Doch, steht in der SanAV Modul „Beatmung und Intubation“. Da hier nicht explizit von einer manuellen oder maschinellen unterschieden wird und in dem Anhang 8
Nö.
Nach der „Logik“ dürfte ich das schon als NFS, weil die maschinelle Beatmung nämlich auch im Anhang 5 schon drinnen steht.
Genau so wie die Koniotomie, die wir damals im Modul 2 theoretisch gelernt als auch praktisch geübt haben.
Aus der SanAV sowie deren Anhängen lassen sich mMn. keine anwendbaren Kompetenzen ableiten.
Naja, es ist bis heute nicht ganz klar, ob sich der § 23 (1) explizit nur auf die endotracheale Intubation bezieht (sprich ohne Ermächtigung darfst du alles aus der NKI, außer die e.t. Intubation) oder auf die gesamten Inhalte der NKI (=sprich ohne Ermächtigung darfst du nichts aus der NKI anwenden und bist quasi NKV).