Bis dato haben die Dienststellen des RK Tulln (69-099), RK/ASB Purkersdorf (66-099/66-399), sowie RK/ASB Neu-/Altlengbach (67-099) das neue NEF erhalten.
Die Funkkennungen mit einem ( - ) Bindestrich nach der Dienststellenkennung deuten darauf hin, das diese Fzg. über KEIN mit der Leitstelle vernetztes GPS verfügen. Alle Ressourcen MIT einer entsprechenden Ausstattung haben zwischen Dienststellenkennung und Fahrzeugkennung einen ( / ) Schrägstrich.
Vergleiche auszugsweise:
Aufgefallen ist mir dieser Umstand aufgrund der Tatsache, das beim NEF Tulln die ursprüngliche NAW-Kennung 69/099 beibehalten wurde, und erst vor einigen Tagen auf 69-099 geändert wurde und sich daher die Position in der Webansicht ebenfalls verändert hat. In der Webansicht rutschen die Kennungen bei einer Reihung nach Fahrzeugkennungen mit Bindestrich automatisch nach oben.
Vgl.:
Es stellt sich daher die Frage, ob die neuen NEFs, mit den in einem anderen Thread schon beschriebenen Mängeln, tatsächlich über keine Standortanzeige in der Leitstelle verfügen.
Vielleicht kann uns ein Praktiker der schon „aufgerüsteten“ Dienststellen hier weiterhelfen.
Soweit ich weiß haben die NEF nur mehr ein HFG und kein fixes Fahrzeugfunkgerät mehr. Vermutlich sind die neuen HFG noch nicht auf die entsprechende ISSI xx/x99 umprogrammiert worden oder sie haben noch keine GPS-Lizenz.
Gratulation für diese wirklich professionelle Abwicklung! Vor allem die NEFs Tulln und Lengbach sind schon länger im Dienst. Da müssten doch die HF-Geräte, die das AVL sowieso schon können, nur noch freigeschalten werden. Da ist man sich scheinbar nicht einig, wer die Lizenzgebühr übernehmen soll, oder???
Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist die fehlende Verortung noch einer der unwesentlicheren Aspekte der „wirklich professionellen Abwicklung“ bei der Umstellung auf NEF…
Da hast du zweifelsohne vollkommen Recht.
Wer trägt eigentlich die Verantwortung, wer steht dafür gerade? Land (wer dort - Holding?), RK LV NÖ, ASB LV NÖ oder gar ein Externer?
Ich denke, jeder der mit dem System aktiv befasst ist, würde sich nicht auch nur eine dieser Blößen geben, die hier schon in den verschiedensten Threads diskutiert wurden…
Jeder „Systemneueinführung“ stehen gewisse Kinderkrankheiten zu, aber erstens ist das System nicht wirklich neu, da es in NÖ schon gut eingeführte NEF-Systeme gibt, und zweitens, von Kinderkrankheiten ist da auch schon lange nicht mehr die Rede…
Warum einig sein? Der NAW Tulln war doch schon verortet, die Lizenz ist also vorhanden, dass soll einfach nur zeigen welche Priorität die Professionalität im österreichischen RD hat - schlicht und einfach keine. Es entsteht vielmehr der Eindruck je unprofessionell desto besser. Von wenigen einzelnen mal abgesehen gilt das sowohl für Häuptlinge wie auch Indianer! LEIDER!
Ja, der NAW Tulln war verortet, allerdings ist einen GPS-Lizenz an ein Funkgerät gebunden und kann nicht übertragen werden. Der NAW hatte ziemlich sicher ein Fahrzeugfunkgerät, im NEF gibt es aber soweit mir bekannt ist nur mehr ein HFG mit Fahrzeughalterung. Es gibt also ein verortetes Fahrzeugfunkgerät das vermutlich nicht im NEF ist und ein neues HFG für das es noch keine GPS-Lizenz gibt oder das noch nicht auf die entsprechende ISSI 69/099 umprogrammiert worden ist.
Wenn das so ist, dann bleibt es nurnoch peinlich dass man es nicht rechtzeitig schafft und Wochen dafür braucht. Bei den mir bekannten sind die HFG verortet da wäre ein mitnehmen in ein anderes Fzg kein Problem.
Mit heute ist dieses „Problemchen“ beseitigt worden. Alle 3 neuen NEFs sind in der Webansicht richtig/regulär angeführt und führen jetzt den bekannten / (Schrägstrich) in der Funkkennung…
66/099 NEF Frei auf Wache 15:09 PURKERSDORF 67/099 NEF Frei auf Wache 10:13 HAAG/NEULENGBACH 69/099 NEF zum Berufungsort TULLN/DONAU
[size=85]Letzte Aktualisierung am 07.05.2015 15:14:00[/size]