Wo ist eigentlich normiert, welche Klangfolge verwendet werden darf? Im KFG ist nur von „Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen“ die Rede.
Nirgends. Normiert ist lediglich das Posthorn, welches außer der Post auch niemand verwenden darf. Vorgeschrieben sind lediglich verschieden hohe Töne, auf und abschwellende Sirenen sind also nicht erlaubt.
Aber nur in 3en. In den restlichen 12 heißt es Polizeikommissariat, weil hier die Landespolizeidirektion selbst als für die Sicherheitsverwaltung zuständige Behörde fungiert.
„Soweit ich weiß“ na ja . . . .
aber du bist nahe dran an deiner vermutung. jedes e. U. kann nur im zuständigen Behördenweg etw. gewerbliche Zulassungen etc. beantragen / erhalten. Versuche mal in Wien ein e.U. anzumelden und desgleichen in mödling (NÖ). dann kennst du den unterschied und das warum.
die gebühren (so nennt man die kosten) sind gleich im bundesgebiet.
Danke. Heißt das dann auch, das ÖRK darf mit Polizei-Klangfolge fahren, die brauchen ja keine Einzelbewilligung und dürfen auf jedes ihrer Autos pauschal ein blaues Licht und Tatütata schraufen?
Deswegen haben wir die „österreichische RD-Klangfolge“ auch nicht, sondern die simple Klangfolge gemäß DIN 14610 - Haben bei uns auch mittlerweile einige neuere Fahrzeuge der Feuerwehr
Es müssen >>> verschiedene aufeinanderfolgend Töne <<< sein - also kein heulendes/auf/abschwellendes Signal und nicht mehrere Töne gleichzeitig - es steht nicht, dass sich die Töne nicht wiederholen dürfen, es steht nicht wie viele Töne es sein dürfen, es steht nicht wie schnell oder langsam die Töne aufeinander folgen dürfen bzw. ob sich die Geschwindigkeit ändern darf…
Man könnte (rechtlich gesehen) also auch den Radetzkymarsch abspielen und es gilt als Sondersignal.
Außer dem Posthorn ist keine Tonfolge rechtlich geschützt, wer eine Blaulichtgenehmigung hat, kann gemäß StVO genauso mit der Polizeiklangfolge spazieren fahren, wie mit jeder anderen. Ob eventuell ein Marken bzw. Urheberrechtlicher Schutz (evtl. auf die Polizeiklangfolge) besteht, ist mir allerdings nicht bekannt. In der StVO ist es jedenfalls nicht geregelt.
da es prinzipiell auch innerhalb der einsatzfahrzeuge vorrangregeln gibt, und man so schon an den tönen erkennen kann, welche art von einsatzfahrzeug daherkommt, und ob das gegenüber mir anderem einsatzfahrzeug vor- oder nachrang hat.
Also „Heulen“ (Wail) ist genauso legitim, haben auch viele Feuerwheren bei ihren Anlagen dabei, weil das oft alte amerikanische Systeme sind wo nur 1 Ton gewechselt wurde. Können also theoretisch jederzeit umschalten. Auch ein auf- und abschwellen sind verschiedene Töne, nur das sich die Frequenz fließend ändert und nicht schlagartig. Vollkommen durch die aktuelle Rechtslage gedeckt.
Marken- oder Urheberrechte gibt es nicht, die Töne sind ja in Wahrheit nichtmal einheitlich weil viele Hersteller abweichende Frequenzen verwenden, auch das Timing ist nicht immer gleich. Jede Organisation in Österreich kann mit jedem Ton fahren, durch (mangelnde) Verfügbarkeit der (anderen) Tonbausteine sind auch schon RD-Fahrzeuge mit Polizeiton gefahren, und FW/RD sind sowieso je nach Regionalität wieder genau anders herum.
Ich wäre an eurer Stelle einfach froh, dass wir nicht mit Wiener Linien-Ton fahren müssen