"N-SEW" - Was fehlt an der Ausstattung?

Die Ärztekammer hat genau so viel Mitsprachrecht in der Materie wie man ihr vonseiten des LV gibt. Und was sie sich bzgl. Verständigung oder nichtverständigung denkt, kann sie sich auch auf eine Postkarte schreiben und zuhause an die Wand hängen. Der Notarzt hat zu kommen wenn man ihn anfordert, und wenn man ihn nicht anfordert ist er nicht zuständig.

Ich glaube das, weil das der LV selbst zugibt - (sinngemäß im Rundmail an alle NKV: „es wird an der Einsatztaktik gearbeitet - vorerst halten wir an der NA-Alarmierung fest“).

Der Punkt 2.11 des angeschriebenen Konzepts ist die Definition des Notfall-Rettungseinsatzes und bezieht sich in keinem Wort auf die SanG-Verständigung nach §11 SanG. Daraus abzuleiten, dass eine Verständigung im Sinn einer Informierung geplant ist, ist ein bissi ein harter Stretch find ich.

Die Ärztekammer OÖ hat mit dem RD in OÖ nur sehr peripher zu tun. Wenn der Chefarzt des RKOÖ iVm dem Referat Einsatzführung die Einschätzung hat, dass eine Verständigung á la NÖ ausreicht, dann wird das umgesetzt. Dass die Ärztekammer OÖ das Geld ihrer Mitglieder in einen Rechtsstreit um eine Feststellung investiert halte ich für sehr (!) unwahrscheinlich, zumal die Notärzte ja mehrheitlich beklagen, sehr oft zu Trivialeinsätzen zu fahren.

Es hatte ja bereits die Info-Mail gegeben dass die Entkoppelung der Verständigung und Nachforderung freigegeben wurde, was dann nach wenigen Tagen in einer zweiten Mail aufgrund von Beschwerden mancher ärztlicher Leiter der NAD-Stützpunkte zurückgenommen wurde.

Jedoch wird die Verständigung lt. LV durchaus (nach Absprache/Aussprache mit den jeweiligen Beschwerdeführern) kommen, zumindest hat sich der LV anscheinend darauf committed.

Genau, die Info bzw. das Mail kenn ich auch. Der Chefarzt hat bereits die neuen ALM freigegeben, nur wurde eben seitens der Ärztlichen Leiter in „Einspruch“ erhoben weil sie die geplante Alarmierung nicht rechtens finden. In weitere folge ist auch die Ärztekammer dann auf dieses Thema aufmerksam geworden.

Der LV gibt mit diesem Satz hier garnichts zu oder verneint irgendwas. Er schreibt nur das es in Arbeit ist. Und aktuell ist es eben noch nicht umgesetzt weil eben das Thema noch mit der Ärztekammer geklärt wird. Sobald erledigt rechne ich mit der Freigabe.

„… Versorgung mit freigegebenen Medikamentenalgorithmen … Die Notwendigkeit einer Beiziehung eines (Not)Arztes ist unter definierten
Umständen dem jeweiligen anwesenden Rettungspersonal überlassen.“
Es wird jetzt nicht von „SanG“ oder „Verständigung“ gesprochen aber ich finde schon das dass gemeint ist. Ist natürlich nicht klar geschrieben.

Die Meinung von einem Chefarzt deckt sich halt nicht mit der Meinung eines Notarztes. Und die Ärztekammer hat wiederum eine andere Meinung, so wie auch Halmich und andere Organisationen. Solang es zu keinem Präzedenzfall kommt, wo das Thema „Verständigung“ wirklich vom OGH behandelt wird, bleibt alles eine Meinung und keine Rechtssprechung - auch wenn das in Wien oder NÖ schon anderes gelebt wird

Ich hab ein KTW-N Konzept vor mir liegen, in dem die Ausstattung beschrieben ist.
Das sind mehr Überschriften wie „Ampullarium NK“ aber keine Details.
Wo ich mir insbesondere den Kopf kratze: was soll denn ein „Multiparametermonitoring“ sein?
Plus dann eine C3 Halterung?

Das eine ein (unbekanntes) Gerät für den NFS,
das andere für das C3 vom NEF?

Multiparametermonitoring :rofl:

Also ich weiß ja nicht was du da vor dir liegen hast, aber in dem Konzept ist ganz klar ein Corpuls³ Slim als Multiparametermonitor definiert.

So sehr ich auch den LVOÖ in vielerlei Hinsicht kritisiere, ein unnötiges Hinhacken aufgrund von dubiosen Informationen auf den ersten Schritt in die richtige Richtung seit langem ist nun mal auch nicht sinnvoll.

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Sorry ich hab nirgends hingehackt. Ned so viel reininterpretieren. Finde es sehr gut dass da Dinge in Bewegung kommen.
Das Papier ist nicht dubios, aber halt von einem Standort. C3 Lieferungen waren auch sehr lange in Verzug.

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