Der Maßnahmenkatalog für die neuen Notfallsanitäter.de wurde veröffentlicht: http://www.dbrd.de/index.php/aktuelles/191-15-02-2014-katalog-fuer-invasive-und-heilkundliche-massnahmen-durch-notfallsanitaeter-veroeffentlicht.html
interessant.
weiß jemand näheres über den rechtlichen status?
habe das nicht so ganz herausbekommen.
ist das ein vorschlag des berufsverbandes für eine künftige gesetzliche regelung?
oder lautet die regelung, dass die kompetenzen durch die ÄLRD festzulegen sind, und das ist nunmehr die guideline auf die sich diese bundesweit festgelegt haben?
oder…?
in wie fern rechtlicher status? eigenverantwortliche maßnahmen des NFS!
Das ist eine Empfehlung für die Ausbildung, es gibt aber auch schon Musteralgorhythmen, wie zb vom Land Hessen (rettungsfachpersonal.de/index.ph … 1f5fa6dabf). Die letztentscheidung obliegt immer den ÄLRD, aber irgendwo in der Gegend wird sich das bewegen.
Rechtlich gesehen ist das eine Empfehlung, sie wird aber sicherlich so und so ähnlich umgesetzt. Die Dokumente kommen von dem Verband der ärztlichen Leiter, die Erfahrung hat gezeigt, dass einzelne Bereiche nicht groß abweichen (zb Hessen und Rheinland-Pfalz hatten schon länger landesweit geltende Empfehlungen).
@maximilian: siehe kommentar von zeillerkomentar (danke!)
das ist mir schon klar, dass es um eigenverantwortliche maßnahmen geht, aber ich wollte wissen welchen status die liste hat.
vorschlag von irgendwem, gesetzeskraft,…
offensichtlich ist es eine bundesweite empfehlung der ÄLRD, die rechtliche entscheidungsgewalt liegt bei diesen, die werden sich aber wohl großteils an die empfehlung ihres eigenen vereins halten.
find ich übrigens interessant, dass man sich offenbar nicht durchringen konnte, hier eine GESETZLICHE kompetenzregelung zu schaffen.
soviel zum thema bei uns ist alles viel schlechter als in .de
zum inhalt: find ich durchaus interessant, sehr viel vernünftiges, manches absurdes (thoraxdrainage), und vA sehr interessant (wenn auch mMn absolut dem aktuellen stand entsprechend), dass die endotracheale intubation NICHT vorkommt.
Laryngoskopie ja, aber Intubation nein
Laryngoskope werden auch beim Entfernen von Fremdkörpern mit Magill-Zange verwendet.
Schon klar, aber wenn man laryngoskopieren kann und darf, um einen Fremdkörper zu entfernen, der z.B. in der Glottis verkeilt ist, wieso sollte man dann nicht auch einen Tubus durch die dadurch dargestellte Glottis einführen dürfen?
Die ETI bringt es letztlich für Sanis nicht so. Für geübte Anwender natürlich klar der Goldstandard.
Im ALS hat sie Potential das ganze erheblich zu verzögern (bei ungeübten Anwendern = Sanis), andere Indikationen gibt es nicht. Das Narkoseeinleitung völlig illusorisch wäre muss ich wohl nicht extra betonen.
Beim Bolusgeschehen wird wohl primär ein anderer Algorithmus angewendet werden - etwa wie üblich Rückenschläge und Heimlich-Handgriff. Sollte alles nichts Nutzen und der Patient bekommt einen Kreislaufstillstand hat man natürlich ein Problem. Sollte in diesem Fall der Atemweg wirklich verschlossen sein (dh weder mit Beutel/Maske noch mit LT geht was rein) ist eine Inspektion und ggf Entfernung des Fremdkörpers sicherlich vertretbar. Als ultima-ratio…
Wenn nichts rein geht hilfts vielleicht was, wenn nicht wird eine Koniotomie (und nein, das ist auch keine geeignete Maßnahme für Sanis) das letzte Mittel sein. Da ist dann hoffentlich der Notarzt wirklich schon da.
Außerdem weiß man nie wie die Algorithmen wirklich aussehen, ich verstehe das man die ETI für Sanitäter nicht freigibt. Im gewissen Situationen bisschen tiefer in den Atemweg sehen zu können schadet ja nicht und ist auch keine große Hexerei - die Krankenhauspraktika sind ja in Deutschland lange genug. Beim ALS sind die Zeitverzögerungen und Unterbrechungen halt wirklich böse (lassen sich aber relativ einfach vermeiden, Stichwort: BLS vor ALS) - da wäre ETI als Ursache prädestiniert. Also weg damit
Ein Video zu diesem Thema:
Kurze Frage zum Bolusgeschehen an die Sanis der 70er: habt ihr die Entfernung eines Fremdkörpers mit Magill-Zange im NFS-Kurs durchgenommen?
Das ist meiner Meinung nach eine Maßnahme für NKI.
Und auch nur dann, wenn die normalen Algorythmen (Rückenschläge, Heimlich-Manöver) nicht erfolgreich sind.
Ein NKI hat mir dazu gesagt, dass er das auch nur in einer Reanimationssituation machen würde und einschränkend auch nur dann, wenn die Lungen offensichtlich nicht belüftet werden und der konkrete Verdacht einer Atemwegsverlegung besteht. Quasi als letztes Mittel…
NFS nur auf Sicht,
NKI darf auch mit Laryngoskop.
Mir hat mal ein NFS von den 70er gesagt, dass er bei einem Bolusgeschehen den Fremdkörper mit der Magill-Zange entfernen würde und dazu das Laryngoskop als Unterstützung nehmen würde und das es in Ordnung sei. (es war ein Lehrsanitäter )
Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde es auch tun, wenn ich ‚nur‘ NFS wäre.
Edit: Ein Lehrsanitäter bei der Gmoa, der ‚nur‘ NFS ist?? Hm…
Ist die Anwendung des Laryngoskops eine invasive Maßnahme?
Falls ja → NKI
Falls nein → jeder
Am NFS kann würde ich es sonst nicht festmachen, es ist keine Maßnahme die sich aus dem Tätigkeitsbereich ableiten lässt.
Man sollte bitte nicht auf die Basismaßnahmen vergessen…
also rechtlich kann man wohl kaum argumentieren dass die anwendung des Laryngoskops eine maßnahme ist die man nur als NFS NKI darf und als NKV nicht!
also wenn ich mal in die situation kommen würde, dass ich ein bolusgeschehen mit magillzange beheben müsste/würde (was mMn die grundsätzliche „invasive“ maßnahme ist) dann wär es mir egal ob ich laryngoskop verwende oder nicht!
Ich bilde mir ein es mal so gehört zu haben, weil der NKI ja die Technik des „richtigen Aufspatteln“ gelernt hat. Schriftlich ist mir dazu auch nichts bekannt. Ich denke auch, dass dir niemand einen Strick drehen würde, wenn du es mit Laryngoskop machst. In Wien zumindest, bei manchen Horrorgeschichten, die man vom gegenseitigen Anreißen aus anderen Bundesländern hört/liest.