Unter nachstehendem Link findet Ihr die Stellungnahme der Bundesministerin zur parlamentarischen Anfrage durch die BundesrätInnen David Stögmüller, und Weitere:
parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR … 546821.pdf
zB.: „…Wann ist mit der Schaffung eines neuen Berufsbildes ‚Rettungssanitäterln‘ und einer mehrjährigen Ausbildung für berufliche Rettungsdienstmitarbeiterinnen, wie es auch in anderen Ländern oder Lehrberufen Standard ist (z.B. diplomierter Notfallsanitäter/ diplomierte Notfallsanitäterin), zu rechnen?..“
Antwort: „… Änderungsbedarf zeichnet sich insbesondere bei Notfallsanitäter/inne/n bzw. in den Notfallkompetenzen ab. Erst nach Abschluss der Facharbeiten können entsprechende inhaltliche Aussagen getroffen werden…“
Überblick: parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR … ndex.shtml
Ja, aber schon mal nett, dass es parlamentarische Anfragen gibt…
Das mit den nicht vorhandenen Mehrkosten bezieht sich IMHO auf den Konsultationsmechanismus (bmf.gv.at/budget/finanzbezi … pdf?5i7z88). Grob gesagt, wenn der Bund oder Länder neue Rechtsnormen schaffen und dadurch neue Kosten für andere Gebietskörperschaften (Bund/Länder/Gemeinden) entstehen, müssen diese zuerst konsultiert werden. Anderenfalls müsste der Erzeuger der Rechtsnorm die Mehrkosten tragen.
Wenn das SanG bzw. die Ausbildung der Sanitäter reformiert wird, entstehen nicht automatisch Kosten für Länder und Gemeinden. Um das geht es wohl.
Ob eine bessere Ausbildung mehr Lohn und somit mehr Kosten für die Gemeinden bedeuten, steht auf einem anderen Blatt…
sollt man das thema nicht in diesen beitrag verschieben?
viewtopic.php?f=37&t=206
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