NKA / NKV Fortbildung oÖ 2020

Das NaCl ist ein bisschen verwirrend in der AML 1. Das wird nur zum Vernebeln vom Berodualin verwendet.

Die Indikation für die Tranexamsäure ist die starke traumatische Blutung und wird 1 g i.v. langsam Einmalgabe angewendet.

Eine Moodle Schulung.
Die Schulung ist so aufgebaut, dass „NKA“ AML 1 optional ebenfalls auch die AML 2 für NKV machen können.

AML1 muss von allen NFS gemacht werden. Reine NFS dürfen die AML2 Fortbildung machen und kriegen 2 Fortbildungsstunden, aber dürfen sie natürlich nicht anwenden.
Alle NKA+ müssen die AML1+AML2 Fortbildungen machen, da diese die AML2 auch anwenden dürfen

Nun die Wiener AML ist keine Wiener AML sondern wie mir erklärt wurde eine „Organisationsübergreifende bundeseinheitliche AML1&2“ die von den (Bundes-)Chefärzten von ÖRK/ASB/JUH/Malta/MA70 gemeinsam beschlossen wurde. Grundsätzlich gibt es die Vorgabe, dass diese Liste nicht verändert werden darf. In der Praxis natürlich schwierig, da beim ÖRK letzten Endes gemäß SanG die Landeschefärzte bzw. beim ASB die Gruppenärzte bzw. bei GmbHs der GmbH-Chefarzt (üblicherweise Landeschefarzt) zuständig sind.

Wäre also insofern interessant welche Algorithmen/Medikamente da seitens des OÖ-Landeschefarztes entgegen der Vorgabe seines Bundeschefarztes gestrichen wurden.

Folgende "Wiener Algorithmen " wirds in OÖ nicht geben:
Kindl. Fieberkrampf
Kard. Lungenödem
ACS
Anaphylaxie

Also sinds eh nur die häufigsten Dinge die uns fehlen. So Dinge wie Opiat intox sind schon dabei, weil es ja bekanntlich in Hinterdödelhausen so unglaublich viele Junkies gibt. :laughing:

By the way: ich frag mich, wie ein NKV der im Jahr 3 Zugänge legt (und mehr werdens mit den eng gefassten Indikationen nirgends sein), dann wenn er bei der 80 jährigen CA Patientin die nach der dritten Chemo zuhause mit Fentanylpflaster therapiert wird und jetzt eine Überdosis hat, 4mal die Minute schnauft, auf unserem billig Pulsoxy 65 SpO2 hat und schon blau um die Lippen ist, bei so einem Notfall auch nur den Hauch einer Chance haben soll, hier erfolgreich einen Zugang zu legen. :unamused:

Noch etwas das mir sauer aufstößt, ist das der Anaphylaxie Algorithmus fehlt, ich muss also warten, bis der Patient von einer Grad 1 Anaphylaxie in den Schock fällt, dann einen NA nachfordern und darf dann Supra i.m. geben, aber keinen Zugang legen, da Volumengabe nur beim ABSOLUTEN und nicht beim RELATIVEN Volumenmangel erlaubt ist :smiling_imp: :smiling_imp: :smiling_imp:

Das war bei uns früher leider auch so. Inzwischen haben großzügige Indikationsstellungen bekommen. Wenn ein NEF alarmiert ist bzw. nachgefordert wird und die Sanhilfe erledigt ist, darf immer ein Zugang gelegt und Blut abgenommen werden.
Zusätzlich sind unsere Notärzte darauf sensibilisiert und fragen auch schon immer ob ein NKV da ist und delegieren dann einfach den Zugang. So komm ich zumindest in fast jedem Dienst dazu Zugänge zu legen.

Naloxon lässt sich auch problemlos über den MAD verarbreichen. Ist das bei euch angedacht?

Psst, nicht so laut!
Wenn die das hören streichen sie uns noch einen Grund, einen Zugang zu legen :laughing:

Einen Kard.Lungenödem-Algorithmus gibt es in der neuen AML nicht.

Es gibt 2 Anaphylaxie-Algorithmen AML1: EpiPen, AML2: 1. Supra i.m. + 2. Isotone Eloktrolytlösung + 3. H1-Antihistaminikum (Dibondrin od. Fenistil)
Darüberhinaus gibt es 1 Allergische Reaktions-Algorithmus in AML2: Dibondrin oder Fenistil + Isotone Kochsalzlösung

Das der ACS Algorithmus gestrichen ist, ist seltsam da mittlerweile viele Leitstellen dem Ersthelfer schon zur ASS Gabe auffordern.

Ach ja und zum Thema Hypovolämie gibt es einen eigenen Algorithmus AML2: Absolute/Relative Hypovolämie → Isotone Elektrolytlösung max. 1l beim Erw., Kind max. 40ml/kg KG.

Das ist wirklich ein Witz. Es sollte sowieso reguliert und untern den Bundesländern abgesprochen werden, dass die AML verpflichtend überall so zum tragen kommen und man nicht nach Lust und Laune Sachen streichen kann, nur weil sie einem nicht in das veraltete Arzt-Wissen passen. (Vermutung…) Anders kann ich mir das nicht erklären.

