NEF NÖ - LUCAS 2 entfernen

Was den LUCAS betrifft, hier muss man beim Land NÖ meckern, dafür kann weder das RK noch der ASB etwas, das Land besteht auf >absolute< Einheitlichkeit weil es im Vertrag so drin steht.
Es geht seitens Land so weit das die „Bezirksstellen Namen“ vom NEF entfernt werden müssen und jetzt „Niederösterreich“ samt Logo drauf zu kleben hat.
Seitens des Landes sind beide Punkte hirnrissig und gegen jede Logik.

Die „Dienstanweisung“ bezüglich Blaulicht und NEF ist so geschrieben das sich eigentlich nichts ändert, aber man den rechtlichen Hintergrund nun kennt, also schön den Ball flach halten bevor man sich künstlich in einem Forum aufregt obwohl man das Ganze nur überfliegt.

PS: Das der LUCAS „schlechter“ ist als eine gute manuelle Reanimation ist seit Einführung bekannt und kein Geheimniss, da gehts eher um die Ausdauer als um die Qualität.

Woher willst Du das wissen was in den Dienstverträgen (von denen es viele verschiedene, z. T. noch aus Vor-Holding-Zeiten gibt, bzw. Zusatzvereinbarungen drinnensteht? Letztere sind z.B. innerhalb einer gewissen Frist vom Dienstnehmer einseitig ohne Angabe von Gründen kündbar.

Und selbst wenn, Ärzte, die nicht neben Ihrer Spitalstätigkeit Notarzt fahren wollen, zum Notarzt fahren zu zwingen, dürfte in der Realität bissl schwer werden (abgesehen natürlich von jenen, die explizit zum NA-fahren angestellt wurden).

Gut, einzig wegen einem Lucas wird man jetzt nicht mit dem NA-fahren aufhören, aber wenn der Bogen überspannt wird kann es sehr schnell gehen, da helfen auch Dienstverträge recht wenig, selbst die begründen nämlich keine Leibeigenschaft.

Für diesen Fall gibt es im Übrigen eine ganz glasklare SOP: Wenn der NA der Meinung ist, dass der den NEF Fahrer als NFS im RTW benötigt so steigt dieser in den RTW und das NEF bleibt am Einsatzort. In mittlerweile knapp 2 Jahren NEF ist dieser Fall allerdings (an unserem Stützpunkt) noch nie eingetreten.

Mit dem Platzangebot und den ungesicherten Taschen und 'Rucksäcken ist momentan niemand zufrieden und es gibt sowohl von Seiten der Ärztekammer und auch anderen Orgnisationen wie zB ÖGERN Bestrebungen dies zu verbessern. (RTW-C) Da hätte dann vielleicht auch der Lukas Platz wenn man dies denn so möchte.

Der direkte Benefit für den Patienten ist das Eine, mich interessiert viel mehr der durch den Lucas (o.ä.) deutlich sicherere Transport unter Reanimation, der mit einem Reanimations-Device im Prinzip sogar weitgehend angeschnallt bewältigt werden kann.

diese Meinung kannst du vertreten, du kannst aber nicht fordern, dass sie jeder/die entscheidungsträger vertreten.
eine EMPFEHLUNG zum Einsatz solcher devices im Rettungsdienst durch wiss. fachgesellschaften gibt es einfach nicht. daher liegts im ermessen der Betreiber.

An wen richtet sich das? Welche Meinung?

Ob vom Land den Patienten etwas vorenthalten wird, was diesen einen Benefit bringt oder nicht, ist nicht meine Sache, das sollen sich bitte die Patienten mit dem Träger oder dem Land/der Gemeinde selber ausmachen, ich bin ja kein Patientenanwalt. Ich verwende nach bestem Wissen und Gewissen das was halt da ist. Wenn erklärt wird, dass, wer auf einer Drehleiter oder beim Transport über mehrere Stockwerke ins Auto reanimert werden muss, eh ohnehin keine Chance hat, dann nehm’ ich das halt zur Kenntnis. Wird sich schon wer was dabei gedacht haben.

