Fahrzeugausfall - Ersatzstellung???

Hier zuerst einmal ein Kurzbericht wie sich der Ausfall eines RTWs (Crafter) auf einer kleinen Dienststelle auf den laufenden Betrieb auswirken kann:

Atzenbrugg ist eine von 3 Bezirksstellen im Bezirk Tulln und verfügt über 4 Fahrzeuge:
69/401 RTW - Crafter (In Dienststellung 7.7.2014)
69/411 KTW / KTW-B - T5 Mitteldach = Sanitätseinsatzwagen („uralt“ mit >350.000km)
69/412 BKTW - VW Caddy (?) (neuer)
69/413 KTW / KTW-B / RTW = Sanitätseinsatzwagen (relativ jung)

Vor ein paar Tagen wurde der RTW bei einer Einsatzfahrt in Sieghartskirchen „abgeschossen“ und einigermassen beschädigt; verletzt wurde gottseidank niemand…
Bei vollem Dienstplan ist der RTW 24/7 im Dienst, 1 KTW-B tagsüber (ab 06:00) und 1 KTW-B tagsüber tlw. bis 15:00 Uhr (vulgo Zivibomber).

Aktuell ist der RTW in der Werkstatt und soll bis Mitte nächster Woche wieder fahrbereit sein; daher wird zur Zeit der 413 (T5-Hochdach) als RTW eingesetzt, der 411 bleibt als einziger KTW-B über.
Der 413 wird primär als RTW in der Notfallrettung eingesetzt, aber zwischendurch werden auch KT erledigt.

Dies hat massiv Auswirkungen auf die Krankentransporte, die ja das Geld bringen. So werden von der Leitstelle vermehrt KTW-B/RTW aus Tulln oder Herzogenburg für Transporte von und nach z.B. Michelhausen disponiert. Damit werden die Wartezeiten zwar im Zaum gehalten, aber die Atzenbrugger verlieren die Einnahmen. Der 411er wird natürlich vollgeladen soweit das halt möglich ist, allerdings verlängern die Mehrfachtransporte einerseits die Wartezeiten und andererseits können Terminfahrten nicht pünktlich eingehalten werden.

Kleine Dienststelle - Fzg-Ausfall - schwierig alle KT abdecken zu können - Einnahmenausfälle

Sinn der kurzen aber aktuellen Geschichte ist eine Frage an unsere NÖ-Forumianer:
:question: Ist bzw. war es nicht immer der Fall, das sowohl der Landesverband der RK und auch des ASB über Reservefahrzeuge verfügen, die bei Ausfällen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können?
:question: Wenn ja, welche Fahrzeuge werden in welcher Anzahl dafür vorgehalten?

So war z.b. bei der Neugründung der ASB Wiener Neustadt (09/2011) in der Anfangszeit immer ein Fahrzeug des LV (50/351, und dem Fzg.Kennzeichen das mit PL-xxxxx beginnt) im Dienst…

Ich kann nur beschreiben wie es auf der JUH Dienststelle in Orth/D läuft in so einem Fall - da werden dann immer Fahrzeuge (ktws) aus Wien hergeborgt, damit der Betrieb aufrecht erhalten werden kann.

Nun es ist nun schon fast 10 Jahre her, aber damals gab es im LV Niederösterreich ein paar "Ersatz-RTW"s die auf großen Bezirksstellen rumstanden und bei Bedarf ausgeborgt werden konnten. Natürlich hat es schon seinen Grund warum die nur noch Ersatzfahrzeuge waren und nicht mehr im Regeldienst eingesetzt waren - aber hey 4 Räder und ein Blaulicht haben sie auch, also besser als nichts.

Im RK-LV NÖ gab es mal Pool-Fahrzeuge, ich glaub aber nicht, dass es sie noch gibt. Die sind alle entweder altersbedingt ausgeschieden worden oder an Dienststellen verkauft worden. Der RTW Großweikersdorf ist zum Beispiel ein ehemaliges Pool-Fahrzeug des LV.
Außerdem waren die Fahrzeuge soweit ich weiß nicht gerade günstig für die Bezirksstellen, wenn sie ausgeborgt wurden, bleibt also die Frage wie viel man da im KTR dann noch verdient wenn das ausgeborgte Fzg. gleich wieder einen Teil der Einnahmen verschlingt. Eventuell ist es da (finanziell) besser die Zeit des Fahrzeugausfalls gleich für den Abbau von Überstunden und Urlaubstagen zu nutzen, zumindest wenn es nur um 1-2 Wochen geht.
Die einzigen Poolfahrzeuge die es seitens des RK LV-NÖ geben soll sind 2 Ersatz-NEF.

Ich bin immer wieder überrascht, wie groß nicht die Ortsstelle ist, in der ich tätig bin.
Auf die Rechtsperson - den Landesverband - gesehen, ist es völlig egal, ob die Dienststelle X oder Y den Transport macht.

Aus der Sicht des Gesamtverbandes wäre es auch egal, aber wenns ums liebe Geld geht, ist es so nicht mehr.

Die Bezirksstellen sind ja eigene Rechtspersönlichkeiten und quasi eigenständige „Firmen“. Typisches Beispiel, jetzt mal aus dem ASB, der ASB Purkersdorf, der vollkommen eigenständig agiert, oder man erinnere sich an den Anfang des SNAW des ASB St. Georgen im Steinfelde, der anfangs Probleme mit der Bezahlung seiner Transporte hatte und über die Gruppe St. Pölten abrechnen sollte, was so nicht möglich war, und ebenso die Probleme mit der Stationierung eines RTW in Spratzern, direkt im „Gebiet“ des ASB St. Pölten - kam nicht gut…

Jede Bezirksstelle braucht die Einnahmen aus dem Krankentransport, da auf diesem Wege die Notfallrettung „querfinanziert“ wird. Anders ist es bei den RK-Ortsstellen, die sind nicht eigenständig sondern gehören immer zu einer Bezirksstelle. Es gibt Ausnahmen, so sind die Dienststellen Leobersdorf und Ziersdorf keine Bezirksstellen oder Ortsstellen sondern Dienststellen des Landesverbandes…

Natürlich wäre es aus Sicht des Landesverbandes einfacher, wenn alles in einen gemeinsamen Topf kommt und dann nach z.B. den Einsatzorten den Dienststellen zugeteilt wird, oder der Topf verbleibt im Landesverband und die Kosten (z.B. Fzg.-Anschaffungen…) werden aus diesem Topf finanziert. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bezirksstellen mit der Aufteilung der Kostenersätze aus dem Krankentransport anders als den tatsächlich gefahrenen Tranpsorten einverstanden wären…
Wenn die Bezirksstelle Tulln Transporte in und aus dem Bereich der Bezirksstelle Atzenbrugg durchführt, dann entgehen Atzenbrugg die Einnahmen und in weiterer Folge auch die Finanzierung des Betriebes und der Notfallrettung.
Das einzige wo der LV zentral die Finanzgebarung übernimmt ist glaube ich das Personal. Ich glaube mich erinnern zu können, dass das gesamte hauptamtliche Personal beim Landesverband angestellt ist. Ob und wie in diesem Bereich die Kosten getragen bzw. aufgeteilt/zugeteilt sind ist mir leider nicht erinnerlich.

Eine Lösung ist oder wäre z.B. eine Struktur wie sie beim ASB-LV NÖ geschaffen wurde, die „Samariterbund Niederösterreich Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH“.
Diese „Firma“ übernimmt für die beteiligten Gruppen und Außenstellen (Lassee und Gaaden (03/2007), Persenbeug (10/2007), Traismauer (01/2008)) den Kranken- und Rettungstransportdienst auch mit den Personalkosten (Finanzierung/Erträge), ist Rechtsträger für Zivildiener jener Gruppen, die an der gGmbH beteiligt sind, übernimmt das Fuhrparkmanagement und Einkauf und die Verhandlungen über Leistungsverträge (z.B. mit SV-Trägern, Landesregierung, Rettungsleitstelle - 144 Notruf NÖ) in Gleichklang mit dem Landesverband für die an der gGmbH beteiligten Dienststellen. Damit wurdne z.B. die Finanzprobleme der kleinen Gruppen verbessert… - Jedenfalls eine mögliche Variante. Die Ausgliederung von verschiedenen Geschäftsbereichen in eine eigene Firmenstruktur erhöht dort die Flexibilität (Geschäftsführung der GmbH vs. Vereinsstrukturen…) und wurde schon in einigen RK-Landesverbänden umgesetzt.

