Artikel ist leider hinter einer Paywall, aber kann das wirklich stimmen? Das Mädchen war 14. Da sind dich alle im Rettungsdienst gängigen Präparate zugelassen oder?
Im 1. Absatz wird von Rettungssanitätern gesprochen, die keine Medikamente haben. Was ja, abseits vom Sauerstoff, auch so stimmt. Ich schätze mal, dass das ein rein mit RS besetztes Fahrzeug war und somit eigentlich für kritisch erkrankte Notfallpatienten ohnehin nicht geeignet war.
Combivent erst ab 18.vLj, zumindest im BGLD und in NÖ, Sultanol und Berodual wären möglich.
Beim RK OÖ ist nur Combivent für den akuten Bronchospasmus zugelassen mit der Kontraindikation „Kinder“
Das ist einerseits zwar bitter, dass es keinen zweiten Wirkstoff auf der Liste gibt, andererseits lässt sich bei einer 14 jährigen ja sicherlich eine Dosis für Erwachsene argumentieren. Vor allem wenn die Patientin kritisch ist. Eine 14 Jährige zählt für mich nicht mehr als „Kind“
Das 14jährige Kind ist über 12 Jahren. Somit wären 500 mcg Ipratropiumbromid und 2,5 mg Salbutamol (Combivent oder getrennt) mehr als indiziert gewesen. Alternativ hätte man Adrenalin vernebeln können.
Unter 12 Jahren wäre die Dosis vom Ipratropium auf 250 mcg beschränkt gewesen. Hier wären getrennte Medikamente sicher von Vorteil gewesen.
Korrekt, dass die Kontraindikation für Combivent im RKOÖ unter anderem „Kinder“ ist. Dennoch könnte man als NFS in der Situation zumindest auf einen Tele NA zurückgreifen. Nicht optimal, aber es wäre in den meisten Fällen schneller, als ein NEF nachzufordern.
Da eben der Artikel hinter einer Paywall ist, kann ich jetzt nur eine Vermutung aufstellen. Daher glaube ich, dass das in dem Fall eher ein organisatorisches, bzw. systemisches Versagen war. Noch immer fahren RS-RS Besatzungen zu höhergrading Notfällen, da man zu sehr verabsäumt hat NFS auszubilden und jetzt schlichtweg nicht die Kapazitäten hat so viele wie nötig auszubilden.
Ich bin aber generell der Meinung, dass man viel zu oft zu wenig für Kindernotfälle ausgestattet ist und dort dringender Handlungsbedarf besteht.
Tatsächlich kann ich den Artikel auch nicht ganz lesen, aber ich hoffe nicht dass sich irgendein NFS in Österreich so auf das Wort Kinder und eine 100% exakte Algorithmen Auslegung versteift, dass er einer 14 jährigen zumindest schwer präpubertären wenn nicht schon körperlich Erwachsenen eine Dosis Combivent oder zumindest Supra im schweren Asthmaanfall vorenthält.
Ein 14-jähriges Mädchen starb nach einem Asthma-Anfall in Oberösterreich. Wie „Krone“-Recherchen zeigten: Nur ein Notarzt hat ein für „Kleine“ erlaubtes Präparat dabei. Die rechtliche Situation bringt demnach Rettungssanitäter Gewissensbisse und Not.
Vielleicht hätte man es einfach riskieren sollen?" – Sanitäter meldeten sich nach der „Krone“-Geschichte über den Tod eines 14-jährigen Mädchens in Oberösterreich. Denn die Ersthelfer im „normalen“ Rettungsauto haben keine Präparate an Bord, die für die Behandlung von schweren Asthma-Anfällen bei Kindern zugelassen sind. Und eben ein solcher Anfall war im Vorjahr für das Kind tödlich, ehe der Notarzt – der zwei Mittel mithat, die für Kinder zugelassen sind – eingetroffen ist.
Rechtlich im Kriminal
Mit „vielleicht hätte man es einfach riskieren sollen“ meinen die Ersthelfer, dass in der akut lebensbedrohlichen Situation das für Erwachsene zugelassene Medikament gegeben hätte werden sollen. Doch rechtlich hätten sie sich damit ins Kriminal begeben. „Vor Ort hätten die Einsatzkräfte gemäß den geltenden Richtlinien und innerhalb ihrer Möglichkeiten gehandelt“, heißt es beim Roten Kreuz zum Ablauf der Alarmierung und Hilfeleistung. Und weiter: "Ob ein von Beginn an verfügbarer Notarzt das Leben der 14-Jährigen hätte retten können, lasse sich im Nachhinein nicht beurteilen.
„Uns fehlen auch Dinge, die nur Cent kosten“
Die Ersthelfer berichten auch von „kuriosen“ Situationen, wie etwa, wenn sie zu einem anaphylaktischen Schock gerufen werden und der Adrenalin-Pen vor Ort ist, aber noch nicht verabreicht wurde. Diesen dürfen laut Gesetz nur Notfallsanitäter, aber nicht normale Rettungssanis verabreichen.
In Oberösterreich ist das Verhältnis Notfall- zu Rettungssanitäter etwa 1:10. Wobei das Rote Kreuz betont, dass jedes Jahr etwa 100 Notfallsanis ausgebildet werden, um das Verhältnis zu verbessern.
Die Ersthelfer klagen auch über Ausrüstungsdefizite im Rettungswagen. Etwa zur Überwachung von Puls, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung. Oder auch „Kleinzeug“ im Centbereich, wie Rückschlagventile für Infusionen, die verhindern, dass Blut in den Infusionsschlauch läuft.
Da kannst du nur hoffen, nie in so eine Situation zu geraten: Du bist Sanitäter und stehst bei einem Kind, das schwerste Atemnot hat und zu ersticken droht. Der Notarzt ist zwar alarmiert, braucht aber noch einige Minuten – eventuell zu lange für das Kind.
Gehe ich brav nach Vorschrift vor und beatme im Notfall das Kind – eventuell reicht das ja. Oder gebe ich ihm doch das Mittel, das nur für Erwachsene zugelassen ist, aber in diesem Moment eventuell ein Leben retten könnte.
Zu oft steht da das Wort „eventuell“ und damit Unsicherheit. Am Ende des Tages kannst du es fast nur falsch machen. Entweder rechtlich oder moralisch – vor allem, wenn es schiefgeht.
Danke für den ganzen Artikel. Obwohl mir jetzt noch immer nicht klar ist, ob hier ein RS gerne Medikamente verabreicht hätte (was dann kompletter Bullshit wäre), oder ein NFS sich darüber aufregt dass nichts für Kinder wie zb. Berodualin am RTW ist (was dann aber auch eher dem NFS anzulasten ist, in so einer Situation nicht von seinen SOPs abzuweichen). Krone halt.
Insgesamt lässt sich befunden:
Herzlich willkommen in Österreich. Eh lieb, dass wir über Rückschlagventile und Combivent reden. Solange zu so einem Notfall regelhaft 2 Rettungssanitäter in einem T6 mit Kofferraum und Laiendefi fahren ist das Kategorie Systemversagen.
Aber auch als NFS kannst da nichts machen und im Print steht mMn dass ein NFS vor Ort war
Ja, mit 14 kann man zumindest lt ASBÖ Erwachsenenalgorithmen anwenden (Ab Pubertät). Aber bei Combivent steht als Kontraindikation ganz eindeutig <18 Jahre.
Supra vernebeln und / oder TNA dazu holen und off label arbeiten, bzw zufahrendes NEF anrufen. Von einem NFS dürfte ich erwarten, dass er sich in einer solchen Situation zu helfen weiss und nicht tatenlos daneben steht und auf den Druiden wartet.
In NÖ hat man zum Glück doch ein paar Optionen
Es ist auch in NÖ noch nicht soooo lange her, dass mir erklärt wurde: „Vergiss nicht, du bist nur ein Sanitäter, du hast das zu machen, was in der Lehrmeinung steht und in der Arzneimittelliste und bevorst was falsch machst, wart lieber am Notarzt.“
So eine Einstellung ist erstens respektlos gegenüber Sanitäter:innen und tötet im Extremfall Patient:innen.
Leider ist sie in vielen Rettungsdiensten in Österreich (und vermutlich auch anderswo) leider immer noch akzeptiert oder sogar erwünscht.
Da gebe ich dir auf jeden Fall recht! Ich hab natürlich nur die freigegeben und mitgeführten Medikamente gemeint
die übrigens eine RS Lehrmeinung ist. Als NFS hast du dich an aktuelle Leitlinien bzw Guidelines Internationaler Fachgesellschaften, deine AML ( und damit mein ich keine stures Algorithmen abarbeiten)und den Stand der Wissenschaft zu richten.
Bewegst du dich dann noch innerhalb des Sangesetzes, hast du alles richtig gemacht.
Das ist zumindest mein Zugang zum Beruf.
Würde mich interessieren welchen Sorgfaltsmaßstab die Juristen hier anlegen würden.
Den eines NFS aus einem der progressiven LVs oder jenen der LVs nach dem Motto " Hände falten"
Ab wann wird Unterlassung zu einem (nicht nur) juristischen Problem?
Ein mMn. richtiger Zugang. Es stellt sich dann leider trotzdem die Frage wie sehr das gewisse HiOrgs tolerieren, wenn man von ihren Algorithmen abweicht. Ich habe da schon interessante Drohungen gehört. Frei nach dem Motto: Man wird im Rechtsfall nicht von der Organisation gedeckt, wenn man nicht nach Lehrmeinung und Algorithmen arbeitet.
Wäre wirklich interessant, was ein medizinischer Sachverständiger dazu sagt, wenn ich statt der zb von sämtlichen Leitlinien geforderten Dosis Supra die Mini-Dosis aus so manchen AML verneble. Theoretisch müsste ja auch der zum Schluss kommen dass alles korrekt gemacht wurde obwohl man von den AML seines Arbeitgebers abgewichen ist.
Kann mir eigentlich generell wer beantworten was da die Logik der LV ist, ausschließlich die geringeren Dosierung freizugeben? Gibt’s da überhaupt einen ernsthaften medizinischen Grund dafür?