Gehaltsschema MA70

Als bei uns sind etwaige Zulagen ebenso normal SV versteuert

Steuer =/= SV.
Abgesehen davon sind die Gefahren-/Infektions- und Erschwerniszulage bei der MA70 im Grundgehalt inkludiert.

Und nochmal, auf dem Pensionskonto ist auf den Cent genau das Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage für die Pension angeführt, inkl. allen Zulagen. Wennst es nicht glauben willst kannst ja gerne zur PVA fahren und denen erklären, dass sie mir zuviel angerechnet haben :unamused:

Achso. Dann erübrigt sichs sowiso.

aich finde leider den Beitrag nicht mehr. Aber genau das passiert grade u.a. bei den Angestellten der Feuerwehr und der Abfallwirtschaft.

Das mag schon sein, aber das sind alles andere Abteilungen und vermutlich Beamte die betroffen sind. Bei der MA70, um die es hier ja geht, ist das wie gesagt kein Thema

Ok. Ich bin da kein Insider. Ich dachte die Ma70 ist genau gleich angestellt wie Mitarbeiter anderer Magistrate.

Problem ist, dass die Gemeinde ein Chaos hat bzw. hatte was die Gehaltsschemata betrifft. Viele nicht-Büro Abteilungen hatten komplett eigene Gehaltsbände mit verschiedensten Vergütungen, Zulagen etc… Versteh schon, dass das für Außenstehende undurchschaubar ist, ist es teilweise ja für Gemeindebedienstete auch.

Bei der MA70 hats Zeiten gegeben in denen am gleichen RTW 3 Mitarbeiter mit 3 verschiedenen Gehaltschemata gefahren sind. Deswegen hat die Stadt aber auch 2018 mit dem W-Schema das ganze Chaos zu einem großen Teil geordnet und vereinfacht und verrechnet jetzt u.A. deutlich mehr über Grundgehälter und nur mehr wenig über Zulagen.

Im alten R(ettung)-Schema, waren aber die Zulagen wie gesagt auch ganz normal SV-pflichtig und haben entsprechend für die Pension gezählt, fast alle Fahrdienstmitarbeiter die vor 2018 angefangen haben sind auch noch im R-Schema. Einziger gehalttechnischer Unterschied zwischen R- und W-Schema ist, dass man im R etwas mehr monatlich bekommt und dafür weniger 13./14. Gehalt als im W. Jahresbrutto und netto sind aber über die Jahre gerechnet fast ident.

Jedenfalls braucht sich niemand Sorgen machen, dass man bei der MA70 eine unverhältnismäßig niedrige Pension bekommt. Was sehrwohl ein Problempunkt ist ist der fehlende Berufsschutz, das betrifft aber leider ohnehin alle Sanitäter, unabhängig vom Dienstgeber.

Servus „Brettljausn“

Du schreibst:

Ich tue mir schwer hier des „netto“ zu glauben.
Hab mit die „Schema W2“ Gehaltstabelle der MA angesehen https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000547 und da Sanitäter/innen in den Gruppen W2/4-W2/7 sind wäre dann maximal (höchste Qualifikation im Fahrdienst, ohne Managementaufgabe) dann in der 1. Gehaltstufe 2515,99€ drinnen.
Plus 15% Überstundenpauschale dann 2893,39 brutto, Wochenende/Feiertage dann pro Monat pauschaliert noch geschätzt 100€ dazu → 2993.30 brutto entspricht 2.062,11€ netto…
Da bleibt noch ein schöner Sprung auf die von dir zitierten 2400 netto.

Hast eine Idee wie das zustande kommt? Vordienstzeiten?
In welcher Verwendungsgruppe liegt ein NKI der nicht Fisu ist? W2/5, W2/6?

Ein normaler NKI im Fahrdienst ist auf W2/7 eingestuft.
Wer Interesse hat kann mir gerne eine PN schreiben. Dann kann ich gerne mal einen Gehaltszettel anonym schicken.

Bissl späte Antwort aber falls es dich noch interessiert:
Normale NKI werden, wie ThomasdL schon geschrieben, hat W2/7 eingestuft, FISU übrigends W1/10.
Wochenende/Feiertag/Nacht machen normalerweise über 200€ aus, Urlaubsabgeltung von ca. 50-70€ kommt auch noch jedes Monat dazu. Außerdem rechnet der Bruttonetto Rechner bei den MA70 Gehältern falsch und zieht ca. 200-250€ Steuer zuviel ab weil Mehrstundenzulagen etc. steuerbegünstigt sind.
Damit kommt man dann mit recht wenig Sonn/Feiertagen in der ersten Stufe über 2300€, wenn ein bissl mehr Sonn/Feiertage im Monat sind dann eben auch über 2400€. Spätestens in der 2. Stufe, in die man ohnehin sehr schnell kommt, dann auf jeden Fall.
Falls du es wissen wolltest weil du überlegst dich zu bewerben, kann auch ich dir gern per PM einen Gehaltszettel als Beweis schicken