Ausgehend von der Diskussion über den Einsatz von NÖ-Rettungsmitteln in Wien, wollte ich die dort kurz aufgetauchte
Frage zum Einsatz eines KTW-B bei einem Notfall (Kat. C) in der unmittelbaren Nähe des Standort des Fahrzeuges
mit einem NEF der MA70 dort herauslösen um hier generell zu diese Frage zu diskutieren:
Die Kategorien der Fahrzeugtypen die im niederösterreichischen Rettungswesen eingesetzt bzw. unterschieden werden
sind bekannt und werden auf der entsprechenden Seite im Infocenter von 144-Notruf-NÖ aufgelistet.
Zwecks besserer Übersicht hier kurz die Liste:
Gibt es in anderen Bundesländern ebenfall eine Aufspaltung in der Nofallrettung RTW-N vs. RTW und KTW und im Krankentransport
die Unterscheidung in KTW vs. KTW-B, wobei die Aufspaltung sich eigentlich nur auf die Einsetzbarkeit in der Notfallrettung bezieht?
Nun aber zu „unseren“ KTW-B; die Idee einen eigenen Fahrzeugpool ausschließlich für den „normalen/einfachen“ Krankentransport vorzuhalten
scheint eine gute Idee im Regelbetrieb.
Aber: gerade die Verschränkung der Notfallrettung mit dem Krankentransport ist, vor allem am Land bzw. bei knappen Resourcen und aus
wirtschafltichen Gründen scheinbar notwendig. Kaum eine Dienststelle kann es sich leisten Fahrzeuge ausschließlich für die Notfallrettung
(RTW-N) vorzuhaltén. Geld wird, wenn überhaupt, hauptsächlich mit dem qualifizierten Krankentransport verdient.
Dort wo RTW-N im Dienst sind, ist das möglicherweise der lokalen Politik geschuldet, die für „ihre“ Bevölkerung „immer“ eines „ihrer“
Rettungsmittel einsatzbereit haben wollen. Prinzipiell auch eine gute Idee.
RTW auch im Krankentransport und KTW auch in der Notfallrettung sind als meist die Regel und macht teilweise auch SInn, vor
allem wenn genung qualifizertes Personal vorhanden ist und viele oder sogar fast nur RTW im Dienst sind müssen diese aus wirtschaftlichen
Gründen im Krankentransport eingesetzt werden.
Der KTW-B ist daher ein relativ günstiges Rettungsmittel (geringere Ausstattung, kleineres Fahrzeug), die Mannschaft wurde nicht durch
teure und umfangreiche Ausbildungen geschickt, und steht aufgrund der Einsetzbarkeit von „günstigen“ Zivildienstleistenden natürlich
an der Front der „einfachen“ Krankentransporte.
Einsatztaktisch ist die hohe Anzahl an schlechter qualifizierten Rettungsmittel, denen man noch dazu die Möglichkeit der schnellen
„ersten“ Hilfeleistung, nimmt (oder nicht zutraut…), eigentlich ein Wahnsinn!
Zitat aus dem Infocenter (Ausrückeordnung) von 144 NNö:
„Nicht wollen“ ist einge witzige Aussage; heißt das, jede Mannschaft kann sich seine „Einsetzbarkeit“ im Rettungsdienst wünschen???
Tortzdem bin ich in meiner Meinung da etwas gespalten. Im KTW-B werden ([size=85]bitte um Korrektur wenn ich da falsch liege[/size])
als Mannschaft 2 oder 3 Zivildiener eingesetzt. Den Ausbildungsgrad erkennt man auf den Webansichten. Bei jedem neuen
„Einrückungstermin“ (nach der entsprechenden Grundausbildung) sieht man plötzlich die Anzahl der KTW-B extrem anwachsen. In Tulln
sind dann neben dem NAW/SNAW z.B. nur noch 1 RTW und 4-6 KTW-B im Dienst. Mit entsprechend weiterer Ausbildung werden dann einige
auf KTWs umgewidmet, die ja auch ganz regulär in der Notfallrettung eingesetzt werden dürfen. Zurück zu den Zivis; jeder Zivi der KTW-B
fahren darf/kann muss auch zumindest eine entsprechende (ggfs. erweiterte ) Erste Hilfe leisten können. Da die KTW-B auch vom First
Responder-Einsatz ausgeschlossen sind, kann eine KTW-B-Besatzung auch bei keiner Reanimation „um die Ecke“ zumindest eine Basis-CPR
leisten - das ist eigentlich Schwachsinn.
Natürlich ist auch eine entsprechende Ausbildung/Sicherheit des Fahrers bei Einsatzfahrten mit Sondersignalen ein wichtiges Thema
(„gemütlicher“ KTP vs. Stress bei einer Einsatzfahrt).
Zur EInsatztaktik bei einem lebensbedrohlichen Notfall:
Ich denke die Anzahl von Ersthelfern bei Notfallsituationen wird nicht wirklich steigen. Trotz der bereits praktizierte Anleitung des Notfallmelders
durch die Leitstelle, Stichwort Telefonreanimation, 2013 in NÖ immerhin 1.718x, wäre der Einsatz des nächststehenden
Rettugnsmittel, ggfs. auch wenn dieses mit „leichten“ Transportfällen belegt ist, BKTW - KTW-B, vermutlich sinnvoll, wenn dieses das „ersteintreffende“
Fahrzeug wäre, um Hilfe zu leisten und ggfs. Rückmeldung an die LSt. zu geben.
Meine Fragen an uns alle:
- Kann man den Zivis (KTW-B) eine Erste ggfs. auch erweiterte Erste Hilfe (ohne nähere Erklärung) zumuten/zutrauen?
- Was spricht gegen KTW-B Mannschaften (auch Zivis) als FR?
- Was spräche für den Einsatz als FR?
- Welche Maßnahmen wären erforderlich / sind auch wirtschafltich sinnvoll (Dauer des ZD vs. Ausbildungsdauer)?
- Wer legt die Besetzung der Rettungsmittel bzw. deren Status (RTW vs. KTW) fest?
Angeblich kann die Leitstelle nicht unterscheiden, welcher RTW mit welchen Qualifikationen besetzt ist. Sind am RTW sogar
NFS/NKI mit ggfs. erweiterten Kompetenzen wie in St. Pölten, oder wie wir hierorts auch schon diskutiert hatten, oder doch nur RS?
[size=85]Über die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit der RTW-N möchte ich später auch noch diskutieren.[/size]