Blaulicht Genehmigung

Wo ist eigentlich normiert, welche Klangfolge verwendet werden darf? Im KFG ist nur von „Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen“ die Rede.

Nirgends. Normiert ist lediglich das Posthorn, welches außer der Post auch niemand verwenden darf. Vorgeschrieben sind lediglich verschieden hohe Töne, auf und abschwellende Sirenen sind also nicht erlaubt.

off topic, aber: was war eigentlich der anwendungszweck des posthorns? wann/wozu wurde das verwendet?

Aber nur in 3en. In den restlichen 12 heißt es Polizeikommissariat, weil hier die Landespolizeidirektion selbst als für die Sicherheitsverwaltung zuständige Behörde fungiert.

glaub früher hatte es den zweck auf engen straßenstellen zu warnen, da der bus doch größer war und mehr platz brauchte.

OT: Vorschrift für das Blasen der Posthorn-Signale : [Wien den 13. Mai 1844]: https://books.google.at/books?id=qjpgAAAAcAAJ&printsec=frontcover

traumhaft, danke.

Das wäre es aber mal, ein rtw mit posthorn…
Die älteren Mitbürger würden dann vermutlich besser Platz machen…

jaja, das wäre Nostalgie. Aber Esel scheint es noch derzeit als Gespanne zu geben.

unbelehrbar, aber aber für dieses Publikum völlig egal !

wird in jeder „Blaulichtbewilligung“ bundesweit schriftlich angeführt.

„Soweit ich weiß“ na ja . . . .
aber du bist nahe dran an deiner vermutung. jedes e. U. kann nur im zuständigen Behördenweg etw. gewerbliche Zulassungen etc. beantragen / erhalten. Versuche mal in Wien ein e.U. anzumelden und desgleichen in mödling (NÖ). dann kennst du den unterschied und das warum.
die gebühren (so nennt man die kosten) sind gleich im bundesgebiet.

Danke. Heißt das dann auch, das ÖRK darf mit Polizei-Klangfolge fahren, die brauchen ja keine Einzelbewilligung und dürfen auf jedes ihrer Autos pauschal ein blaues Licht und Tatütata schraufen?

für die klanfolge gibt es, bis auf das posthorn, keine gesetzliche regelung.

wozu jeder seine eigene klanfolge braucht ist mir sowieso schleierhaft.

Deswegen haben wir die „österreichische RD-Klangfolge“ auch nicht, sondern die simple Klangfolge gemäß DIN 14610 :wink: - Haben bei uns auch mittlerweile einige neuere Fahrzeuge der Feuerwehr

[quote="olfa… Polizei-Klangfolge … [/quote]
Ist nicht bei der Polizei ein doppelton gleich, d.H. eben nicht aufeinanderfolgend verschiedene Töne?

Es müssen >>> verschiedene aufeinanderfolgend Töne <<< sein - also kein heulendes/auf/abschwellendes Signal und nicht mehrere Töne gleichzeitig - es steht nicht, dass sich die Töne nicht wiederholen dürfen, es steht nicht wie viele Töne es sein dürfen, es steht nicht wie schnell oder langsam die Töne aufeinander folgen dürfen bzw. ob sich die Geschwindigkeit ändern darf…
Man könnte (rechtlich gesehen) also auch den Radetzkymarsch abspielen und es gilt als Sondersignal.
Außer dem Posthorn ist keine Tonfolge rechtlich geschützt, wer eine Blaulichtgenehmigung hat, kann gemäß StVO genauso mit der Polizeiklangfolge spazieren fahren, wie mit jeder anderen. Ob eventuell ein Marken bzw. Urheberrechtlicher Schutz (evtl. auf die Polizeiklangfolge) besteht, ist mir allerdings nicht bekannt. In der StVO ist es jedenfalls nicht geregelt.

da es prinzipiell auch innerhalb der einsatzfahrzeuge vorrangregeln gibt, und man so schon an den tönen erkennen kann, welche art von einsatzfahrzeug daherkommt, und ob das gegenüber mir anderem einsatzfahrzeug vor- oder nachrang hat.

ist natürlich sehr theoretisch

Also „Heulen“ (Wail) ist genauso legitim, haben auch viele Feuerwheren bei ihren Anlagen dabei, weil das oft alte amerikanische Systeme sind wo nur 1 Ton gewechselt wurde. Können also theoretisch jederzeit umschalten. Auch ein auf- und abschwellen sind verschiedene Töne, nur das sich die Frequenz fließend ändert und nicht schlagartig. Vollkommen durch die aktuelle Rechtslage gedeckt.
Marken- oder Urheberrechte gibt es nicht, die Töne sind ja in Wahrheit nichtmal einheitlich weil viele Hersteller abweichende Frequenzen verwenden, auch das Timing ist nicht immer gleich. Jede Organisation in Österreich kann mit jedem Ton fahren, durch (mangelnde) Verfügbarkeit der (anderen) Tonbausteine sind auch schon RD-Fahrzeuge mit Polizeiton gefahren, und FW/RD sind sowieso je nach Regionalität wieder genau anders herum.

Ich wäre an eurer Stelle einfach froh, dass wir nicht mit Wiener Linien-Ton fahren müssen :wink:

Sehr theoretisch. Wenn ich ein Einsatzfahrzeug nur höre und nicht sehe, werde ich nicht extra an der Kreuzung warten bis es da ist.

Nachteil ist, dass böse Buben sofort die Polizei erkennen. Wär halt nicht so einfach, hätten alle das gleiche Horn.

Wenn dann müsste es eh im KFG geregelt sein :wink: