die Situation ist ähnlich gelagert wie wenn du auf der Strasse wo dazu kommst.
Sagen wir mal du arbeitest beim RK NÖ und fährst auf der Landstrasse in OÖ.
„in den Dienst stellen“ via die Leitstelle scheidet aus. Auch die Verständigung des NA.
Dann bewegst du dich im Raum des eigenverantwortlichen Handelns. Nicht mehr im SanG. Als NFS/NKV wirst du vor wahrscheinlich jeder RichterIn Österreichs hier Verständnis bekommen für erweiterte Erste Hilfe, nach Maßgabe des "gelindesten Mittel“, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Problem zu lösen. Und da wäre noch der übergesetzliche Notstand auf den man sich berufen kann, wenn man eine Tat begeht um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten, obwohl keine gesetzliche Rechtfertigung besteht. Auch da: volle Eigenverantwortlichkeit. Kein sich Zurücklehnen und auf die Organisation verweisen. Das machen was absolut nötig ist und beherrscht wird.