First Responder Blaulicht

Nope, sorry. Da musst du dir ein anderes Argument für deine Anliegen einfallen lassen als die Sicherheit.Wenn du Sicherheit willst dann dürftest du das Blaulicht überhaupt erst gar nie einschalten. Eine Einsatzfahrt ist mit 17-fach erhöhtem Unfallrisiko, einem 8-Fach höheren Risiko einer schweren Verletzung und einem 4-Fach höheren Risiko einer Todesfolge vergesellschaftet. Diese Zahlen gelten für Deutschland, wo tendenziell eher mit mehr Horn als bei uns gefahren wird. Wird bei uns mit privat-PKW und Blaulicht-Topf am Dach noch a bissi höher sein weil der gemeine Zivillenker nicht auf dich schaut sondern ein buntes Auto erwartet. Und nein, auch ein NKV, der du ja vermutlich bist ist nicht davor geschützt… Also komm uns bitte nicht mit Sicherheit.

Wie dir schon einige User zuvor mitgeteilt haben, die Rechtssicherheit IST bereits hergestellt. Sie passt dir nur nicht. Wenn du deswegen nachts nicht schlafen kannst dann würd ich mir überlegen ob ich dem System nicht besser den Rücken kehre. Und da ist auch keine Schande dahinter, hab ich tatsächlich auch schon gemacht.

Oder du gründest eine Bürgerinitiative und versuchst über Jahrzehnte, deine Forderungen in einer one-man-Show durchzubringen. Der eine oder andere User hier kann dir sicher Tipps dafür geben.
Du merkst allerdings sicher selbst, hier im Forum ist der Boden nicht so fruchtbar dafür, zudem sind wir hier auch nicht der Gesetzgeber den es zu überzeugen gilt.

Ich werde dem System sicher nicht den Rücken kehren, weil es noch Leute geben soll die auch Verbesserungen möchten in einem sehr starren Ökosystem.

Die Statistiken aus D sind mir wohl bekannt und ich wäre mir im Falle einer Genehmigung natürlich auch dessen bewusst (ich bin mir auch dessen bewusst wenn ich am RTW fahre oder mit einem NEF).

Die rechtliche Grundlage ist wie sie ist, aber auch Gesetzte altern und der Gesetzgeber sollte diese an die aktuellen Bedingungen anpassen (siehe SanG das bereits nach knapp 20 Jahren veraltet ist, der Paragraph mit dem Blaulicht in der STVO ist seit 1960 nicht angegriffen geworden, aber die Welt hat sich seit 1960 zum glück weiterentwickelt). Die Rechtssicherheit räumt uns eben keine Sonderrechte ein, die jedoch wünschenswert wären und das führt mitunter zu Verzögerungen die man sich in gewissen Einsatzszenarien nicht leisten kann.

Wenn man absolute Sicherheit haben möchte, dann müssen wir alle Fahrzeuge in der Garage lassen und zu gar keinem Einsatz mehr rausfahren (was ja in der hypothetischen Überlegung bereits Nonsens ist).

Es ist auch ein Arzt der am privat PKW ein Blaulicht hat nicht vor einem Unfall gefeit und der hat zB keine einschlägige Fahrerausbildung einer Org (genauso die Hebamme).

Da kommt man wie die Praxis zeigt nicht weit - nichtmal mehr über 10 Likes auf Facebook hinaus.

Wer ein Blaulicht führen darf steht nicht in der StVO sondern im KFG §20.
Und das wurde tatsächlich in der jüngeren Vergangenheit geändert. Früher stand dort ausschließlich ÖRK als ganzes drinnen, dies wurde geändert auf Fahrzeuge von den im SanG genannten Rettungsorganisationen die im Rettungsdienst oder Katastrophenhilfsdienst verwendet werden.

Sry meinte natürlich das KFG

Das Thema Blaulicht und Nichteinhaltung der StVO haben Feuerwehrler schon so oft probiert und immer wieder gescheitert. Auch was das schnellere fahren ins Feuerwehrhaus mit dem privaten PKW betrifft. Die Strafen waren zu zahlen.

In Deutschland gibt es hierfür aber tatsächlich Sonderrechte, allerdings kein Wegerecht.

Sollte der FR mal so ein großes Gebiet abdecken, dass ein Blaulicht benötigt wird, dann sollte von der Organisation doch eher ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Auch das ist bei unseren Nachbarn üblich. Ebenso dass die Feuerwehr FR macht. Die dürfen dann natürlich mit SoSi fahren.

Auf der Autobahn gibt es nur ein adäquates Mittel zum absichern und das ist kein Magnetblaulicht sondern ein großer und schwerer LKW im entsprechenden Abstand.

Auch ein Arzt bekommt ein Blaulicht nicht so einfach. Mein Hausarzt musste sehr wohl nachweisen, dass er auch zu Notfalleinsätzen fährt, die entsprechende Ausrüstung hat usw. Das Gesetz schreibt hier einiges vor was notwendig ist.

Ebenso bei Hebammen. Da meine Schwiegermutter Hebamme ist, brauchst du dir auch diesbezüglich keine Sorgen machen. Es gibt nur sehr wenige Hebammen die das Risiko einer Hausgeburt eingehen und dies regelmäßig machen. Die paar wenigen sind eher im esoterischen Bereich angesiedelt und nicht wirklich an einem Blaulicht interessiert.

Also bei uns ist die Verwaltungspraxis, dass jeder Hausarzt das Magnetblaulicht genehmigt bekommt, solange er für den Hausärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet ist (=Kassenordi). Auch trotz dessen, dass es dafür ja mittlerweile den HÄND mit Dienstfahrzeug gibt. Dieses Privileg geben die Ärzte nicht auf, und so lange die Leitstellen im Notfall bei den Ordinationen in der Nähe anrufen wird das auch keiner am Land verwehren. Kriegt der Arzt in der Stadt halt genauso ohne Rückfrage wie der in Hintertupfing.

Alle Ärzte dich ich kenn, die ein Blaulicht besitzen wissen auch damit umzugehen, sprich sind Notärzte, waren bei der Rettung während dem Studium etc. Sie sind auf jeden Fall bereit zu Notfalleinsätzen zu fahren (haben eigene Notfallrucksäcke etc.)
Die Ärzte gibts aber eher selten im Bezirk und werden nur alarmiert wenn kein NEF verfügbar.

FR dagegen halt immer zu jedem kritischen Einsatz. Und wie der Name schon sagt „First“ Responder - sie sollten als erstes da sein. Also machts auch nur Sinn in meinen Augen wenn sie sich im Umfeld bewegen, mit kürzeren Anfahrtszeiten. Ein Blaulicht is da echt sekundär.
Und „nur für NKV“ macht imho auch keinen Sinn, es heißt ja First Responder und nicht Advanced Provider den sich eine RS-Truppe dazuholen kann. Der soll idealerweise in der Nähe wohnen, sofort ausrücken und gleich mal drücken bis der RTW/NEF da is. Das sind die großen Stärken der FR.