Fahrzeuge NÖ

Das heißt der sktw hat 2 und der Ktw (vw t6 Hochdach) hat hinten 1 und vorne einen Klappsitz?

Heißt das auch das der Sktw als Ktw-b fahren sollte, weil mit dem sollte man keine Notfälle fahren oder?

VW T6 als „rettungsdiensttauglicher KTW“ hat hinten 1x Trage, 1x Tragsessel, 1x Sessel, 1x Sanisesssel .

SKTW ist mir nicht bekannt das man ihn als KTW-B anmelden soll, allerdings macht das eigentlich durchaus Sinn nach dem Satzerl in der Checkliste.

Im Endeffekt kenne ich es so das egal welches Fahrzeug, das heißt egal ob crafter, vw t6 oder Renault sktw, wenn 2 Zivis drauf sitzen ist es ein Ktw-b. Sobald ein freiwilliger/hauptberuflicher drauf sitzt kann es ein Ktw werden. Kann weil es manchmal intern so geregelt ist das es ein Ktw-b bleiben muss.
Das beste Beispiel ist der vw t6 Hochdach, mit 2 Zivis, Ktw-b, mit 1 ehrenamtlichen Fahrer kann er alles sein, Ktw-b, Ktw, rtw, mit einem hauptberuflichen Fahrer ist er ein rtw.
Wobei manche dispos da wohl unterscheiden und auf Dienststellen wo gleichzeitig ein t6 und ein crafter im Dienst ist, eher den crafter zum Notfall schicken.

Weil diese Fahrzeug keine Einsätze fahren soll/darf, ganz einfach.
Die Fähigkeit des Fahrzeugs hat nichts mit der Fähigkeit der Besatzung zu tun, zumindest nicht in diesem Fall.

Unabhängig von der KTW Thematik, auf meiner Ortsstelle ist’s eig so, dass der Crafter nur fährt wenn ein NFS an Board ist, 2 RS fahren immer am T6.
Dachte bis vor kurzem dass das überall so ist und find ich eig auch gut.

Und um die ganze KTW, KTW-B, RTW und RTW, RTW C Sache noch komplizierter zu machen, hätte ich noch eine Idee: In der Ausrückeordnung könnte man noch zwischen RTW C und RTW C mit NKV/I unterscheiden (Bis man die flächendeckend auf jedem C hat) und die Ausrückeordnung anpassen.

Genau das ist doch der Fall. EIn RTW-C der mit einem NKV oder NKI besetzt ist, fährt Einsatzcodes der Versorgungsstufe „ALS GRÜN“ Solo. Sitzt nur ein NFS bis maximal NKA drauf, wird das ganze mit einem NEF zusätzlich beschickt (oder ACN).

Allerdings betrifft das nur ein paar wenige Codes mit denen das so gemacht wird.

Das liest sich für mich nicht so. Vorallem der zweite Absatz.

Eventkategorie ALS grün
"Es handelt sich um ein Rettungsereignis, dass eine umgehende Versorgung und / oder Transport durch eine Notfallsanitäter (NFS-NKV) erfordert. Eine akut lebensbedrohliche Situation ist aber gemäß standardisierter Notrufbearbeitung nicht wahrscheinlich.

Zum Einsatz kommt der schnellsteintreffende RTW-C und bei Nichtverfügbarkeit erfolgt eine Entsendung gemäß der Kategorie ALS gelb."

Und außerdem warum fährt dann zu ALS gelb eine ACN mit dem RTWC mit ?
Wenn sie zwischen C und NKV C unterscheiden würden, wäre das ja hinfällig, die ACN ist auch NKV.

Es wird dennoch dementsprechend disponiert, so dass der zweite Teil Sinn ergibt. ALS-Grün wird nur dann mit dem RTW-C solo beschickt, wenn eben ein NKV auf dem Auto sitzt (da der NKV gefordert ist, wie im Text auch beschrieben ist). Wenn der RTW-C nicht mit einem NKV besetzt ist, dann ist der einzige unterschied, dass er bei manchen Codes dem normalen RTW bevorzugt wird. Aber er fährt nichts solo, was auch ein RTW ohne NFS solo fahren würde (der NFS macht also defakto keinen Unterschied)

Weil das so festgelegt wurde (ich nehme mal in erster Linie von NNÖ, aber vielleicht auch von den ChA der RD-Betreiber in NÖ). Die ACN (bzw. deren NKV) kann und/oder darf wohl mehr (Annahme). Außerdem wird die „Verständigung“ des NA bei NK-Anwendung in NÖ als Nachforderung umgesetzt. Somit bringt’s erst nicht nichts keinen einsatztaktischen Vorteil, da dann wieder ein NEF raus muss. Daher schickt wohl NNÖ deren ACN hin (könnte mir vorstellen, dass die nur verständigen).

OK danke für die Info, bin in NÖ definitiv kein Experte. Aber alles ein bissl undurchsichtig. RTW der eig ein KTW ist.
Auto ein C aber kein NFS drauf also angemeldet als normaler RTW. Auto C, angemeldet als C aber nur ein NFS hinterm Lenkrad. Dann ein C mit zwei NKI.
Und die eierlegende Wollmilchsau ACN.
Bin gespannt wie sich das weiterentwickelt.

Naja, wenn du NKV anwendest, kann der NA dann auf Rendezvous kurz zusteigen, den Zugang und die Medikamente vidieren und dann kannst Solo weiterfahren. Bzw kann man mit der Leitstelle abklären, dass du den NA nur deswegen dazuholst, dann behalten die das im Hinterkopf und können auch auf Anfahrt noch umdisponieren wenn was anderes reinkommt. Da ist er nicht lang gebunden. Und wenn der NA zu weit weg ist, kannst ja auch Solo weiterfahren (falls du schneller im KH bist als der NA da ist).

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Im Endeffekt gleicht sich das an das Wiener System an:

  • RTW-C (NÖ) = RTW (W)
  • RTW (NÖ) = NKTW (W)
  • KTW/KTW-B (NÖ) = KTW (W)

Nur dass man den Ehrenamtlichen nicht den „RTW“ wegnimmt.

Na ned ganz wenn zw RTW-C mit NKV und RTW-C ohne NKV unterschieden wird. Und eine ACN und KTW-B gibt’s auch nicht.

Gibt’s in Wien eigentlich RTW nur mit NFS, also ohne NKV? Weil das Gesetz schreibt auch nur NFS vor, wie in NÖ.

Jup.

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Ja aber nicht mehr oft zumindest bei der BRW. Und der NFS muss San1 sein.
Ist der NFS Lenker ist es ein NKTW.
Es gibt im übrigen auch reine RS NKTW bei der BRW.

Wo steht das schriftlich?

S.4 OM-A 1.0 SKTW

Ausschließlich im Krankentransportdienst, heißt das dann nur als KTW-B oder auch als KTW?
Weil lesen würde es sich nach rein KTW-B, in der Praxis wird es vermutlich als KTW gehandhabt oder?