Was ich jedoch definitv fordern und erwarten kann ist, dass ich ein Arbeitsumfeld vorfinde das nach Möglichkeit so gestaltet ist, dass es im vernünftigen Rahmen ergonomisch und sicher ist. Darauf hat ein jeder Arbeitnehmer ein Recht.
Dass beispielsweise Reanimationen unter Fahrt inhärent unsicher für die Beteiligten sind, ist offensichtlich. Reanimations-Devices sind ein probates Mittel um dem zu begegnen. Wenn der Einsatz von solchen Geräten, welche bereits vorhanden sind, in solchen Situationen mit der Begründung einer verpflichtenden Uniformität mutwillig unterbunden werden würde, würde das IMHO die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers verletzen.

nein es gibt diesbezüglich eben die dienstanweisung, dass jetzt jeder rs mit fs aus dem rtw das NEF lenken darf.

stehen lassen vom NEF war nie in einer dienstanweisung geregelt!

Anscheinend gibt es hier dann doch lokale Unerschiede…
:astonished:

naja nicht alle dienstanweisungen dringen zu allen (gleich schnell) vor.

eh an dich. die in deinem vorposting vertretene.

dass du als RD-Mitarbeiter aus ergonomischen gründen ein recht auf einen LUCAS hast, wage ich stark zu bezweifeln.
wenn du dir das tatsächlich erstreitest fette gratulation an deinen anwalt.

Ich gehe nicht davon aus, dass der @Grissu als Notarzt besonders oft pumpen muss.

Umso höher ist es ihm anzurechnen, dass er sich für Ergonometrie und sicherere Arbeitsbedingungen für SANIS einsetzt.

Welche soll das gewesen sein? Dass man mit ienem Lucas angeschnallt unter Fahrt reanimieren kann?

Wovon redest Du? Welcher Anwalt? Warum sollt ich mit irgendwem streiten?

Wenn’s mir zu blöd wird fahr’ ich einfach nicht mehr, so what?

Und nicht bös sein, vorhandene Geräte, die die Sicherheit und den Komfort der Beteiligten steigern, ohne vernünftigen Grund nicht einzusetzen, ist einfach eine Verhöhnung. Dass Du das auch noch verteidigst ist für mich nicht nachvollziehbar.

:laughing:
soll aber auch schon mal vorgekommen sein :wink:

Naja, ist ja für mich auch irgendwie komisch wenn dann plötzlich bei einer Bremsung wer auf meinem Schoß sitzt :slight_smile:

hab folgendes gemeint (Hervorhebung durch mich)

dass der Transport „deutlich sicherer“ ist, und dass das für dich die fehlende Evidenz gegenüber einem patienten-benefit überwiegt, ist eine Meinung. sicher eine legitime, aber eben eine Meinung.

war natürlich plakativ formuliert. aber du hast ja selber geschrieben, du kannst es „fordern“.
fordern kannst du natürlich alles, mMn kannst du es aber zumindest nicht einfordern.

ein gerät, das teuer ist (auch in der Wartung, geht ja nicht nur um ankauf), das eine uneinheitliche Ausrüstung auf den Stützpunkten darstellt, und dessen nutzen für den Patienten nicht bewiesen ist, nicht einzusetzen, ist mMn durchaus argumentierbar. ich sag nicht, dass es die richtige Entscheidung sein muss, aber „Verhöhnung“ ist es keine

ich verteidige es gar nicht. ich versuche nur darzulegen, dass möglicher- möglicherweise auch gründe für diese Entscheidung sprechen können.
leider ist sowas in der österr. RD-community immer sehr emotionell, sobalds irgendein technisches wunderkastl nicht gibt, ist man bei steinzeitrettung und scheiss rk.

Im Schrank in „Sektor C“ (hinter dem Lenker) ist ein großes Fach in dem die EMCools vorgesehen sind - statt den EMCools hat man den Lucas 2 reingestellt - passt rein, kein Problem.

