Finanzierung des Rettungsdienstes

Hallo zusammen,

meine Name ist Christoph Kosian und ich arbeite im Rettungsdienst in Lünen im deutschen Ruhrgebiet. Für eine Studienarbeit beschäftige ich mich mit dem österreichischem Rettungsdienst. Eine aktuelle Fragestellung ist für mich derzeit die Finanzierung des Rettungsdienstes. Ich weiß bereits von der Beteiligung der Gemeinden mit dem ‚Rettungseuro‘ an den Kosten des Rettungsdienstes. Ich habe jedoch auch Hinweise über die Beteiligung der Krankenkassen (in Österreich Sozialversicherung genannt?) am Rettungsdienst über Fahrtkosten. Könntet ihr mir konkret weiterhelfen und mir rechtliche Grundlagen nennen und mir evtl. das System etwas weiter erläutern.

Vielen Dank schon mal.

Grüße aus Deutschland

Christoph

  1. Moin
  2. Was studierst du denn?
  3. Alles was rechtliche Grundlagen angeht findet man in Österreich eh im Internet unter ris.bka.gv.at, klopf da einfach mal Rettung rein, das spuckt sicher was aus…

Das System der Finanzierung des RD in Österreich, kann dir vermutlich kaum jemand umfassend erklären. Erstens gibt es wahrscheinlich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und zweitens können vermutlich nicht mal die HiOrgs genau die Finanzierung des RD aufschlüsseln weil der RD praktisch fast überall mit dem Krankentransport vermischt ist und zusätzlich aus verschiedenen Bereichen querfinanziert und durch Spenden gestützt wird.
Ich kann jetzt nur für Niederösterreich sprechen, aber hier muss zusätzlich auch noch zwischen Gemeinde-Rettungs- und Krankentransportdienst (=Gemeindeangelegenheit) und überregionalem Rettungs- und Krankentransportdienst (Notarztdienst, Großunfälle,… = Landesangelegenheit) unterschieden werden. Für Niederösterreich ist die rechtliche Grundlage dafür das NÖ Rettungsdienstgesetz und diverse Verordnungen.
Die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen) bezahlen bei einem konkreten Einsatz dann die Transportleistung nach festgelegten Sätzen, die aber soweit ich weiß auch nicht einheitlich sind.

Hallo nochmal zusammen,

ich bin Student des Studiengang PreHospital Management / Rettungsdienstmanagement in Rheine. Die rechtlichen Vorgaben aus dem Bereich des Länderrechts habe ich bereits zusammengetragen. Was mir tatsächlich noch fehlt ist die Grundlage für die Kostenerstattung durch die Sozialversicherungsträger. Habe bisher nur den §135 des ASVG gefunden. Der Rest scheint mir dann regional verschieden zu sein.

Tatsächlich gibt es keine andere rechtliche Rahmenbedingung. Das Sozialversicherungsrecht ist kompliziert, es gäbe im noch gleichlautende Bestimmungen im GSVG, etc. Inhaltlich ändert sich nichts, die Kosten werden nur als Annex zu ärztlichen Hilfe (also reine Transportleistung) bezahlt, es erfolgt keine Entlohnung für die tatsächliche Behandlung.

Was wäre denn konkret Deine Frage?

Über die Finanzierung kann man tatsächlich Bücher schreiben, für eine Studienarbeit in einem BWL-Fach wäre das leicht übertrieben…

Hier gibt es eine grobe Schilderung, wie es allgemein in Ö läuft:
roteskreuz.at/rettungsdienst … sdienstes/

Natürlich ist es nicht überall in jedem Bundesland gleich - aber ich glaub’ für deinen Zweck wird’s reichen…

Das steht alles deshalb in keinem Gesetz, weil die Leistungserbringung auf Basis privatrechtlicher Verträge geschieht. Die Gemeinden schließen Verträge mit den Rettungsorganisationen ab, damit diese die Grunddienstleistung „Rettungs- und Krankentransport“ bereitstellen. Wieviel sie bezahlen und wieviel sie bekommen ist Verhandlungssache. Und damit auch nicht öffentlich.

Genau so schaut es mit den Krankenkassenverträgen aus. Die einzelnen Krankenkassen schließen privatrechtliche Verträge mit den Rettungsorganisationen ab- und die sind teilweise hochgeheim, weil auch die Rettungsorganisationen teilweise unterschiedliche Kostensätze erhalten, genauso wie die Krankenkassen unterschiedlich viel bezahlen. Auch die Regelungen für die Patienten sind unterschiedlich. So bezahlt z.B. die Bauernkrankenkasse Gehend-Transporte, die NÖGKK aber nicht. Je nach Bundesland gibt es oder gibt es keine Unterschiede zwischen Rettungs- und Krankentransporttarifen.

Nur so als Orientierung, ohne große Betriebsgeheimnisse zu verraten: 4 Euro pro Einwohner ist ein nicht unüblicher Satz für den Rettungseuro in NÖ und für einen RTW-Einsatz mit Patiententransport bis 19 Kilometer (es zählt nur die Strecke mit Patienten an Bord!) bekommt eine Rettungsorganisation circa 30 Euro. Nein, ich habe mich nicht vertippt, es fehlt keine Null: dreißig Euro.

In wien bekommt man für einen RTW Einsatz als Private Organisation 88€ für einen Krankentransport von der Wiener Gebietskrankenkasse 58,… €.

Egal ob man etwas verbraucht oder nicht. Eine Belassung oder Intervention unterbleibt wird nicht bezahlt.

Revers wird meist von den Patienten bezahlt bei uns derzeit 308€ wenn sie nicht am nächsten Tag einen Arzt oder den Ärztefunkdienst aufsuchen. Tun die Patienten dies werden die Kosten für den RD bezahlt also Pat muss nichts bezahlen.

LG

Bitte sag mir, dass dieser Preis sich jetzt nicht auf KTW bezieht. Falls dem doch so ist, wären 308€ ja doch abnormal hoch… :open_mouth:

Rtw bezogen ist es

Ktw sind 110€ ca

Hallo,

ich danke euch für eure Antworten. Das hat mir schon sehr geholfen. Ich hätte da noch eine Frage zu den Bedarfsplanung, also wie viele Autos wo stehen. Mache aber dafür einen neuen Thread auf.

Danke.

Christoph