Notfallkompetenzen

Hallo!

Nachdem das ÖRK ja nun neue Arzneimittellisten herausgegeben hat, wo der Punkt „Notarzt nachfordern“ gestrichen wurde, würde mich interessieren, wie bei euch der Punkt „Notarzt informieren“ umgesetzt ist.

LG Stefan

Ist doch im SanG durchaus nicht allzu schlecht geregelt…
Lässt du uns die neue AML zukommen?
Sind die für ganz Österreich gültig?

sie ist auf alle fälle in den bundesländern gültig, wo der LV nicht explezit eine andere erstellt hat - beispiel kärtnen hat eine eigene, die ist ganz einfach leer!

Wird wohl auf Journalärzte hinauslaufen.

In Nö kommen sie grad, in Wien gibts ihn eh schon. Ist auch die sinnvollste Lösung!

Und wie ist es bei dir umgesetzt?

Die neue Liste entspricht im Prinzip der alten. Neu hinzugekommen ist Amiodaron und das Betamimetikum ist auf die 1er gerutscht.

Lg

Hab’s eh schon in die Finger bekommen, danke:)
Würde spontan doch die Wiener AML bevorzugen…

Das ist die Wiener Liste + Paracetamol + Nitro beim ACS (sehr mutig weil tlw Kontraindiziert und im Algorythmus nix von den KI steht).

In Wien wäre Nitro außerdem auf der 1er.

Auf der ÖRK Liste steht Paracetamol oral auf der 1er. Nitro beim ACS auf der 2er…

Jaja - nur gibt es Nitro beim ACS auf der Wiener Liste gar nicht. Ist in meinen Augen und nach aktuellen Standards auch eher kontraindiziert bzw unter starkem Vorbehalt zu sehen. Jedenfalls würde die korrekte Anwendung ein 12 Kanal EKG samt korrekter Befundung erfordern.

Diese Voraussetzung ist denke ich nicht flächendeckend gegeben, im Algorythmus stehts auch nicht. Ich sehe das sehr kritisch, da ist Patientenschaden vorprogrammiert.

also ich denke mal dass die konsequenzen von einem hub nitro bei einem ACS verkraftbar sind, speziell da wir hier häufig eine hypertonie dabei haben! solang es im versorgungsprotokoll der notärzte noch mit 2 hub nitro steht, mach ich mir um den einen keine sorgen!

Auch für die hypertensive Krise gäbe es bessere Möglichkeiten als Nitro s.l…

Deswegen ist Urapidil auch nach der Verneblermaske jetzt das nächste Ziel von unserem LNA :wink: :slight_smile:
Wird nur wahrscheinlich wieder 1-2 Jahre dauern…

Könnte bitte jemand posten was nun genau auf welcher Liste steht? Und vll in welchen Bundesländern diese gültig ist bzw. angewandt werden darf? Danke

Also so würd ich das nicht sagen. In meinem NKA Kurs hat man uns ganz deutlich, sogar schon bei Thoraxschmerzen, davon abgeraten 1 Hub Nitro zu geben. ( in den Wiener algorithmen is Brustschmerz auch KI ) Und vor jeder Gabe sollte eigentlich ein 12er geschrieben worden sein. Die Erklärung war, dass es bei einem akutem rechts- und/oder Hinterwandinfarkt zu einem massiven kaum beherschbaren RR-Abfall kommen kann bis hin zum Kreislaufversagen.
(sowohl in den guidelines 2010 S. 625 nachzulesen)

Das ist der Punkt, darum finde ich Aussagen wie „Kann nicht schaden“ etwas unreflektiert.
Und um das richtigzustellen: In den Wiener Algorithmen ist Thoraxschmerz keine KI für Nitro.

Stimmt :wink:

In den Algorithmen kommt das 12er ned vor (nur Basismonitoring). Liegt angeblich daran, dass man von Seiten gewisser Organisationen meinte, dass man dem Sanitäter (bzw nicht jedem) die Interpretation vom 12er zutrauen kann. Dementsprechend durfte das 12er nicht in die Algorithmen.

Natürlich gibt es eine „mündliche“ Ergänzung bei Aus- und Fortbildungen. An die hält man sich ja trotzdem :wink: