Neustrukturierung der Ausbildungsstufen - SanG-Ref

@Venflow:

Die Parlamentarier-Gruppe, also Themen-Affine aus jedem Klub, werden wir sowieso brauchen.
Man kann sich ansehen in den Protokollen wer dazu jeweils interessiert ist, bzw. einfach mal bei den Klubs anfragen wer denn „zuständig“ ist.
Ob wir diese dann einreichen lassen, oder einen „Zangenangriff“ fahren mit Bürgerinitiative plus Backup durch die Parlamentarier, bleibt offen.
Denn spätestens bei der Behandlung der Initiative im Ausschuss sollten wir die Klubs (bzw. deren Vertreter im Ausschuss) schon gebrieft haben!
Ausschuss-Mitglieder

Bei den Forderungen können natürlich keine Forderungen nach Produkten bzw. Produkt-Kursen drinnen stehen, das ist ein NoGo klarerweise.
Wenn wir die Forderungen geschickt formulieren, dann können wir vielleicht sogar eine Plattform schaffen der sich auch Organisationen anschliessen können.
Ich denke die Organisationen werden auch professionell genug sein und sich zurückhalten mit Dingen bei denen Andere nicht mit können.

Den Weg zu den Ländern wird man vom Bund am ehesten mit der Forderung nach einer B-VG §15a Vereinbarung ran kommen.

Insgesamt würde ich gerne Gruppen wie ÖGB, den BVRD und auch noch andere Gruppen einbinden und fragen ob sie sich beteiligen wollen.
Und sei es nur mit Einzelpositionen, so zB. die ÖGARI mit der Forderung nach ausreichend Support und Platz für den Notarzt im Auto.
Die ÖGERN wird sich bei Berufspolitik mit Sicherheit raushalten, aber kann ihre Forderung nach differenziertem Sanitätereinsatz einbringen und einen Vorschlag für das SanG und eine etwaige 15a Vereinbarung.

Ich würde jetzt gerne intern anfangen mit einem Poll - wer sich welcher Forderung anschliessen kann, und wie stark.

Was wollt ihr den jetzt ändern?

Wenn es nach mir geht, das hier:

was den Bund angeht:

  1. Auflösung der (2002 bewusst gelassenen) Unschärfe im SanG welche Ausbildungsstufe für die Versorgung und Transport von Notfallpatienten ausgebildet wird
    und somit auch primär im Dienst stehen muss („NFS als RTW Transportführer“).
    Dies soll nicht als Angriff auf die Ehrenamtlichkeit gesehen werden, die Stufe NFS ist heute auch für Ehrenamtliche erreichbar, es soll dafür vermehrte Anreize geben.
  2. Klärung der Frage „Verständigung des Notarztes bei Anwendung der allgemeinen Notkompetenz“ (entweder Kontakt mit Leitstellen-Arzt, oder SOP, oder Nachalarmierung)
  3. Schaffung von rechtlichen Grundlagen für Telemedizin („Delegation/Substitution von Ferne“ neben den SOPs)
  4. Schaffung eines Berufsbildes mit Berufsschutz („dipl. NFS“), samt Berufsdurchlässigkeit in die Pflege und vice versa.
    Diese Stufe „Dipl.NFS“ steht über dem heutigen NFS. Sie soll es v.a. hauptberuflichen Kollegen erlauben den Berufsschutz zu erlangen.
  5. Etablierung eines im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden ärztlichen Leiters Rettungsdienst der SOPs und AMLs vorgibt, implementiert und überwacht.
  6. Möglichkeit für den Bundesminister bundeweit einheitliche SOPs und AMLs im Sinne einer empfohlenen Maximalliste vorzugeben.
  7. Öffnung des Berufsregisters Gesundheitsberufe für Sanitäter (zumindest ab der Stufe die klinische Ausbildungen umfasst, heute: NFS)
  8. Übergangsbestimmungen (fixe Übergangsfrist für Aufschulungen, verkürzte Ausbildungen zum dipl. NFS bei entsprechender Vorqualifikation)

was die Länder angeht:
Reorganisation des überregionalen Rettungsdienstes, sodass Notfall-geeignete Fahrzeuge und Crews flächendeckend vorgehalten werden.

Aber wie gesagt: ich würde gerne einen Poll hier machen wer für welche Forderung ist und wie stark…

Ausgangspunkte:
ÖGERN-Positionspapier zu einer möglichen Novellierung des Sanitätergesetzes (04/2019)
BVRD: Weiterentwicklung der Präklinik (weiter unten auf der Seite)

Auflösung der unschärferen?
Es wäre zu begrüßen wenn beide ausbildungsstufen für Notfälle vorgesehen wären.

Auch wenn es keine Statistik gibt die aussagt das Bundesländer auf denen nur rs am rtw sitzen soviel besser sind als Fahrzeuge wo nfs draufsitzen bzw. Dann im 3 Punkt wo nfs als transportführer tätig sind.

So sehe ich es so das rs (die Basis der rs, also 90% davon) einen Notfall der nicht akut lebensbedrohlich ist handeln können.
Für einen akut lebensbedrohlichen wäre ein nfs gut.
Wobei es 5% der rs gibt die sicher auch einen akuten Notfall handeln können weil,sie die Erfahrung oder eine andere Ausbildung zusätzlich haben.

Ich denke man muss einfach zwischen akut lebensbedrohlich unterscheiden im Vergleich zu, wenn ich nicht jetzt ins Spital,fahr dann wird der Notfall (in Hausnummer 30,60,120 Minuten) lebensgefährlich.

Jetzt mal Butter bei die Fische. Vor einiger Zeit hat glaub ich ein grüner NR-Abg. und RDler eine parlamentarische Anfrage gebracht mit ähnlichen Fragen zum SanG. Und das wars auch schon wieder. Geändert hat sich: Nix.
(@Zeilerkommentar ist sicher viel besser im sowas raussuchen)
Was glaubt ihr also, könnt ihr groß erreichen? Außer dass sich der San-Druide die Hände reibt weil ers wieder mal geschafft hat, mit den ewig gleichen Themen aufzustacheln passiert da mal gar nix.

Sollen sie ja auch bleiben, so wie heute schon im §9 im „RS“ beschrieben, inkl. Lebensrettende Sofortmaßnahmen und sanitätsdienstliche Durchführung des Transports.
Die Unschärfe liegt im §10 „NFS“, und zwar im Abs. 1 Z2:
„die Unterstützung des Arztes bei allen notfall- und katastrophenmedizinischen Maßnahmen einschließlich der Betreuung und des sanitätsdienstlichen Transports von Notfallpatienten“ Aus dem Punkt lesen manche raus dass unter den Sanis primär der NFS für Betreuung und Transport von Notfallpatienten zuständig sind. Andere lesen raus dass der NFS damit nur die Unterstützung des Notarztes dabei leistet - quasi Notarzt-Sani der ohne NA auf den einfachen RS zurück fällt.

Die begleitenden Materialien (Erläuterungen des Gesetzgebers) machen zwar klar:
Notärzten/Notärztinnen sollen hoch qualifizierte Assistenten/Assistentinnen zur Seite stehen, die bei Abwesenheit des Notarztes/der Notärztin im Sinne der Patientenversorgung auch eine qualifizierte Erstversorgung durchführen können und dürfen. In den Aufgabenbereich des Notfall-sanitäters/der Notfallsanitäterin fällt daher zusätzlich zum Tätigkeitsbereich des Rettungssanitäters/der Rettungssanitäterin die zum Teil eigenverantwortliche Versorgung von Notfallpatienten/Notfallpatientinnen. Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen haben im Rahmen der Erstversorgung akut Erkrankter sowie Verletzter diagnostische Tätigkeiten, wie die Anwendung von Pulsoxymeter und EKG, zu verrichten und bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt/die Ärztin den Patienten/die Patientin zu betreuen. Im Rahmen der Betreuung sind auch notwendige, gefahrabwehrende therapeutische Handlungen zu setzen, wie insbesondere Verabreichung von Arzneimitteln, B
Der Punkt wird gerne überhört, liest man das dann wird klar dass der NFS eben auch ohne Anwesenheit des NA eine Rolle spielen sollte die über die des RS hinausgeht. Besetzt man allerdings nur NA Mittel mit NFS, so macht das hier gar keinen Sinn.

Nun ja, ich hoffe dass man dafür keine Studie braucht um zu verstehen dass bessere Ausbildung auch besser für den Patienten ist.
Aber es gibt Daten, und zwar aus Graz und Wien, die zeigen dass mit einem besser qualifizierten RTW die Anzahl der Notarzt-Nachalarmierungen sehr deutlich sinkt. Man muss diese RTWs dann aber auch machen lassen. Ähnliche Wege gehen Vorarlberg und Tirol.

Stimmt genau. Deswegen ist eine Definition vom Notfallpatienten wichtig. Auch diese gibt es im aktuellen SanG §10 schon:
Notfallpatienten … sind Patienten, bei denen im Rahmen einer akuten Erkrankung, einer Vergiftung oder eines Traumas eine lebensbedrohliche Störung einer vitalen Funktion eingetreten ist, einzutreten droht oder nicht sicher auszuschließen ist.

Es soll klar sein dass RS besetzte SEWs sehr wohl als ersteintreffende Mannschaft bei Notfällen dieser Definition eingesetzt werden sollen - bei Zeitvorteil.
Mein Punkt ist der dass die Besorgung des Rettungsdienstes laut Verträgen mit den Gemeinden aber eben auch die Vorhaltung eines besser qualifizierten RTWs in der Region erfordert, sowohl für die primäre Versorgung vor Ort als auch für die Therapie im Auto und während des Transportes. Das mit Bedingungen wie wir sie vor Einführung der NEFs schon an Bord der NAWs hatten - und die nun mehr oder weniger einfach aufgegeben wurden, ohne mit weiteren Massnahmen zu kompensieren.

Ein Punkt der mich wirklich schmerzt ist der Umstand dass es nun vielerorts Aufschulungen der RS für die Notarzt-Assistenz gegeben hat.
Das ist einerseits toll - weil mehr Ausbildung bzw. Auffrischung jedem von uns gut tut, von dem Standpunkt her kann ich das nur begrüssen.
Andererseits sieht der Gesetzgeber genau dafür die zweite Ausbildungsstufe des Sanitäters - den NFS vor. Warum nicht gleich diese Stufe nehmen?
Ach, ist doch einfacher so - einmal 4 oder 8 Stunden aufschulen statt einem 6-Wochen Block. Klar, bequem und billiger.
Doch der Gesetzgeber hatte sich da schon was gedacht dabei, nur niemand wills hören.

Tja, lieber eklass, danke für die aufmunternden Worte.
Manch einer von uns hat es sich in seinem Resignations-Stüberl bequem eingerichtet, doch wenn wir da was bewegen wollen müssen wir auch unsere Komfort-Zone verlassen.

Ja, diese Sponti-Aktion vom David Stögmüller im Bundesrat hat es am 29.09.2017 gegeben.
Der Bundesrat wolle beschließen … dem Nationalrat den nachstehenden Gesetzesvorschlag zur Behandlung zu unterbreiten.
(In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates vorgeschlagen).
Der Bundesrat ist für solchen Themen gar nicht zuständig. Passiert ist die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates, der hat das vertagt, und Fristsetzungsanträge wurden mehrfach abgelehnt. Der letzte Fristsetzungsantrag vom 09.05.2019 ist offen, ebenso die Behandlung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates. D.h. da ist was in der Pipeline, und es wird dort wohl auch noch besprochen werden. Protokolle aus den Ausschüssen gibt es leider keine.

Und nein, wir sollten nicht so naiv zu glauben dass so eine Einzelaktion aufeinmal alles in Bewegung bringt.
So funktioniert Parlament nicht, alle Anträge der Opposition die einfach so eingereicht werden finden in der Regel den Weg in den Rundordner.
So was gehört schon breiter vorbereitet:

  • mit einer deutlichen Nachricht der Betroffenen (hier würde eine Petition von etlichen Hundert Sanis schon etwas mehr Gewicht haben)
  • mit Lobbying quer über die Parteien, und einer Meinungsbildung der zuständigen ParlamentarierInnen
  • mit Begleitung durch Vertretungen (ÖGB, BVRD, wer noch?)
  • mit öffentlicher Diskussion in den Medien

Zusätzlich befinden wir uns grade in einer Phase des „freien Spiels der Kräfte“ im Parlament.
Wo es auf einmal möglich ist sich quer über mehrere Parteien über ein Thema zu verständigen.

Aber als Allererstes sollten wir uns selber einigen darauf was wir eigentlich wollen - sprich welche konkreten Forderungen wir haben.
Und das so dass wir dafür auch die Masse der Sanitäter gewinnen können - also den beruflichen und ehrenamtlichen RS damit auch ein Angebot machen.

@ Icemann

Für mich ergibt sich hier die Frage nach der Definition des Begriffs Notfalls. Wir müssen ersteinmal eine einheitliche Sprache festlegen um zu wissen wer was fordert und warum. Sie schreiben für einen akut lebensbedrohlichen Notfall seie ein Notfallsanitäter notwendig, darf ich fragen für was dann der Notarzt notwendig ist? Hierzu möchte ich auf die Diskussion bezüglich der NFS Kompetenzen in der Steiermark verweisen https://sanforum.at/viewtopic.php?f=39&p=18037#p18037. Im Weiteren ja es gibt sicher 5 % der RS die aufgrund ihrer Erfahrungen und anderer medizinischen Ausbildungen einen akuten Notfall adäquat abarbeiten können, doch es darf kein Glücksspiel für den Patienten sein wer kommt ob der RS mit Mindestqualifikation oder der RS der zufällig Anästhesiepflegekraft ist. Ja wir werden immer gute und weniger gute haben, doch was es nicht geben darf sind extrem schlechte Personen in der Notfallrettung und einmal ehrlich, warum verhindern einzelne Insitutionen, dass sich diese 5 % zu Notfallsanitätern weiterbilden, da ich nicht wenige kenne, welche das gerne wollen.
Damit bin ich bei ihrer Forderung

Wenn dies so wäre, was würde sich ändern? Nichts, da es ja ausreichen würde einen RS zum Notfall zu entsenden und Verzeihung an der Stelle denken alle rein wirtschaftlich, ich bediene die Fórderung des Kostenträgers mit der geringstmöglichen bzw. billigsten Qualifikation. Wenn am Notfallpatienten ein NFS vorgeschrieben ist, dann muss auch ein NFS entsand und ausgebildet werden, sonst darf die Organisation den Patienten nicht beteuen und damit sind wir bei ersten Frage: Was ist ein Notfallpatient?
Über diesen Aspekt muss sich zu erst verständigt werden. Da zu 95 % der Fahrten eben kein Notfall vorliegt, z.B. Dialyse, geheingeschränkte Person, geplanter Transport zum Arzt usw. und auch bei den Notfällen wie Sturz im häuslichen Umfeld, Somnolenz in der Folge von Exsikose (was beim derzeitigen Wetter recht häufig ist) usw. kein akuter Notfall vorliegt und dies durch einen RS zu händeln ist. Problematisch würde es schon bei einem Krampfanfall, Synkopen, Medintox usw. werden, doch auch da bringt der NFS ohne NKA/NKV wenig.
Doch ich muss gestehen, dass damit ein Teil der Ehrenamtlichen aussteigen würden, da sie eben nicht nur Dialyse und Co fahren wollen. Dies war auch in den 90er in Deutschland die Argumentation: Na dann fahren die Ehrenamtlichen halt Fr. M. zum Röntgen, nur sagten die Ehrenamtlichen dann auch, dass macht mal schön selber. Entweder werde ich dafür bezahlt oder setzt einen Hauptamtlich drauf. Das sollte San_druide auch bekannt sein. Kürzlich war da dann das Bild in einem deutschen Rettungsdienstforum vom Aussterben bedrohte Arten - Löwe, großer Panda und Ehrenamtlicher.
@ Eklass

Ein Wunder das es plötzlich eine Goldrandlösung gibt sicher nicht, aber stehtes Tropfen höhlt den Stein und wenn es gelingt darzustellen, dass durch eine Koordinierung und Verzahnung des Rettungsdienstes mit den anderen Gesundheitssektoren auch Kostensteigerungen eingebremst werden können, selbst wenn der Rettungsdienst damit kostenmäßig steigt werden auch Politiker hellhöhrig, denn fordert das ÖRK nicht jetzt gerade, dass DGKP bei Blutspendeaktionen ausreichen, warum soll das nicht auch in anderen Bereichen gehen und da ist es sogar möglich das ÖRK miteinzubinden und ihm zu ermöglichen sich an die Spitze der Bewegung zu stellen.

Ein Punkt der einen guten Anfang machen würde wäre es wenn Sanitäter die einen anderen medizinischen Beruf haben ihre kompetenzen aus diesem auch als rs anwenden dürften.
Weil ich kenn genug diplomiertes Pflegepersonal bzw, Personal des gehobenen Dienstes (ja da besteht ein Unterschied zwischen den beiden) die rs sind und die könnten bei notfallpatienten dann mal einen Zugang legen uns sichern bis der Notarzt da ist. Oder andere Maßnahmen setzen die sie im Rahmen ihres Berufes machen dürfen aber als rs dann auf einmal nicht mehr.

