Interessenhalber. Weils immer mehr geschwindigkeitsbeschränkungen mit zusatztafel, verlautbahrung im landesgesetzblatt, oder eben auf einer anderen intention wie die immisionslage gibt.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ob die Einsatzfahrt indiziert war oder nicht sollte meines Wissens egal sein. Natürlich kann man für unrechtmäßige Verwendung des Sondersignals belangt werden. Ich glaube mich an einen Unfall mit Spaß-Blaulicht zu erinnern und da kam dann raus, dass der andere Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug Vorrang gewähren hätte müssen, obwohl die Fahrt nicht gerechtfertigt war.
Das mag durchaus stimmen, da der Unfallgegner ja nicht wissen konnte, dass die Einsatzfahrt nicht indiziert war.
Mir ist aber ein Fall bekannt, bei dem der Einsatzfahrer nur aufgrund massiver Intervention den Schein nach einer ungerechtfertigten Einsatzfahrt behalten konnte. Er war aber auch dafür berüchtigt jeden eingezwickten Schaß blau zu transportieren. Eine Lehre ihm war dieses Erlebnis leider trotzdem nicht.