Habe gestern vom ASB die verpflichtende Aufschulung (online) gemacht, da stand auch was von „organisationübergreifenden AML“, deswegen wundert mich dein letzter Absatz: relative Hypovolämie ist bei uns integriert. Bei euch nicht? Sollte eigentlich nicht sein.

@Red Tiger: Auf was bezieht sich deine Aussage?
MA70? Wien allgemein? OÖ?
Beim WRK gibts nämlich aktuell einen kard. Lungenödem Algorithmus mit Nitro
Anaphylaktische Reaktion mit Fenestil/Dibondrin und Ulsal und Anaphylaktischer Schock mit Adrenalin sind beim WRK zwei verschiedene (bei Bedarf ergänzende) Algorithmen
Und die Volumengabe ist aktuell überhaupt nicht reglementiert :wink:

@Red Tiger: Auf was bezieht sich deine Aussage?
MA70? Wien allgemein? OÖ?
Beim WRK gibts nämlich aktuell einen kard. Lungenödem Algorithmus mit Nitro
Anaphylaktische Reaktion mit Fenestil/Dibondrin und Ulsal und Anaphylaktischer Schock mit Adrenalin sind beim WRK zwei verschiedene (bei Bedarf ergänzende) Algorithmen
Und die Volumengabe ist aktuell überhaupt nicht reglementiert :wink:

Ich spreche von der neuen AML1&2 wie sie von ÖRK/ASB/JUH/Malta&MA70 Chefärzten beschlossen wurde und zumindest beim ASB (anscheinend wohl als erste) ab 1.10.2020 in Kraft treten wird. Gemäß Vereibarung soll sie auch bei den anderen Organisationen zeitnah kommen.

Ach ja das Ulsal kannst du dir sowieso aufzeichnen, das ist nicht mehr lieferbar da es Ranitidin enthält das in Tests starke Dosen des Krebserregenden Stoffes NDMA beinhaltet welcher als krebserregend eingestuft ist.

Is aber eh wurscht, weil es keine Evidenz für die Wirksamkeit von H2 Antagonisten bei der Anaphylaxie gibt.
Wundert mich aber, dass kein Cortison auf der Liste dabei ist.

Vermutlich wieder das alte Thema: Kann ein Medikament das erst in etwa 30min. wirkt zur „>>>>unmittelbaren<<<< Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit eines Notfallpatienten“ (Anwendung AML2 laut SanG) dienen?
Man hätte bei der letzten Nachbesserung des SanG einfach das Wort „unmittelbar“ streichen können und das Thema wäre erledigt gewesen…

Wir haben es dabei. Ist glaub ich schon argumentierbar bei Cortison.

Hat jemand die vollständige Liste und würde mal schreiben was da drauf ist?

AML1:
Anaphylaxie: EpiPen
Ischämischer Thoraxschmerz (ACS): ASS p.o.
Akuter Bronchospasmus: Combivent (Erw.) oder Berodualin (Erw.+Kind) per Verneblermaske
Fieber mit Krampfanfall bei Kindern: Paracetamol rekt.
Bestehender zerebraler Krampfanfall: Diazepam rekt. (Erw.+Kind) oder Midazolam bukkal (Erw.+Kind), Midazolam nasal via MAD (ab 8j)
Opiatintoxikation: Naloxon nasal via MAD

AML2:
Anaphylaxie: Supra i.m. + isotone Elektrolytlösung + Fenistil (ab 18kg KG) oder Dibondrin (ab 12Lj) i.v.
Allergische Reaktion: Fenistil (ab 18kg KG) oder Dibondrin (ab 12Lj) i.v. + isotone Elektrolytlösung
Hypoglykämie: Glucose (Erw.+Kind ab 6j)
Reanimation Erw: Adrenalin + Amiodaron i.v. + Elektrolytlösung zum Nachspülen
Reanimation Kind: ebenso nur mit Dosierung nach kg KG, Kindermaßband mit Dosierungstabelle wird gefordert
Absolute/Relative Hypovolämie: isotone Elektrolytlösung (Erw.+Kind(Dosierung nach kg KG))
Hypertensiver Notfall: Uradipil/Ebrantil/Tachyben/Hypotrit i.v.
Opiatintoxikation: Naloxon i.v.
Krampfanfall: Lorazepam oder Midazolam i.v., wenn nicht möglich siehe AML1
starke traumatische Blutung: Tranexamsäure (Cyklokapron) i.v.

Das ist ja eben das Ding, dass es jetzt ein fleckerlteppich ist. Der ASB hat es seinen Sanis angekündigt als organisationsübergreifende bundesweit einheitliche AML. Umso mehr wundert es mich, überrascht mich allerdings kaum, dass einzelne Organisationen und Bundesländer davon abweichen.

Gibts zu dem Beschluss irgendetwas schriftliches?
Presseaussendung o.ä.?

Und wie passt das 70er Projekt zur Analgesie zu dem Beschluss?
Man wird sich ja wohl kaum auf eine österreichweit einheitliche Liste einigen, um sie dann in einem Bundesland wieder zu erweitern. :question: