"Von Jahr zu steigt die Zahl der Rettungseinsätze im Burgenland. Um die Versorgungsqualität weiterhin gewährleisten zu können, wurde vor kurzem das rund 20 Jahre alte Burgenländische Rettungsgesetz neu erlassen. Mit 1. Juli tritt es in Kraft und geht mit zahlreichen Neuerungen einher, wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil schon vorab auf Anfrage der „Krone“ verrät.
So etwa werden die Standorte künftig vom Land definiert, um Ressourcen, die für eine rasche und flächendeckende Versorgung pro Einsatzzeitraum und Region erforderlich sind, verfügbar zu halten. „Damit verbessern wir die Notfallversorgung und sind auch für in Zukunft ansteigende Anforderungen gerüstet“, erklärt Doskozil…"
Die aktuelle Fassung des Burgenländischen Rettungsdienstgesetzes 2024 gibt es hier:
(RIS Dokument)