Blaulicht Genehmigung

Falsch. Das KFG sagt klar dass ein auf- und abschwellender Ton nicht erlaubt ist.

Grundsätzlich richtig, aber exekutieren tuts auch keiner - wir sind jahrelang mit zusätzlichem Wail im NEF gefahren, weil die damalig verwendeten Ami-Balken halt das einfach dabei hatten. Und es war im Kreuzungsbereich mehr als effektiv.

Zwischen es ist erlaubt und es exekutiert keiner ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Grundsätzlich könnten alle das selbe Horn haben, es gibt auch Fahrzeuge vom rd in Wien die mit bf oder Pol klangvolge fahren.

Bist du dir sicher :wink:

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Feuerwehr mit Polizeitonfolge

Naja, ein rotes Licht als Sondesignal zu mißbrauchen ist auch ganz was anderes - ist das gleiche, als wenn einer mit Gelblicht durch die Gegend braust :wink:

Aber wie gesagt, mag sein, dass es zur heutigen Zeit vielleicht eher geahndet wird. Vor einige;Jahren war es jedenfalls jedem egal.

Das sehe ich anders, der Teil bezieht sich auf die Hupe für jedermann. Das Gesetz erlaubt „aufeinanderfolgende, verschieden hohe Töne“ die SONST entsprechen, da geht es mM. um die Verwendbarkeit simultan mit optischen Zeichen etc. Wie eingangs erwähnt ist ein schwellender Ton auch nur ein Ton bei dem verschieden hohe Töne aufeinander folgen, nur eben fließend. Denke nicht das der Gesetzgeber hier vorhatte Wail zu verbieten und in der Praxis ist es weitreichend verbaut.

Ich glaube hier sollte man erwähnen dass es sich um einen privaten Einbau handelt, das Ding wurde lange Zeit auf Amazon verramscht.
Für Paragrafenreiter sei erwähnt, dass jegliche Scheibenblitzer in Österreich sowieso ohne rechtliche Grundlage eingesetzt werden, mag sein dass die Polizei seinen Zivilstreifen dafür ne Einzelgenehmigung erteilt (bezweifle ich) aber im RD und bei der FW sind die Dinger im rechtsfreien Raum unterwegs.

weil,ich mich in der Thematik zu wenig auskenne eine Frage an die wissenden.

Das Gesetz über sondersignal bzw. Beleuchtung am Kfz, steht da drinnen welche ich verwenden darf und alle anderen die nicht genannt werden darf man nicht oder ist das so das man nur diese nicht verwenden darf und alle anderen schon?
Soll heißen, rot nicht weil Bahnschranken, blau nur Einsatzfahrzeuge, gelb nur…
Kann also eine Privatperson ungestraft jegliches andererseits gefärbte Licht abstrahlen oder ist dies verboten?

Hab jetzt schon grüne Rundumlichter als Magnet Version auf Kfz gesehen und letztens einen pinken (rosa) frontblitzer.

siehe KFG §§ 14-20

§ 20 Abs. 1.:

ubd weiter steht dann noch, dass weißes licht nur nach vorne und rotes licht nur nach hinten ausgestrahlt werden darf.

einzig orangeblinkleuchten kannst du ohne genehmigung am fahrzeug anbringen soviel du willst. die verwendung derer ist ja ebenfalls geregelt.

gab da glaub ich mal sogar ein schreiben, dass wail und yelp eben nicht nicht geht, da keine unterschiedlich hohen töne.
bei den rd fahrzeugen kann ich verschiedente folgetonhörner (holland, italien usw) einstellen. der verbau sagt nicht aus, dass es deshalb erlaubt ist.

wie kommst du auf die sache mit den windschutzscheibenblitzer?

Das Gesetz erlaubt kein Wail, kein Yelp, kein sonstiges Geheule oder Gejaule - keine gleichzeitigen sondern aufeinanderfolgende Töne und keinen schrillen oder schlecht wahrnehmbaren Klang und nicht die Klangfolge des Posthorns.
Alles andere ist zulässig.

Angeblich dürfte der ÖRND sowohl über eine „Blaulichtbewilligung“ verfügen.
Sonst dürften sie ja keine „Rettungs, Kranken und-Intensivtransporte“ m,it eingeschaltenem Sondersignal Blaulicht und Tonfolgesignal (§ 26 KFG 1967 idgF?), selbst wenn diese im Zuge eines Reiserückholdienstes durchgeführt würden, fahren… jedoch stellt sich die Frage, ob der ÖRND, sowie seinerzeit der ÖNGD die Beschriftung „RETTUNG 144“ führen darf.
Sollte de RD-Verein ÖRND keine Blaulichtgenehmuigubng haben, wären sämtliche Transporte unter missachtung der KFG und STVO-Gesetze gefahren worden sein… Und wäre um nix besser als der ehemals aktiv tätige ÖNGD…
Zu einer Anfrage bei der Notrufzentrale des RK 144 , bekommt man die Info, es sei der ÖRND NICHT in der Liste der anerkannten Rettungsdienste vermerkt. Ist dann hier die Beschriftung „RETTUNG 144“ nicht irreführend? Wie kann es dann sein, dass der ÖRND-Verband dann trotzdem die Beschriftungen: „Rettung 144“, bzw. „Ambulance/Rettungswagen“ führen darf? Da ist der Verein ja um nix besser als der ÖNGD, dem man behördlicherseits die Betriebsgenehmigung nicht erteilt hat, bzw. entzogen hatte.
Und was hat es jetzt mit dem (angeblichen) Konkursverfahren gegen den ÖRND tatsächlich auf sich? Könnte man dann die Fahrzeuge kaufen und als "Campingmobile neu typisieren und umbauen lassen?
Wer weiß da was Näheres dazu?
Interessant wird es nur dann, wenn es tatsächlich zu der „Liberalisierung im Rettungs -und Krankentransportwesen“ kommt… Das kann ja heiter werden…

