Aus wirtschaftlichen Erwägungen kann ich den Rettungsdienst in Österreich nicht empfehlen, da zwei Personen mit Rettungssanitätergehalt kommen hier Netto auf 1.380 € Netto, was bedeutet 2.760 € Netto zusammen, da wird es mit ein bis zwei Kindern interessant. Zusätzlich ist aufgrund der durch die Betreibergesellschaften im Gesetz durch ihre Emisäre durchgesetzte Minimalausbildung von 300 h der Ersatz für dienstältere Personen sehr einfach und wenn die Personen in der Altersgruppe zuweit steigen werden sie in einem Umfang und mit einem Verhalten freigesetzt, dass selbst der börsengelistete Hedgefond ob des Umganges mit den mitarbeitenden Personen erblasst und sich zur Weiterbildung anmeldet.
Zusätzlich kommen durch den Zivildienst jedes Jahr tausende neue Sanis dazu und selbst wenn davon nur 1 Prozent ersteinmal hängen bleibt, hat der Dienstgeber einen bessere Verhandlungsbasis, da er über ein ausreichende großes Potential an möglichen hauptberuflichen Sanitätern verfügt.
Des weiteren gibt es noch die Ehrenamtlichen, die auch nur verschließen werden in einer Weise, das man denkt Österreich wäre als Räetien, Noricum und Teilen Panoniens wieder in das römische Reich integriert worden. Ja die Ehrenamtlichen können sagen; nein wir wollen nicht, doch das ist nur ein entweder oder ein wir überlegen einmal gibt es nicht.
Durch die Kampagne „Wir haben die passende Jacke“ wird jetzt jeder zum Sani der sich meldet, da zumindest bei uns den Untergliederungen nicht die Möglichkeit gelassen ist jemanden abzulehnen. Wenn also der Arzt nicht Bedenken anmeldet oder die Person durchfällt, was defakto nicht passiert, da die Prüfenden gebrieft sind, dass jeder schon als Sani eingeplant ist und sie sich rechfertigen müssen weshalb jemand durchgefallen ist, weil sie ihn oder sie ja dann nicht ausreichend ausgebildet haben, kommen jedes Jahr tausende nach von denen nach drei Jahren maximal noch 30 % im Rettungsdienst tätig sind.
Dieses Ehrenamt führt jetzt auch wieder zu einer Gehaltseinbuße, so erkärte bei einem Verein der Vorstand vollmundig, dass die Hauptberuflichen durch den Einsatz der Ehrenamtlichen in diesem Jahr am 24 und 31.12. frei haben und bei den Familien sein können. Ja das ist einerseits sicher gut, doch auch die Ehrenamtlichen haben Familie und der Druck der Seitens des Vereins aufgebaut wird diese Dienste zu besetzen ist immens gewesen und nein auch nicht alle Hauptamtliche haben kleine Kinder und bis 14.00 ist es auch meist kein Problem zu arbeiten, doch der Verein spart bei 10 Dienststellen mit 1,5 Fahrzeugen im Schnitt an beiden Tagen zusammen 60 mal die Feiertagszulage in der Höhe von etwa 35 € je Person. Das ganze setzt sich über das Jahr fort, da Wochenenden und Nächte ehrenamtlich besetzt sind entgehen jedem Hauptamtlichen im Schnitt 200 - 250 € Netto an Zulagen im Monat und 1.380 versus 1.630 € im Monat ist schon ein merklicher unterschied und da wäre man dann etwa beim Pflegeassistentengehalt.
So damit habe ich einmal die Stellung und Verhandlungsbasis des Rettungssanitäters in Österreich dargelegt, die mehr als schlecht ist, da es in weiten Teilen Österreichs ein Monopol im Rettungsdienst gibt und zwar die Ausbildung formal dem Bundesgesetz unterliegt, doch selbst eine Organisation die Ausbildung gegenseitig beim Landeswechsel bzw. zum Teil in einem Land nicht anerkennt und das kann es kaum sein.
Jetzt aber zu dem was man denn fahren bzw. nicht fahren will:
Tja da wäre ich statt für ein Klinikpraktikum für den Rettungssanitäter für ein Altenpflegepraktikum, da gefühlte 95 % der Fahrten geriatrische Patienten betrifft und manch ein „belangloser Blödsinn“ sich dann doch als gravierender herausstellt, als wir es uns dachten. Bezüglich des Punktes
kann ich nur sagen, dies ist die österreichische Rechtslage und da es mit dem Ärztenotdienst nicht wirklich klappt muss ich die Patienten dem Spitalsarzt vorstellen, weil das Pflegepersonal hier kein Ermessensspielraum hat, außer der Hausarzt sagt ich bin in drei Stunden da und mir erscheint der Patient noch stabil genug. Doch nach österreichischem Recht ist ein Pflegeheim, ein Wohnort, schließlich erhält das Personal des Pflegeheims mit Begründung auf der Datenschutzgrundverordnung ja zum Teil heute nicht einmal mehr den Arztbrief und weiss damit nicht ob die Medikamente geändert sind und so kommt es dann zum Patientenpingkong, weil ein Pflegeheim nicht zum medizinischen, sondern zum pflegerischen Bereich zählt, aber medizinisch handeln muss und das die Dienstgeber in den Pflegeeinrichtungen die Kompetenzen ihres Personals weiter einschränken ist ein anders Lied, doch da können sich NFS und DGKP zum Duett melden, weil schließlich schränken im Rettungsdienst die Dienstgeber die Kompetenzen ja auch gerne ein und da wäre es sinnvoller gemeinsam gegen vorzugehen als sich gegenseitig anzugiften und als unqualifiziert zu bezeichnen, weil dann liefern wir den Dienstgebern die Steilvorlage, warum wir nicht mehr können und dürfen, denn schließlich erklären wir ja selber gegenseitig, dass der jeweils andere nicht qualifiziert ist.
Des Weiteren das man mit 100 h Theorie, 160 h Praxis und 40 h Berufskunde eher froh sein sollte schon an den Patienten gelassen zu werden sollte einem auch klar sein. Ich stelle einmal einen Link zur Verordnung bezüglich der Ausbildung von Heimhilfen ein unter 2.2 findet man die Ausbildungsinhalte und Stunden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004121
Ach ja und diese dürfen primär nur unter Aufsicht und bis Pflegestufe III am Patienten sein und sie wollen mit ihrer Ausbildung am Liebsten zur Thorakozentese auf dem Küchentisch oder zumindest der Koniotomie im Straßengraben bzw. wenigstens dem Politrauma mit SHT fahren. Ja das ist etwas überspitzt, doch das ist selbst in der Notfallrettung nicht das Tagesgeschäft und den internistischen Notfall kann ich mit unserer Ausrüstung kaum erkennen und das ist halt das Problemm, dass er deshalb nicht wahrgenommen wird.