Missbrauch durch Mitarbeiter insofern das Personen die es nicht dürfen dennoch Medikamente geben.
Diebstahl Vorallem von Suchtmittel durch Diebe, Gelegenheit macht Diebe.
Beides Sachen die leider schon vorgekommen sind, daher möchte man das Risiko minimieren und dies geht dadurch das ich jedem NFS die Medikamente persönlich aushändige bzw. das sich der NFS die Medikamente am Beginn des Dienstes aus einem Schrank der versperrt ist heraus nimmt.
Also das halt ich für ausgemachten Blödsinn.
Wenn man glaubt, dass Mitarbeiter nicht die nötige Zuverlässigkeit mitbringen muss man sie raushauen. Sehr einfach.
Also es ist in mehreren Rettungsdiensten die ich kenne üblich das die NFS die Medikamente persönlich bekommen.
Ich finds auch lächerlich Medikamente dem NFS persönlich zu überreichen.
Was is wenn die Medis zB verbraucht sind, ist der Ausgeber 24h/ 7 Tage erreichbar?
macht ja nur unnötig Arbeit für Medikamente, die jeder >55 jähriger Österreicher zuhaus hat
NÖ is schon anders:
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Du kommst mit einem Zugang (und Patient) ins KH und die erste Frage: „Wer hat den Zugang gelegt?“
Wenn dann nicht die Antwort „Da Notarzt“ kommt, kannst dich schon mal auf eine Diskussion einlassen, während der vitalbedrohte Patient fröhlich vor sich hinsiecht -
wir haben keinen journaler, der uns Zugänge „erlaubt“; ich müsst jedesmal einen NA anfordern oder anrufen - der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu der Zeit ohne Zugang ins KH zu fahren
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Einige unsere NÄ sind auch nicht grad begeistert, wenn der Pat. schon einen Zugang hat…
Ich hatte mal den Fall, dass der NA einen eigenen gestochen hat, weil er unseren nicht wollte
Kann ich so nicht für ganz NÖ stehen lassen! Es gibt diverseste Reaktionen von:
Danke für die Übergabe
von wem ist der Zugang? (da steh ich aber dazu und sag ich wars und das habe ich gegeben, gab noch nie ein Problem)
Habts a Blut auch abgenommen? (mit einem Augenzwinkern weil bekannt ist dass wir keine Röhrchen haben)
Warum hat der keine Nadel?
Erlaubnis gibt dir eh der Chefarzt in den dafür vorgesehenen Situationen, eine situationsfreigabe durch Journalärzte ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wenn wer etwas nicht über „meinen“ Zugang geben will (habe ich noch nicht erlebt, wenn er gesichert liegt bleibt er sonst kommt er raus alles andere ist schwer fahrlässig) dann darf das gerne dem Patienten erklärt werden warum er erneut gestochen wird, mir wäre das Recht egal, mir tut’s nicht weh und mein Ego hälts aus
Natürlich gibts Unterschiede bei den einzelnen KHs bzw. Ärzte/ Pflegepersonal, meine Erfahrung ist halt nicht so positiv wie die deinige (… Eifersucht meinerseits btw)
Dürfte man als NKV eig Blut abnehmen? Laut SanG is ja nur Blut aus der Kapillare für die Notfalldiagnostik zulässig…
Man darf einen Zugang legen, was man damit macht ist nicht definiert. Meiner Meinung nach ist das überhaupt kein Problem - warum auch? Da ist ja keine besondere „Fachkenntnis“ erforderliche, der Zugang ist das schwierige.
Das interessante in NÖ ist a meiner Meinung nach (beziehungsweise eig ÖRK) die Infusion auf der Liste 2. Weil so wie ich das verstehe, darf man nur in bestimmten Situationen was anhängen. Bei uns ist das anders - weil die Infusion eh bei der NKV im SanG steht braucht es natürlich keine extra Erlaubnis - und wir können sie als NKV (die ihre Tätigkeit nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen ausüben) anhängen wenn wir das sinnvoll finden.
Also ich fahr auch in NÖ und ich hatte sowas seit sicherlich 10 Jahren nicht mehr. Früher schon, aber jetzt wirklich nicht mehr…
atomization:
NÖ is schon anders:
Du kommst mit einem Zugang (und Patient) ins KH und die erste Frage: „Wer hat den Zugang gelegt?“
Wenn dann nicht die Antwort „Da Notarzt“ kommt, kannst dich schon mal auf eine Diskussion einlassen, während der vitalbedrohte Patient fröhlich vor sich hinsiechtwir haben keinen journaler, der uns Zugänge „erlaubt“; ich müsst jedesmal einen NA anfordern oder anrufen - der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu der Zeit ohne Zugang ins KH zu fahren
Einige unsere NÄ sind auch nicht grad begeistert, wenn der Pat. schon einen Zugang hat…
Ich hatte mal den Fall, dass der NA einen eigenen gestochen hat, weil er unseren nicht wollte
ad 1: Hab ich in >20 Jahren notfallmedizinische Tätigkeit in NÖ noch nie erlebt. Das ist wahrscheinlich die Ausnahme der Regel. - dumm gelaufen. ![]()
ad2: Der Zugang alleine rettet auch keine Menschenleben
ad3: Diese Situation hatte ich auch schon mal: Der Sani hatte einen gut funktionierenden Zugang gestochen - nur leider an einer für den Transport für mich ungünstigen Stelle. Da der Patient leicht zu stechen war hab ich für den Transport im NAH umgestochen an eine für mich „komfortablere“ Stelle, d.h. Medikamente ohne grosse Verrenkungen verabreichen. Der Sani hat´s nicht verstanden und war trotz Erklärung beleidigt, wie ich (erst im Nachhinein) gehört habe (natürlich nicht persönlich). - für ihn wohl auch dumm gelaufen.
Die Zeiten wo das Setzen eines peripher venösen Zugangs noch eine rein ärztliche Tätigkeit war sind endgültig vorbei, ich Frage mich immer wieder warum dieses Thema v.a. bei vielen Sanitätern noch immer so ein heisses Eisen ist.
gähn
Auf welcher Seite hätt ma ihn denn gern im NAH?
Ich seh das auch nicht wirklich als großes Ding. Da kann man mit falscher psychischer Betreuung wesentlich mehr am Patienten kaputt machen. Bloß geschult wird das nicht…
Im NAH - linke Seite des Patienten.
Der Patient liegt ja links auf der Trage und der NA sitzt rechts. Ergo - rechte Hand ist doof, da muss man sich drüber beugen…
Meine oben geschilderten Erfahrungen sind aus den letzten 2 Jahren, es gibt immer noch Leute, die einen Zugang als heilige Kuh betrachten, die nur ausgewählte streicheln dürfen.
Aber ich bin froh, dass ihr nicht solche Erfahrungen machen musstet.
Problematisch seh ich das ganze, weil Routine und Praxis fehlt nach den 40 NKV-KH-Praktikum, wenn so zugeht.
Wenns dann mal wirklich notwendig wäre (zB Hypo) fehlts den Leuten an Erfahrung.
Das wäre in Wien überhaupt kein Problem. man kann jederzeit wiederkommen und tageweise „üben“. Funktioniert genau wie im NKV-Praktikum und man macht die selbe Arbeit. Bei uns kann man sich dafür (aber nur eine begrenzte Zahl) Fortbildungsstunden anrechnen lassen.
Geht vom Spital aus sicherlich für jeden - ob man die Stunden woanders auch bekommt weiß ich ned.
Auch bein uns (NÖ) ist es möglich tageweise NKV-Praktikum im KH zu machen und sich das als Fortbildung für NKA/NKV anrechnen zu lassen. Wie viele Stunden man dafür bekommt weiß ich allerdings nicht. Ist aber besonders für jene, die nicht regelmäßig am NAW oder RTW Zugänge legen sicher eine gute Sache um in Übung zu bleiben.
Naja, aber wer macht das tatsächlich?
(Außer wir Streber im Forum)
Naja, aber wer macht das tatsächlich?
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Aso, Forumsstreber. ![]()
Ich seh das auch nicht wirklich als großes Ding. Da kann man mit falscher psychischer Betreuung wesentlich mehr am Patienten kaputt machen. Bloß geschult wird das nicht…
Oder mit einem falsch angelegten Stifneck. Oder einer falsch angelegten (oder unterlassenen) Abbindung. Oder, oder, oder, oder… Venflons gehören zu den ungefährlichsten Gegenständen in Sani-Händen.
Man darf einen Zugang legen, was man damit macht ist nicht definiert. Meiner Meinung nach ist das überhaupt kein Problem - warum auch? Da ist ja keine besondere „Fachkenntnis“ erforderliche, der Zugang ist das schwierige.
das würde ich nicht so unkompliziert sehen.
die blutabnahme ist definitiv eine eigene maßnahme, die vom reinen „nadel/kanüle in die vene einführen“ zu unterscheiden ist. immerhin nimmt man dem patienten etwas aus seinem körper „weg“.
bei studien muss zb eine blutabnahme extra angeführt (mit menge) und genehmigt werden, auch wenn sie aus einem zugang erfolgt, den der Patienten sowieso schon hat/aus nicht-studiengründen kriegt.
was für mich aber die wichtigere Analogie zum NKV ist: die blutabnahme ist als eigens erlaubte Tätigkeit (zusätzlich zur venenpunktion) explizit im GuKG sowie im ÄrzteG (für Medizinstudenten) angegeben. Beim NKV ist sie nicht angegeben. (abgesehn von der aus der kapillare für den BZ, die schon ab RS erlaubt ist)
Stimmt. Systematisch betrachtet hast du Recht.
Wird letztlich also nur unter „Mitarbeit in der Forschung“ (wenn man was forscht) oder unter NA Assistenz zu subsumieren sein.