Genau das ist das Porblem. Das Fahrzeug ist voll. Mit Abstand das ungeeignetste Fahrzeug, das man nur anschaffen konnte.
Ich würde ja gerne wissen, wer genau diese Entscheidung getroffen hat.

Rückbank ist zwar gut und schön, nur sobald man einen Praktikaten und Notarzt zur Ausbildung mit hat, benötigt man den freien Platz wieder.

Ein paar mal ist es ja schon angeklungen, aber teilweise mit einer etwas lächerlichen Darstellung (die Dienstanweisung besagt z.B. nicht, dass man das NEF-Material ungesichert in den RTW räumen soll, sondern dass, sollte das NEF-Material gesichert im RTW platz finden und daher, aller voraussicht nach, kein weiteres Material notwendig sein, dieser nicht einsatzmäßig hinterher fährt! Manche haben das kapiert, manche wieder nicht), daher meine Ausführungen:

Der LV argumentiert, dass dad NEF, wenn der Notarzt auf den RTW umsteigen muss und den Patiententransport begleitet, gemäß §26 StVO grundsätzlich keine Sondersignale verwenden darf, weil keine „Gefahr im Verzug“-Situation vorliegt.

Dann werden ein paar Ausnahmen aufgezählt, in denen eine Verwendung der Sondersignale rechtmäßig sei.
Das sind eine bereits erfolgte Alarmierung, und, als Ausnahme, insbesondere, wenn wesentliche Teile der Ausrüstung des Notarztes, die während der Fahrt plötzlich gebraucht werden, aber weder im RTW vorhanden sind bzw. dort, mangels Sicherung, eben keinen Platz findeen, oder dass der Notarzt einen NFS benötigt, der, wenn der RTW-Sani ein RS ist, eben nur im NEF sitzt.
Dann sieht man das Gespann als funktionale Einheit und das NEF darf die Sondersignale verwenden.
Dabei sollte das NEF dem RTW vorausfahren weil der RTW hinter dem NEF besser gesehen wird, als das NEF hinter dem RTW.

Und was ist deine Meinung als Jurist dazu?

Edit: Am Ende ist auch noch angeführt, dass der RTW-Sani, sollte er einen Führerschein sowie eine SEF-Berechtigung haben, mit dem NEF ins Krankenhaus fahren darf.

Was du vergessen hast, dass das Kreuzubgs freiräumen erwähnt wurde in der DA.

Damit lehnt man sich leider zu weit aus dem Fenster. Dies ist nämlich nicht erlaubt.

Na ja… Als aktives Einsatzfahrzeug ist das, gemessen daran, dass die beiden Fahrzeuge eben nicht allzuweit voneinander weg sind, sonst bringt sich das blau fahren mit dem NEF erst recht nichts, wenn die zwei ganze Straßenzüge trennt, sehr wohl „erlaubt“. Es ist ja eben nicht so, dass das NEF dann ewig weit vor fährt und dann die Kreuzung lange blockiert, damit dann der RTW irgendwann hinterherzuckelt…
Edit: Ist ja kein freiräumen im eigentlichen Sinne.

In OÖ gibt’s eine ähnliche Dienstanweisung bzgl. „funktionaler Einheit“. Hier hingegen die das Vorrausfahren mit dem NEF und Kreuzung freihalten/ -räumen verboten. Beim Vorrausfahren ist man der Meinung, dass die anderen Verkehrsteilnehmer kein zweites Blaulichtfahrzeug erwarten und deswegen evtl. sofort nach dem ersten Fahrzeug in die Kreuzung einfahren. Somit ist das nachfahrende Fahrzeug gefährdeter und das soll nicht das mit Patienten drinnen sein.
Die Regelung des Verkehrs obliegt den Organen der Straßenaufsicht und deswegen keim NEF-Kutscher. Hier würden die anderen Verkehrsteilnehmer genötigt. Weiters muss sich der nachfolgende Einsatzfahrer sowieso selbst überzeugen ob er in die Kreuzung einfahren darf inkl. Anhalten bei rot.