Hey, eine frage an unsere NKIler, bzw alle die es wissen, denn ich weiß es leider (noch) nicht.
wenn im zuge einer Reanimation ein Patient endotracheal vom NFS NKI ohne Arzt anwesend erfolgreich intubiert worden ist, wie hat die beatmung zu erfolgen? manuell ist klar dass es erlaubt ist, aber darf die beatmung ohne ärztliche anwesenheit auch maschinell erfolgen mittels oxylog oder medumat
wenn ja, sind die einstellungen vorgegeben, oder selbstständig zu wählen? (also volumen zB, je nach bedarf der person oder ist das vorgabe?!)
und sehr sehr theoretisch (eher unmöglich) , dessen bin ich mir bewusst, aber in wie fern darf ein NKI einen intubiert und maschinell beatmeten patienten regeln (also verschiedene beatmungsformen, frequenz, volumenen, peep, usw…)
und wie sieht es bei NIV aus, speziell CPAP - darf ein NFS NKI (oder jeder NFS mit MPG einschulung auf das beatmungsgerät) ohne arzt NIV anwenden?
ist ja weder eine medikamentive maßnahme (ja, sauerstoff, aber der is ja freigegen) noch eine invasive?!
wer weiß wo da die grenzen sind? (auch wenn diese nur theoretisch sind, da eh immer ein arzt anwesend sein wird, aber nur aus interesse)
Grundsätzlich dürfte ein NKI (rechtlich gesehen) einen Patienten maschinell beatmen. Wie sinnvoll das nach einer Reanimation ist sei dahingestellt. Im Vergleich zu einer Medumat Standard Quetschn gewinnt der Beutel - sofern der NKI die Feinheiten eines Oxylog 3000+ oder Medumat Transport beherrscht gewinnt die Technik. Eine Beutelbeatmung ist auf jeden Fall einem semioptimal eingestellten Beatmungsgerät vorzuziehen. Das wird auch von den Notärzten die ich kenne so kommuniziert, wirklich auskennen tu ich mich in der Welt der maschinellen Beatmung aber auch nicht.
Zum Einstellen: Das ist eine reine MPG Sache, es spräche nichts dagegen. Für den NFS ergibt sich das er Notfallpatienten „sanitätstechnisch“ betreuen darf, da muss man natürlich von der „medizinischen“ Betreuung abgrenzen. Nachdem die Beatmung mittels Beutel und Larynxtubus eine lebensrettenden Sofortmaßnahme ist (die auch der RS durchführen darf) wird mit der NKI („Intubation UND Beatmung“) wohl die maschinelle Beatmung gemeint sein. Zweifelsohne ist ein Beatmungsgerät eine „sanitätstechnische Vorrichtung“ - damit dürfte der NKI - soweit für die Betreuung und den Transport notwendig - ein Beatmungsgerät am Patienten anwenden.
CPAP ist so eine Sache, ich würde meinen auch ein NFS darf es - soweit nach MPG darauf eingeschult - anwenden. Wir haben keine invasive Maßnahme und keine Medikamentengabe. Ist - auf viel technisierterem Niveau - wie das Hyperventilationsmaske zu sehen. Man könnte es natürlich auch anders sehen, man wird aber schwer gegen meine Argumentation ankommen. Natürlich bleibt die Anwendung auf lebensrettende Maßnahmen zur Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines Notarztes beschränkt - als „Therapie“ geht das bei Sani aus grundsätzlichen Gründen nicht durch.
CPAP wär ne feine Sache, das erspart (so weit ich gehört habe, habs nie live gesehen) so manchem Patienten die Intubation.
Natürlich muss man auch sagen, dass das zwar nett klingt aber ned wirklich einfach ist. Ich bezweifle stark ob der durchschnittliche NFS das zambringt. Vor allem: Was ist das Exil-Szenario? Der Patient muss kooperativ sein, wenn man das nicht schafft und ihn nur weiter aufregt? Dann müsste man intubieren, der Sani darf ned und alle haben ein Problem. Bin also skeptisch…