DRK führt „Ärztlichen Verantwortlichen im Rettungsdienst“ein

Quelle und anschl. Diskussion bei rettungsdienst.de

In wie weit sind unsere Chefärzte, angefangen vom Bezirksstellenarzt bis zum Chefarzt der ÖRK bzw. deren Gegenstücke bei ASB, JUH und Malteser, bzw. die „Journalärzte“ z.B. bei 144 Notruf NÖ tatsächlich für den Rettungsdienst verantwortlich bzw. als „Leiter“ in diesen eingebunden? Die MA70 hat ja neben dem Chefarzt (legendär war HR Dr. Kaff, der überall dabei und mittendrinn war und uns auch bei einem Einsatz als RTW mit dem ebenso legendären Kommandowagen zur Unterstützung geeilt kam…) auch einen verantworlichen Oberarzt im Dienst, der in der Realität die Verantwortung trägt…

das san-gesetz regelt nur, dass jede organisation, die sanis „betreibt“, auch einen verantwortlichen arzt haben muss.
wie das dann organisationsintern geregelt ist, bleibt wohl jedem verein selbst überlassen, bei der ma70 werden die OAs wohl die vertretung des chefarztes ausüben.