@ Icemann

Kenne ich auch, nur was stellt jetzt das Problem dar, diesen Personen die Ausbildung zum NFS im Zweifel auch verkürzt zu ermöglichen? Da in meinem LV kann der/die DGKP die NKA/NKV allein per Prüfung machen, nur den NFS müssen sie machen, aber der wird ihnen selbst auf Nachfrage verweigert. Bezüglich des „gehobenen Dienstes“ und DGKP gilt der
„§ 11. (1) Personen, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt sind (§ 27), sind berechtigt, die Berufsbezeichnung “Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger”/„Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin” zu führen.“
Somit ist hier eine Gleichheit in der Pflege gegeben, bei anderen medizinisch (technischen) Berufen sieht dies anders aus, da der DGKP ein Teil des gehobenen Dienstes ist, allerdings nicht der gesamte Dienst ist.
Ansonsten könnten wir auch das System Schwedens fahren, wo auf einem RTW ein DGKP mit Zusatzausbildung sitzt als höchste Qualifikation, welche nach SOP bis zu 32 Medikamente selber rezeptieren darf, wenn sie den Patienten zuhause belässt und ganz ehrlich in Deutschland fangen die NotSan bzw. die alten RettAss mit 30 - 40 an, dass sie aus der Notfallrettung heraus wollen und da wäre eine gemeinsame Grundausbildung sinnvoll, da jeden kann ich auch nicht in der Leitstelle unterbringen. Dort wo die Feuerwehr den Rettungsdienst betreibt, versuchen diese RettAss und noch nicht so ausgeprägt NotSan in die brandbekämpfenden oder technischen Bereiche zu wechseln.
Wir sollten auch bedenken, dass der Rettungsdienst kaum bis 60 oder gar 67 auf dem Rettungswagen beruflich 40h die Woche fahren wirs, wenn es tatsächlich nur Rettungsdienst ist.

Das die meisten von denen sich nicht in die nfs Kurs setzen wollen weil sie meinen Sie können das alles bzw, sie haben nicht die Zeit dafür.
Weil 40stunden kh Dienst und dann noch nfs Kurs nebenbei, da fahren sie lieber einen Dienst am rtw bevor sie sich einen Tag in einen Kurs setzen.

Liebe Forumsgemeinde,

Ich mach mal keinen neuen Fred auf sondern wärm diesen auf.

Hat jemand Einblick wie weit die angestrebte SanG-Novelle gediehen ist? Gabs schon einen Entwurf? Gabs schon eine Begutachtung?
(die aktuellen pandemieassoziierten
Änderungen ausgenommen).

Bitte keine emotionsgeladenen Beiträge, was wäre, könnte oder möchte. Auch was PRO Rettungsdienst darüber denkt, weiß ich zur genüge. Mich interessiert nur der aktuelle Stand, ob da jemand Informationen dazu hat oder ob das pandemiebedingt sowieso völlig eingeschlafen ist.

Laut dem ögern symposium immer noch 0 Fortschitt. Es wurden bisher nur Positionspapiere abgegeben die weitestgehend unbekannt sind.

Und jetzt ist Corona ???

Wieder fast ein Jahr vergangen. Hat jemand mal was neues gehört?

Ich mach mir erst Hoffnungen wenn CoViD kein tägliches Thmea mehr ist und eine stabile Regierung existiert.

Anscheined geht es jetzt bei der Reform des Gesundeheits- und Krankenpflegegesetzes weiter. Im Zuge dessen, wäre es doch passend auch eine SanG-Reform zu triggern.
Gibt es überhaupt jemanden, der das Thema der SanG-Reform bei der Regierung aktiv einfordert?

Ja,
Die Stadt Wien und das Land NOE.

Meiner Informationen nach steht eine Reform des Wiener Rettungsdienstgesetz unmittelbar bevor. Die NOE Landesregierung wird das NOE Rettungsdienstgesetz ebenfalls entsprechend anpassen und damit einen neuen defakto Standard für Ostösterreich schaffen.

Dies wird der Hebel für ein neues SanG sein. Länder wie OOE oder S werden dann nachziehen müssen. Denn, so kann es nicht weitergehen.

Wäre genial wenn sich da mal im SanG etwas tut, und wenn es nur mal erste, langüberfällige Kleinigkeiten sind, sich gleich mal hinzustellen und einen Paramedic zu fordern ist eh komplett unrealistisch.

Und OT zur Pflege, ich bin ja da ein bissl involviert: Weder ich noch die Kolleg:innen, mit denen ich bisher gesprochen haben, haben irgendeine Idee, was genau da reformiert werden soll, am ehesten gehört die Finanzierung angegangen, aber das findet ja nicht im GuKG statt.
Btw, das GuKG wurde vergleichsweise gerade eben, 2016, reformiert und selbst davon wurde bisher kaum etwas umgesetzt, vielleicht sollte man zuerst dort ansetzen, bevor man die nächsten Reformen auf den Weg bringt, die dann nicht umgesetzt werden.

EDIT: Da es offensichtlich doch den Bedarf gibt, auch über die Pflege und deren Gesetz zu diskutieren, ich diese Diskussion auch zulassen möchte, allerdings nicht möchte das der SanG-Thread gekapert wird, geht es mit der Pflege nun hier weiter: viewtopic.php?f=36&t=1515