Können wir vielleicht einmal den Begriff „Lehrmeinung“ hier sinnvoll verwenden? Ich denke, dass da einige aneinander vorbei reden.
„Lehrmeinung“ ist das, was in einem Kurs gelehrt wird. Selbstverständlich hat jede Schule (in DE) oder Organisation (in AT) eine Lehrmeinung. Sonst würden sie ja nichts lehren können.
Für die Qualifikation RS hat sich beim ÖRK halt ein eigenes Lehrwerk eingebürgert, das praktischerweise die ganze Lehrmeinung für diese Ausbildungsstufe in einer Mappe schön übersichtlich enthält. Ist bei anderen Organisationen auch anders.
Ab der Qualifikation NFS gibt es selbstverständlich auch eine Lehrmeinung. Nur besteht die halt meist aus einem großen Informationskonvolut bestehend aus Lehrbuch, Skripten zu Vorträgen und (hoffentlich) Referenzen auf wissenschaftliche Empfehlungen.
Manche Organisationen schaffens dann auch noch, unabhängig von dem, was sie lehren, sowas wie medizinische Handlungsanweisungen zu formulieren. Manche halbwegs übersichtlich in SOPs, manche etwas undurchsichtiger mittels irgendwelcher Rundschreiben, wer was tun oder nicht tun darf.
Soweit ich das bisher mitgekriegt hab, sagen alle anerkannten österreichischen Juristen, die sich mit dem Rettungswesen beschäftigen, dass du auf der sicheren Seite bist, solange du das machst, was deine Organisation sagt, dass du tun sollst.
Dieses „was die Organisation sagt“ ist halt bei manchen Organisationen einfacher herauszufinden als bei anderen.
Spannend wirds dort, wenn nicht klar definiert wird, was aus der „Lehrmeinung“ jetzt tatsächlich von welcher Qualifikation (selber) umzusetzen ist. In der ÖRK-RS-Mappe steht drinnen, dass Frakturen mit Fehlstellungen und MDS-Problemen schnellstmöglich reponiert werden müssen. Die einen leiten daraus ab, das selbst machen zu müssen, die anderen, schnell auf die nächste Unfall zu fahren.