Jetzt fährt man mit jedem, wenngleich auch unglaubwürdigen, Argument auf…!
„…Durch die Kommerzialisierung droht der Wegfall von bis zu 50.000 ehrenamtlichen, medizinisch ausgebildeten SanitäterInnen, die österreichweit im Rettungsdienst und in der Katastrophenhilfe tätig sind. Menschen also, die nicht nur im Rahmen ihres Dienstes jederzeit professionelle Erste Hilfe leisten können“, so Franz Schnabl, Präsident des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs.
Johannes Bucher, Präsident der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich, befürchtet: „Wenn die Notfallversorgung, der qualifizierte Krankentransport und der Katastrophenhilfsdienst nicht mehr unter einem einheitlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Dach betrieben werden, kann zu Spitzenzeiten im Rettungswesen nicht auf den qualifizierten Krankentransport zurückgegriffen werden. Damit wird das Rettungswesen entweder teurer oder man läuft Gefahr, dass die Rettung nicht mehr schnell genug am Einsatzort ist und riskiert damit Menschenleben.“
Olivier Loudon, Kommandant des Malteser Hospitaldienstes betont: „Nicht zu vergessen ist, dass damit außerdem eine wichtige Reserve wegfällt, auf die derzeit im Katastrophenfall oder bei Großereignissen zurückgegriffen werden kann…“
Sie reden alle davon, dass man den Profit nicht über die Patientensicherheit stellen soll. Aber mit ihrem rigorosen Sparkurs sind die für mich keine Spur besser.
Die HiOrgs senken die Patientenversorgung nicht aufgrund des Profits, sondern durch Sparmaßnahmen
Weil sich vermutlich rein nur für den Krankentransport nicht genügend Freiwillige melden werden. Das Zuckerl ist ja der Rettungsdienst. Insofern kann ich die Argumentation schon etwas verstehen. Ob gut oder nicht, sei dahingestellt.
Im benachbarten Bayern fahren genügend EA im RD, auch viel als SEG. Deckt damit auch einen Teil des KHD ab. KT ist dort ohnehin hauptamtlich und von 7-17:00 Uhr und dann gibts keinen KTW mehr
Das Problem ist, dass in Österreich argumentiert wird, wenn eine Professionalisierung kommt, dann verlängern sich die Ausbildungszeiten, dies kann der Ehrenamtliche nicht mehr erfüllen und damit stehen der „Gesellschaft“ (besser wäre zu sagen uns HiOrgs) nicht mehr ausreichend Personal zu „Spitzen und Katastrophenabdeckung“ zur Verfügung und außerdem wird es teurer.
Zu Deutschland kann man sagen, dass nur die Qualifikation zählt um ein Rettungsmittel zu besetzen. Wenn jemand ehrenamtlicher Notfallsanitäter wäre, dann kann er selbstverständlich auf einen RTW, nur bei einer dreijährigen Ausbildung zu vor gibt es da recht wenig. Was es recht viel gibt sind noch RettAss die Ehrenamtlich fahren, doch das sollte sich nach 2024 auch geben, da es dann nur noch RH (Rettungshelfer)/ RS und NFS gibt. Die ersten beiden sind sehr häufig Ehrenamtlich und selbst als Rettungshelfer mit 320h mehr ausgebildet als in Österreich. Nur ein RH darf eigentlich nicht auf einen RTW und ein RS sollte auch nicht eingesetzt werden, da streiten sich die Bundesländer noch. Dies sollte dem Österreicher ja bekannt sein mit dem NFS auf jeden Wagen.
Des Weiteren gibt es in Deutschland nicht die Diskussion bezüglich dem das der Ehrenamtliche kein Geld erhalten darf. In Österreich wird selbst das Essensgeld von 2,50 € je Dienst gespart und in Deutschland gibt es je Region für 12h zwischen 20 und 70€. Beziehungsweise lassen die Vereine sich bei Feiern mit Geschenken wie Büchern usw. nicht lumpen. Nur da schreit man in Österreich ja gleich, dass ist kein Ehrenamt.
Ach ja und durch die 520h Ausbildung und jährlich 30 - 40h Weiterbildung (wovon etwa 75% durch das Bundesland und nicht durch den Verein vorgegeben sind) erfolgt eine gewisse Selektion bei den RS und es passt halt nicht jedem die „Jacke“ um auf eine große österreichische HiOrg anzuspielen.
Zusätzlich haben auch die Privaten Betreiber in Deutschland nicht selten ehrenamtliche Verbände, welche ihnen zur Abdeckung von SanDsten, Katastrohen usw. zur Verfügung stehen und die auch entsprechend ausgebildet werden auf Kosten des Unternehmens. Also ganz Schlüssig ist die Argumentation der HiOrgs nicht.
@ SanG dies steht in den jeweiligen Satzungen der GKK’s z.B. Niederösterreich § 47 Satz 2. zwar werden im Satz 3 auch RTW und NAW aufgeführt, nur sagt Satz 2 wann die Kasse die Kosten übernimmt und da ist zusammengefasst
Fahrt
In das Krankenhaus oder aus diesem Zurück mit ärztlicher Einweisung
medizinisch begründete Verlegung des Patienten zwischen Spitälern
zur ambulanten Behandlung oder von ihr zurück
zur Anpassung von Hilfs und Heilmitteln
da kommt der RTW oder der NAW eigentlich nur unter Punkt 2. zum Tragen und diese Verträge sind meist gesondert ausgeschrieben. Ach ja und im ASVG findet man Krankentransport oder Rettungsdienst nicht erwähnt.