Um den Kreis wieder zu schließen, daher meine anfängliche Frage nach einem gemeinsamen Fahrzeugpool im Landesverband zwecks Ersatzstellung bei Ausfällen.
Bedarf wäre für die kleinen Dienststellen wahrscheinlich gegeben, aber die Kosten für ein Leihfahrzeug, oder die Versicherungskosten mit einer Ersatzgestellung sind wie schon von Leuko angeführt deutlich zu hoch. Die Kosten-Nutzenrechnung geht da nicht auf. Ich glaube auch unser allseits geschätzer :wink: Hersteller von RTW/KTW und Platzhirsch in NÖ (Tulln) die Firma Dlouhy hatte früher ein Leihfahrzeug für die Überbrückung der Werkstattzeit angeboten, aber so ein Fzg. auf aktuellem Stand vorzuhalten kostet mehr als es einspielen würde, da die Leihgebühr diese Kosten widerspiegel müsste.
Ich schätze dafür ist Niederösterreich/Österreich mit seinen Strukturen für ein vernünftiges Angebot in diesem Bereich einfach zu klein.

Also, wenns ums Geld geht, ist jeder Bezirksstelle das Hemd näher als die Jacke, und das „Aus Liebe zum Menschen“ :wink:

Das stimmt zumindest für das RK NÖ so nicht. Rechtspersönlichkeit ist (manchmal leider) ausschließlich der Landesverband.

Oh, ich wusste nicht, dass nicht alle Bezirksstellen gleich sind, zumindest was die Vereinsstrukturen und daher die eigene Rechtspersönlichkeit betrifft?
Was gibt es da für Unterschiede?

Die Vereinsstrukturen sollten schon bei allen Bezirksstellen gleich sein, aber der einzige eingetragene Verein ist der Landesverband und damit ist auch der Landesverband die Rechtspersönlichkeit. Es gibt zwar auch in jeder Bezirks- und Ortsstelle gewählte Funktionäre und alles was man sonst so von Vereinen kennt, aber keinen eigenen Verein dazu. Das sind nur weitere Untergliederungen von dem großen Verein LV NÖ.

Es gibt allerdings auch Landesverbände wo das nicht so ist. In Tirol sind z.B. soweit ich weiß auch die Bezirksstellen jeweils eigene eingetragene Vereine.

Der ASBÖ (sprich: die GmbH) hat ein paar Pool-Fahrzeuge, die die GmbH-Stützpunkte nutzen können oder selbstständige Gruppen können diese mieten. Es handelt sich dabei um ausgeschiedene, aber noch fahrbereite Fahrzeuge diverser GmbH-Stützpunkte. Eine Notlösung halt…

Tirol ist der einzige LV, wo die Bezirksstellen eine eigene Rechtspersönlichkeit sind. Das war auch eines der Probleme, welche schlussendlich zu der Ausschreibung geführt haben, da jeder gemacht hat was er will und irgendwann hat das Land halt nicht mehr zugesehen.

Ob es jetzt noch so ist, weiß ich leider nicht.

Man kann jetzt vom „T5 Hochdach“ als RTW halten was man will, allerdings weiß ich das z.b. im Mostviertel einige Bezirksstellenleitungen zusammen entschieden haben sowohl bei KTW als auch RTW einen T5/6 Hochdach einzusetzen(also keine Mittelhoch- oder Flachdach Fahrzeuge mehr), Grund ist hier wohl die Umstellung auf NEF.
Damit ist zumindest bald das Thema Poolfahrzeuge für diesen Bereich erledigt, ausgenommen NEF aber da wurde „ein Pool“ schon angekündigt, wobei es ihn aktuell wohl noch nicht gibt.