Medizinisches Equipment am Flugzeug

die Situation ist ähnlich gelagert wie wenn du auf der Strasse wo dazu kommst.
Sagen wir mal du arbeitest beim RK NÖ und fährst auf der Landstrasse in OÖ.
„in den Dienst stellen“ via die Leitstelle scheidet aus. Auch die Verständigung des NA.

Dann bewegst du dich im Raum des eigenverantwortlichen Handelns. Nicht mehr im SanG. Als NFS/NKV wirst du vor wahrscheinlich jeder RichterIn Österreichs hier Verständnis bekommen für erweiterte Erste Hilfe, nach Maßgabe des "gelindesten Mittel“, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Problem zu lösen. Und da wäre noch der übergesetzliche Notstand auf den man sich berufen kann, wenn man eine Tat begeht um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten, obwohl keine gesetzliche Rechtfertigung besteht. Auch da: volle Eigenverantwortlichkeit. Kein sich Zurücklehnen und auf die Organisation verweisen. Das machen was absolut nötig ist und beherrscht wird.

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Du darfst quasi alle Medikamente geben (auf die du geschult bist)
Das würde ich (im absoluten Notfall) auch für Medikamente interpretieren die nicht auf meiner Arzneimittel Liste stehen aber mit denen ich vertraut bin
(Mir fällt jetzt kein realistisches Beispiel ein, aber ein theoretisches:
Vendal wäre sowas - ich würde das ggf. Geben im Flugzeug bei Indikation obwohl ich es nicht darf, weil ich mit dem Medikament vertraut bin - aber natürlich wird kein suchtgift zur Verfügung stehen)

Bei da AUA nur Tramal

Das vertragen ja viele so gut :slight_smile:

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