Was mich in diesem Zusammenhang in NÖ wundert, die Durchführung der NKI Ausbildung Bedarf der Bewilligung durch den Landeshauptmann/frau.
Bewilligung der Module
§ 45.
(1)Die Durchführung einer Ausbildung zum Sanitäter und in den Notfallkompetenzen bedürfen der Bewilligung des auf Grund des Ausbildungsortes zuständigen Landeshauptmannes. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn
die für die Abhaltung des theoretischen Unterrichts erforderlichen Räumlichkeiten und Lehrmittel sowie Sozialräume zur Verfügung stehen,
ein medizinisch-wissenschaftlicher sowie organisatorischer Leiter namhaft gemacht werden, die die Voraussetzungen gemäß § 46 erfüllen,
das für die theoretische Ausbildung erforderliche Lehrpersonal vorhanden ist, das die Voraussetzungen gemäß § 47 erfüllt,
für praktische Ausbildung entsprechende Einsatzfahrzeuge und – einrichtungen und fachlich und pädagogisch geeignete Praktikumsbegleiter vorhanden sind und
hinsichtlich der Ausbildung in den Notfallkompetenzen erforderliche Praktikumsplätze in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt sichergestellt sind.
Jetzt sind im eigenen Bundesland keine Ausbildungsplätze sichergestellt. Die Kursteilnehmer schlagen sich in den anderen Bundesländern durch, erhalten viele Absagen. Ob da noch von sichergestellt die Rede sein kann? Mal davon abgesehen, dass es aus meiner Sicht nicht die Aufgabe der Kursteilnehmer sein kann sich die Praktikumsplätze selbst organisieren zu müssen.
Oder nicht schon folgender Absatz aus dem SanG greifen müsste?
(3)Sind die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 oder 2 bereits anfänglich nicht gegeben oder liegen diese nicht mehr vor, ist die Bewilligung nach erfolglosem Verstreichen einer zur Behebung der Mängel gesetzten angemessenen Frist durch den Landeshauptmann zurückzunehmen.
Es gibt halt gar nicht so viele Intubationen wie man eigentlich glauben würde, weil eben wirklich viel mit Larynxmaske gearbeitet wird.
Dann bleibt eine begrenzte Zahl an Atemwege übrig, davon sind noch weniger geeignet um den absoluten Anfänger üben zu lassen.
Ich denk mir halt, dass Maskenbeatmen und Larynxmaske gut in 2 Wochen erlernbar sind. ETI geht realistisch nicht - selbst wenn du zb bei uns auf einem HNO-Tisch bist, hast du realistisch von 7-15h 5-6 Patienten. Wenn du die alle intubierst (2 Wochen/10 Tage) kommst auf max. 50-60 Versuche (!!!). Und das reicht halt nicht wirklich für Handlungssicherheit.
In diesem Thread kommen jetzt mehrere Dinge zusammen.
Die nö LGA-Häuser bieten keine NKI-Praktikumsplätze an. Niemandem. Der Grund dafür wurde hier im Forum schon vor einigen Jahren, als das aktuell war, genannt. Einflussreiche Menschen sind gegen die NKI und wollen sie deshalb nicht fördern. (Persönlicher Kommentar: OK, blöd, aber ihr gutes Recht).
Das RKNÖ gewährleistet Praktikumsplätze, nur sind die halt nicht in NÖ. Ihr müsst euch keine Sorgen ums RKNÖ machen.
Die Krankenhäuser in Österreich sind nicht verpflichtet, SanG-Praktika anzubieten - das ist zumindest mein Wissensstand. Wenn sie es tun, dann aus Goodwill oder weil z.B. aufgrund von Interesse des KH-Betreibers (Land) Praktika angeboten werden sollen, weil das Land als Auftraggeber des Rettungsdienstes Interesse an der NFS-Ausbildung hat. Also ums gesetzlich zu betrachten: Der Gesetzgeber hat zwar ins SanG das KH-Praktikum reingeschrieben, aber ins entsprechende Krankenanstaltengesetz nicht die Verpflichtung, Praktika für Sanitäter:innen anzubieten.
Persönliche Meinung zu dem ganzen Sachverhalt: Viele rufen nach einer Ausweitung der KH-Praktika, weil man dort alles das lernen könnte, was man draußen nicht sieht und nicht üben kann. Das mag zwar stimmen, ich halte das im derzeitigen System mit den hohen Ausbildungszahlen aufgrund der Ehrenamtlichkeit und hohen Fluktuation im Beruf für unmöglich. Wie schon andere geschrieben haben: In den Krankenhäusern gibt es immer mehr Menschen, die selten durchgeführte Maßnahmen erlernen bzw. refreshen sollen. Das geht sich halt alles irgendwann nimmer aus. Lösung hab ich jetzt euch keine parat…
Dann kann man dem Kollegen des Thread Erstellers eigentlich nur raten sich an die Kursleitung zu wenden, die hat einen Praktikumsplatz für ihn. Korrekt?
Stimmt, aber hängt vom Ziel ab. Und das Ziel lautet ja nicht “Anästhesist werden” oder auch nur “intubieren wie ein Anästhesist”, sondern “Atemwegsmanagement bei der CPR und bei guten Bedingungen”. Ich hab als NKI (in Sachen Airway) durchaus die Bescheidenheit und das Wissen, um Risikofaktoren beim Atemweg zu erkennen und danach zu handeln. Während der Anästhesist dann aber es “können muss”, kann ich sagen “trau ich mir nicht zu, mach ich nicht”. Für mich ist meine Abbruchschwelle, wann ich auf Plan B, C, D ausweiche, wesentlich niedriger als die eines Anästhesisten oder auch eines “normalen guten” Notarztes.
Das funktioniert aber in der CPR durchwegs ganz gut, weil mein Ziel auch nicht lautet “muss intubiert sein”, sondern “muss oxygeniert sein”. Und dafür reichen mir meine 40 Intubationen auch.
(Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich ausgedrückt … )
Es ist korrekt, dass vor Bewilligung die Praktikumsplätze vorhanden sein müssen. Dies ist ein zwingendes Bewilligungshindernis und kann auch nicht nachgereicht werden.
Wenn nun bei Antragstellung diese Praktikumsplätze vorhanden waren und nachgewiesen werden konnten und nun, nach einer Weile nicht mehr zur Verfügung stehen, die Behörde von diesem Umstand aber nicht unterrichtet wird, dann haben wir eben so eine Situation.
Der Bescheid bleibt weiter Aufrecht. Die Behörde weiss schlicht davon nichts.
Beide, das WRK und das RKNÖ haben dieselbe Zusage für NKI Praktikumsplätze aus dem Donauspital. - Vorteil für das RKNÖ ist, dass der Chefarzt OP-Koordinator im DSP ist. Entsprechend hat man das schon gut in der Hand.