speziell am Land.
Diese Freiwilligen stemmen gemeinsam mit den Zivildienern einen Großteil der Stunden. Und diese Stunden sind eben kostenlos.

Es geht ums Geld. Das OÖRK und vermutlich auch andere LVs könnten zusperren, wenn die Freiwilligkeit auf einen Transportsanitäter reduziert würde. Das weiss man. Und deshalb stemmt man sich seit jeher mit aller Kraft dagegen. - Bisher mit Erfolg.

Andere LVs, wie beispielsweise das WRK leben von hohen Fahrtenpauschalen und Erbschaften (speziell in Wien eine große Nummer, es gibt eigenes Personal welches sich darum kümmert). Denen ist das SanG egal. Sie wollen nur mit am Tisch sitzen.

So hat jeder LV eben seine eigene Einnahmequelle und Freiwillige, die er nicht verlieren will. Und ein neues SanG auf Basis des ausgearbeiteten Vorschlages ist ein existenzielles Problem für viele Organisationen.

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Die gesamten Fragen:

Und du wirst nicht müde das RK OÖ zu bashen, dir muss echt fad sein. :joy:

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Es ist kein bashing, wenn Fakten erzählt werden. Es ist halt so, dass beim LVOÖ der Wiederstand besonders hoch gehen eine SanG Novelle ist.

Ich kann da auch nichts dafür. Dein Verein will das halt einfach nicht und schickt weiter RS zu Notfällen. It is what it is.

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Nenne bitte deine Meinung basierend auf deine Erfahrungen nicht Fakten
Fakten müssen belegbar sein.

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Warten wir auf die Anfragebeantwortung. - Du wirst sehen, dass genau das rauskommen word. Genau so, wie es in der Anfrage auch geschrieben steht:

„Aktuell zeichnet sich dabei eine Blockadehaltung ab. Laut unseren Informationen wird
diese von Oberösterreich angeführt. Dabei wird damit argumentiert, dass die bereits
am Tisch liegenden Vorschläge zu einer Ausbildungsreform das Freiwilligensystem
gefährden würden.“

Deine Aussagen zuletzt hier im Forum zum RKOÖ sind bisher soweit von Fakten entfernt, wies nur geht.
Hier ein kleiner Auszug:

RTWs/SEW-N Anzahl
Besetzung RTW 4.1929
Disposition/Zonenzuordnung Feldkirchen/Donau

Deine „Fakten“ sind bestenfalls Halbwahrheiten oder Hörensagen, eventuell aber bewusste Falschaussagen.
So gesehen, wie auch schon an anderer Stelle erwähnt, ist es natürlich traurig und bitter, wenn du persönliche Befindlichkeiten oder Probleme mit dem RKOÖ hast, diese hier im Forum durch Bashing aufzuarbeiten ist aber entbehrlich.

Btw. lässt sich anhand deiner ASB-Thematik im anderen Thread halt auch leider ein gewisses Muster erkennen.

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Bitte führt diese Diskussion privat weiter oder nutzt einen der zahlreichen Threads, in denen es bereits – früher oder später – um das RK OÖ ging.

Auch bei diesem Thema ist es nicht erforderlich, jeden Thread mit nur minimalem Bezug dazu zu übernehmen.

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Zumindest wird von Personen aus dem Gesundheitsausschuss eine Blockadehaltung in der Regierung und Ministerien öffentlich angesprochen, ob man diese auch in einer Debatte im Nationalrat lösen kann oder es wieder einfach nur an den Gesundheitsausschuss zurückverwiesen wird, bleibt abzuwarten…

Letzter Zustand:

03.06.2025
Einlangen im Nationalrat (Frist: 03.08.2025)

Übermittlung an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Blockade bei der Novellierung des Sanitäter:innengesetzes (2503/J) | Parlament Österreich

Mit dieser Frist wird also bis zum Herbst 2025 nichts passieren…

Die nächste Sitzung im Nationalrat nach dieser Frist wird erst am 24.09.2025 stattfinden:

sowie die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses nach dieser Frist findet erst am 09.10.2025 statt…

Wenn es die Anfragebeantwortung auf die Tagesordnung der nächsten NR Sitzung schafft, dann wissen wir zumindest etwas mehr über den weiteren Fahrplan.

Ich habe guten Kontakt zu einigen NR Abgeordneten einer Regierungspartei und habe das Thema auch angesprochen. Die Aussage war. dass im Gesundheitsausschuss das Thema zwar angekommen ist, es aber tatsächlich nur mit Wiederwillen behandelt wurde. Fest stehen dürfte, dass speziell einer Partei der am Tisch liegende Vorschlag zu weit geht. Welcher Teil des Vorschlages wurde nicht erörtert. - Welche Partei das ist, konnte ich auch trotz mehrfachem Nachfragen nicht eruieren.

Und das ist auch richtig und wichtig so. Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich und die Kolleg:innen tun gut daran, ihren Dienstpflichten (hier: Geheimhaltung) nachzukommen :wink:

Ausschusssitzungen sind in der Tat nicht öffentlich. Aber auch nicht Geheim. Bedeutet, dass Du da zwar nicht einfach hingehen kannst, allerdings alle Protokolle, Tagesordnung und alle Berichte veröffentlich werden.

Es gibt keine Geheimhaltungspflicht für Ausschüsse im Nationalrat. Woher nimmst Du das?

Doch gibt es für gewisse Ausschüsse, zb ständige Unterausschüsse nach §32b
„Die Sitzungen der Ständigen Unterausschüsse gemäß § 32b sind geheim, sofern nicht anderes beschlossen wird.“

Weiters:
[…]
„Die Ausschüsse können beschließen, dass und inwieweit ihre Verhandlungen sowie die von ihnen gefassten Beschlüsse vertraulich sind.
Jedenfalls vertraulich sind Verhandlungen und Beratungen eines Ausschusses, wenn klassifizierte Informationen der Stufen 1 und 2 oder ESM-Verschlusssachen nach dem Informationsordnungsgesetz verwendet werden. Vertraulich sind weiters die Verhandlungen der Unterausschüsse gemäß §§ 32a, 32e, 32f und 35, soweit diese nicht anderes beschließen.“

Alles nachzulesen in der Geschäftsordnung des NR.

In weiterer Folge noch das Informationsordnungsgesetz

„Für die Einsichtnahme in nicht-öffentliche und klassifizierte Informationen des Nationalrates und deren Verteilung können die Ausschüsse des Nationalrates in Bezug auf ihnen zugeleitete Informationen den Kreis der Berechtigten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 bis 4 auf jene Personen beschränken, für die der Zugang zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit dem jeweiligen Ausschuss unerlässlich ist.“

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