Hallo zusammen,
ich bin nun schon ca. 2 Jahre bei einer Rot-Kreuz Ortsstelle in Österreich im Rettungsdienst tätig und komme im April in den Zivildienst (soweit also nix neues ). Heuer im Jänner wurde ich jedoch gefragt, ob ich in den Ortsausschuss als Schriftführer-Stellvertreter kommen möchte. Dies habe ich grundsätzlich bejaht, jedoch stellt sich mir nun die Frage wie das nun mit dem Zivildienst einhergeht. „Darf“ man eine Funktion während des Zivildienstes ausüben? Die blauen Schulterschlaufen werde ich in der Zeit wahrscheinlich nicht tragen dürfen, was mir aber auch nicht wirklich wichtig ist - mir geht es nur darum ob ich diese zusätzliche Tätigkeit (arbeits-)rechtlich ausüben darf (freiwillig natürlich).
Ich versteh’ die Diskussion bzw. die bisherigen Antworten dazu nicht.
Die Mindestruhezeiten gibt es ja nicht nur für ZDL sondern für alle Arbeitnehmer in Österreich und da kräht ja auch kein Hahn danach wenn du Arbeitest, Nachtdienst hast und dann wieder arbeiten gehst… Warum sollte das für ZDL plötzlich anders sein?
Die Schulterschlaufen solltest du natürlich auch tragen dürfen… Du hast ja die nötigen Ausbildungen und die Position dazu. Die werden durch den Zivildienst ja nicht inaktiviert. Ich war damals im Zivi auch schon NKV und musste die Kompetenzen anwenden, da der berufliche Mitarbeiter am Auto „nur“ NFS war…
Nicht ganz richtig. Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, dass sein Mitarbeiter ausgeruht in die Arbeit kommt und seine Leistung erbringt. Inwiefern das der Fall ist wenn man Nachtdienst hat, kann sich ja jeder selbst beantworten.
Des weiteren wird es im Falle eines Unfalles interessant. Da kannst du dem Richter viel erzählen, aber nicht dass du ausgeruht warst und mit der selben Konzentration bei der Sache.
Nach 24h Dienst hast du eine Reaktionszeit, als hättest du 1 Promille. Dies ist wissenschaftlich erwiesen. Daran wirst du nicht rütteln können.
Des weiteren gab es Mal den Vorstoß der EU ehrenamtliche Tätigkeit auch als Arbeitszeit zu rechnen. Könnte jedoch abgewandt werden.
Die Feuerwehr stellt ihre Zivis während eines Einsatzes von der Dienstzeit frei. Sprich sie rücken nicht als Zivi aus, sondern als ehrenamtlicher Feuerwehrmann, weil ja bei Zivis das Problem ist, dass sie keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten ausführen dürfen.
Natürlich darf man eigenverantwortlich eingesetzt werden. Steht so auch im Zivildienstgesetz.
Im Fall des SanG versteht man unter der Berufsausbildung allerdings den RS inkl. Berufsmodul. Wird aber so ausgebildet und es gibt beim RK ja den „qualifizierten Zivi“ der dann eben eigenverantwortlich unterwegs ist („Zivibomber“).
Es mag da vielleicht Unterschiede zwischen den LVs geben. In den LVs, die ich genauer kenne, hat einfach jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin einen Status. Du kannst entweder hauptberuflich sein oder freiwillig („ausübendes Mitglied“). Oder du bist externes, quasi geborgtes Personal (Bundesheer-Praxis, ZDL, FSJ).
Und Vereinsfunktionen dürfen gemäß Satzung nur von ausübenden Mitgliedern übernommen werden. Daher ruht die Funktion, wenn du Zivi bist (genauso, wenn ein Funktionär über den Sommer mal als Urlaubsvertretung angestellt ist…).
Da gehts nicht um Zeiten oder sonstwas, sondern um die vereinsinternen Bestimmungen.