Kostenübernahme bei Belassungen

In Anlehnung an das Thema" (F)Verfügbarkeit von NÖ-Ärztedienst und einem Kronenzeitungs Artikel, würde mich interessieren wies außerhalb von Wien mit der Kostenübernahme seitens der Krankenkassen aussieht, wenn man einen Patienten belässt. In Nö steht ja eben auch Paracetamol auf der Liste 1…
Kurzum steht in dem kurzen Zeitungsartikel, bei dem es um eine 18Jährige nach akuter Atemnot geht, dass wenn man die Rettung ruft, mitfahren sollte, um zu verhindern, dass der Einsatz selbst zu bezahlen ist.
Nicht zielführend wie ich meine. Gerade in Zeiten wo die Ambulanzen überlaufen sind und die Kosten im Gesundheitswesen explodieren. Jetz hat man in einem Bundesland wie Wien, eine professionellen RD, wie man ihn sich, oder auch so ähnlich ,für den Rest von AT wünscht, sprich Belassdngen sind durchaus ruhigen Gewissens möglich und verursacht dadurch Kosten von über 600 Euro für den Betroffenen.
Überdies und außerdem kann ich sagen, dass so manche Belassung gerechtfertigter war, als so manche Hospitalisierung und die Zahlen keinen Cent.

Dazu auch gibt’s auch in der Aktuellen Pflegezeitschrift nen Artikel vom Herrn Redelsteiner , der für die Zuukunft einen Mix aus unterschiedlichen Kompetenzen am Berufungsort fordert um effizient zu arbeiten und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Da passt für mich einiges nicht ganz zusammen.

Also bei uns gibts Mitfahren oder Rechnung - ein Wahnsinn für das System, aber die einzige Möglichkeit für den RD-Betreiber, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ich habe dazu eine Seminararbeit geschrieben, die beschäftigt sich auf 25 Seiten mit dem Thema. Kann sie dir gerne schicken.

Kurz gesagt: Die Kosten müssen jedenfalls übernommen werden wenn für einen „normalen Menschen“ der Verdacht besteht es könnte ein medizinischer Notfall vorliegen. Insbesondere auch bei alkoholisierten müssen die Kosten bis zur Ausräumung des Krankheitsverdachts getragen werden. Faktisch also bis feststeht, dass keine „gefährliche Mischintoxikation“ vorliegt sondern ein bloßer „Asylierungsfall ohne medizinische Betreuungsbedürftigkeit“ (–>Ausschlafen).