also ich muss gestehen, dass ich das nicht so unproblematisch sehe.
Denn die Sanitäterausbildung hat schon auswirkungen auf die Hilfeleistungspflicht. Natürlich muss man helfen, aber dieses „man kann in der ersten hilfe nichts falsch machen“ prinzip fällt weg. denn dieses Prinzip sagt, Notruf alleine reicht aus. Das wird für einen sanitäter nicht erlaubt sein.
Rein theoretisch dürfte ein laie auf alle fälle einen Epi-Pen verabreichen, denn er unterstützt lediglich und ist rechtlich nicht belangbar. Ein Rettungssanitäter hingegen weiß genau das er das als RS nicht darf. Aber der Epi-Pen ist eh nicht vorgesehen für den RS in deinem plan. Schwierig wird es aber wenn IRGENDWAS schief geht.
Denn wenn man zB beim Larynxtubus irgendeinen fehler gemacht hat, hat man den ja nur eingesetzt weil man sanitäter ist. Aber man ist zu diesem Zeitpunkt nicht als Sanitäter im Dienst, also besteht der Versicherungsschutz über die HiOrg nicht. Man führt aber diese Maßnahme nicht als Ersthelfer durch, sondern als Sanitäter. Somit wird man dann auch so behandelt. Und plötzlich steht man ohne Rechliche Basis da. Mir wäre da die rechtliche gefahr einfach zu hoch.
Und übrigends, braucht man das zeug denn wirklich als ersthelfer?
Blutzuckermessgerät & Glucose (schätze mal in essbarer form, sonst bräuchtest du einen NKV)
Damit er es essen kann, muss er bei bewusstsein sein, dann kann er auch selbst messen, und ein diabetiker wird normal sein Messgerät sowieso mithaben. Das kann er dann entweder selbst anwenden, oder mit einem Laien gemeinsam anwenden.
Epi-Pen - wird ein starker Allergiker sowieso mithaben, aber das sehe ich noch am ehesten ein,
Inhalatoren - Asthmatiker haben die Inhalatoren eh meistens mit.
Larynxtubus und Airway set - Ich sag nur „Hands-Only CPR“ - ich denke da hat man als Sani eh genug damit zu tun die CPR gescheit zu machen (die ich nicht so einfach an einen Laien übergeben würde, auch speziell wenn ich den Defi Einsetze.
Abgesehen davon find ich es als Botschaft für die Normalen Arbeiter relativ negativ, da der Wert der Erste Hilfe somit verloren geht und die Botschaft ist, holt die Sanis die bei euch arbeiten weil ihr könnt das sowieso nicht richtig.
Bin bis heute (als NKV auf einem NEF aber auch SEW, PHTLS Advanced Provider, Lehrbeauftragter, Praxisanleiter und Lehrsanitäter) immer noch der meinung das man auch als Sanitäter ganz normale Erste Hilfe anwenden kann, da die Basismaßnahmen so viel wichtiger sind als irgend ein Dosieraerosol zB.
Die Rettung ist in ca 10. Minuten bei euch in der Firma. Diese 10 Minuten nutze ich für eine ordentliche Anamnese gemäß ABCDE und SAMPLE und übergebe meinen Eintreffenden Kollegen im Anschluss den Patienten. Als Erweiterter Ersthelfer würde ich auch nie die rettung stornieren oder sagen man brauch keine rettung, da ich vor ort die Entscheidung nicht treffen würde weil immer etwas sein kann.
Was ich evtl noch verstehen könnte als Ausrüstung, wäre eine Blutdruckmanschette mit Stetoskop, aber das ist dann auch schon alles.
Und ich hatte letztens in einer Firma einen EH Kurs, die so einen sehr engagierten Betriebsarzt haben, die diese ganzen späße haben, inkl. einem Lifepak 1000 mit EKG Funktion und sogar Güdel- und Wendeltuben. Brauchen tut es kein mensch dort… sollen lieber eine Stabile Seitenlage machen.
Also, zusammengefasst, für mich eine Kosten-Nutzen Rechnung. Kosten (Epi-Pen usw läuft ja auch ab, sogar im RTW, also erst Recht in Firmen EH-Kästen) aber vorallem die Potentiellen Rechlichen Komplikationen. Nutzen? Minimal!
Übrigends ist der LV Steiermark ebenfalls der Meinung das RS und NFS als Ersthelfer keine Sanitäter sind, da sie nicht im Dienst sind. Deswegen können sie sich jederzeit beim der Landesleitstelle in Dienst stellen mit einem Telefonanruf damit sie die Kompetenzen als Ersthelfer anwenden dürfen. Bis inkl.NKI ist dann alles erlaubt, da die Mitarbeiter dann auch im Dienst sind. Sonst gilt die Erste Hilfe