Hallo Community!
Ich würde gerne wissen ob ein Sanitäter sich bei einem Einsatz aussuchen kann ob er jemanden behandelt oder nicht.
Ich selber kann es mir nicht wirklich vorstellen das er das könnte. Ob das schon eine unterlassene Hilfeleistung darstellt würde mich jedoch interessieren.
lg Katharina
Hallo Katharina!
Das kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen das das möglich ist. Wenn bei einem Notruf jemand unbedingt Notversorgt werden muss, dann denke ich mal kommt der Sanitäter nicht drum rum den zu behandeln. Daher kann ich mir gut vorstellen das eine Weigerung jemanden zu behandeln dann schon unter unterlassene Hilfeleistung fallen würde.
lg Johanna
Hallo Johanna!
Da hast du denke ich recht. Hätte dann wohl auch eine fristlose Kündigung als geringste Folge zur Folge für den Sanitäter.
Was wohl schlimmer sein wird ist wohl die Eintragung ins Strafregister was dann bei jeder Bewerbung vom neuen Arbeitgeber über die Möglichkeit die eingesehen werden würde.
lg Katharina
Kann es sein, dass hanni und kathi nicht menschlich sind?
Diese Vermutung hab ich auch ^^
Man siehe sich den Aufbau der Posts an 
Bot, troll, etc. Kann sein oder auch nicht. Mir selbst wurde als Praxsisanleiter bei der RS ausbildung vom Inhalt her gleichlautende Fragen gestellt. Für sozusagen neu dazukommende ist das eine legitime Fragestellung.
Oder ihre namen
Wer klickt freiwillig auf den link?
Ach, der ist relativ harmlos. Führt zu einer Seite, auf der man eine „E-Book Anleitung“ kaufen kann (um 12,50€), in der dann steht wie man beim Amt einen echten Stra beantragen kann.
Ist aber eine recht nette Werbestrategie - da hat sich jemand was gedacht. Vl kann man die Fake-User sperren aber das Thema behalten 
Siagst. Jetzt tätti die Anleitung brauchen können. Die Aicher Ambulanz in München verlangt ua. einen aktuellen Strafregisterauszug für einen Dienst am Oktoberfest.