alexxd, weisst Du was zu dieser Geschichte?

Auch ohne Genehmigung kann ich Blaulicht am Fahrzeug montieren und dieses dann verwenden.

Hallo Red Tiger, danke für die ausführliche und tolle Information! Nun, was kannst Du über den ÖRND sonst noch berichten, war oder ist der RD-Verband auch so „illegal“ gefahren, wie der einst aktiv gewesene ÖNGD?
Irgendwie bin ich froh drüber, dass ich als Mediziner mit dem allen nis zu tun habe… ich hab schließlich das Medizinstudium und die gesamte Arztausbildung (inkl.Turnusdienst) abgeschlossen und nicht das Studium der Rechtswissenschaften… Also entschuldige bitte meine möglichen Fehlinterpretationen und -Mitteilungen…
Da in der Rubrik „Qualifikationen“ nicht der Begriff "Arzt für Allgemeinmedizin, oder Arzt für „xxx-medizin“ vorgesehen ist, ist nur der Begriff „Notarzt“ nennbar… Kann das geändert und/oder ergänzt werden, wäre ja blöd, stimmt ja dann die Angabe nicht…, denn wir Ärzte können ja nur „Notarzt“ anführen, selbst wenn man, so wie ich, kein ÖÄK-Diplom „Notarzt“ hat. Als Assistenzarzt für Gerichtsmedizin hab ich mit der Notfallrettung ja wenig zu tun.
Während meines Studiums wusste ich bereits, welche Facharztausbildung ich absolvieren möchte, dabei ist mir gesagt worden: Du kannst nach Deinem Studium ja Deine Facharztausbildung zum Gerichtsmediziner machen. nur sollst das hier schon wissen:
Es gibt angeblich nur 4 Hauptgruppen von Ärzten-

  1. Der Internist weiß Alles, kann aber nix.
  2. Der Chirurg kann Alles, weiß aber nix,
  3. Der Notarzt kann Alles, weiß Alles und kann fast jedes Menschenleben retten…
  4. Der Gerichtsmediziner weiß Alles und kann Alles- nur er kommt immer zu spät…,

Ich meine halt dazu: "Wenn ich schon dem armen Patienten/der armen Patientin das Leben nicht retten konnte, so kann ich in der Gerichtsmedizin wenigsten nachforschen, woran er/sie denn tatsächlich
verstorben ist…

Hallo RK_RD,
können tust das schon, ertappen dürfens Dich dabei aber nicht, das wird dann teuer, vielleicht gibt es dann ein Verwaltungsstrafverfahren als Draufgabe…
also lass diese „Späße“ lieber sein.
Und wenn Du einen Unfall hast, dann wird es extra schwierig für Dich… da hast wahrscheinlich auch ein ordentliches Strafverfahren nebst dem Verwaltungsstrafverfahren laufen… nein, nein, lass die Finger davon-
wegen so einer „Mutprobe“ eine „Bedingte“ zu bekommen, zahlt sich echt nicht aus, DAS ist ja nur meine Meinung… ich brauch in meinem Fachgebiet der Gerichtsmedizin KEIN Blaulicht, wenn es wirklich dringend sein sollte, werde ich ja von unserer POLIZEI zum Tatort mitgenommen… die Polizeifahrzeuge dürfen oder müssen dann sogar mit eingeschaltenem Blaulicht und Tonfolgesignal fahren…

Lieber "oJo:
Bitte schön, was bedeutet „rechtsfreier Raum?“ Nachdem ich das wirklich nicht weiß, bitte ich Dich, oder Andere, um Aufklärung…vielen Dank!

Soweit ich informiert bin, gibts den OENGD ja nur nich ‚am Papier’ Interessant ist ja der Vorstand des Bundesverbandes OENGD…
Es wurde ja schon von anderen LollegInnen darueber berichtet
Vielleicht hat der Vorstand die geltende Rechtslage in Oesterreich verkannt, sonst waeren diverse Fehlverhalten entweder nicht passiert, bzw. sofort eingestellt worden, nun duerfen ja eh nix mehr machen… wer weiß, vielleicht schliesst der Verein eines Tages und es bleibt nur Geschichte…

Danke für deine Aufklärung. Ist halt nicht immer so einfach das geschriebene in einem Forum zu verstehen :wink: