Besitzstörung: Mehr Anzeigen gegen Rot-Kreuz-Autos

Besitzstörung: Mehr Anzeigen gegen Rot-Kreuz-Autos - salzburg.ORF.at

Gibt es solche Probleme auch wo anders? Wie wird das bei euch gehandabt?

Also in NÖ habe ich einmal von so einem Fall in St. Pölten denke ich, gehört. Auf dem betroffenen Grundstück ist das aber eine Masche um leicht an Geld zu kommen. Dort wird jedes Auto, dass auf dem Grundstück auch nur wendet zur Anzeige gebracht.

Ohne näheres zu wissen, kann ich solche Anzeigen aber nur schwer nachvollziehen. Gerade die KTW-Teams und die Pat. sollten unterstützt werden.

Im städtischen Bereich raten wir ganz klar dazu, im öffentlichen Parkverbot zu stehen, bevor man auf einem privaten Parkplatz steht. Die Behörde wird bei ausreichender Rechtfertigung das Verfahren einstellen, der Private kann fast ausnahmslos auf seinem Recht beharren.

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Hat in Wien vor paar Jahren mal einen ASB-RTW erwischt.

Es gibt schon seit längerem eigene Firmen, die sich ungeniert auf das Geschäftsmodell mit Androhung von Besitzstörungsklagen in Zusammenarbeit mit Privatparklatzbesitzern spezialisiert haben (zB. die Firma „Zupf di“, dessen Name offensichtlich Programm ist). Unternehmen und Parkplatzbesitzer teilen sich 50/50 das eingetriebene Geld.
ORF-help und ÖAMTC-Verkehrsjuristen warnen schon seit Jahren vor dieser fiesen Masche und raten bei Erhalt einer derartigen Forderung „nicht gleich zu bezahlen, sondern rasch eine Rechtsberatung bei einem Mobilitätsclub oder einem Konsumentenschutzverein einzuholen“.

Mittlerweile ist der OGH in der Sache aktiv geworden:

Und noch eine Warnung an meine Retterfreunde aus Wien die sich eventuell nach der ein oder anderen Fahrt ins Donauspital bzw. zum Dialysezentrum gerne einen Döner oder was vom Bäcker in der Langobarden-Straße kurz nach der Kreuzung Kapellenweg holen. Etwas nach der Langobarden-Apotheke befindet sich auch so ein nettes Geschäft das offensichtlich massiv in das Abmahnwesen eingestiegen ist.

Ich schreibe euch das deshalb weil wir dort auch mal beinahe mit dem RTW in der Pause geparkt hätten :joy:
Und wem besonders fad sein sollte kann sich ja gerne mal die Google Bewertungen eines gewissen Salons, der im obigen Artikel angesprochen wird durchlesen. Ihr werdet es nicht bereuen! Ende von meinem Roman

In der ORF Onlineversion hat das Sbg.er RK geschrieben, im Einsatz dürfe es …
Bitte bei der Bergrettung nachfragen, die haben vor Jahren eine Privatstraße im Einsatz benutzt, auch hier wurde sogar das Gericht eingeschalten, die Bergrettung musste (nicht) zahlen.
Nicht deshalb, weil der Kläger die Kosten übernommen hatt (so ließ er verlauten), es ging ihm um die Rechtssicherheit für die Benutzung des Weges.

https://www.vol.at/bergrettung-auf-der-anklagebank/2239388

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Sollten genau solche Besitz Stör Klagen durch die Anpassung des $26 stvo ad absurdem geführt werden zukünftig? Wenn wir jetzt die beiden Topics kurz zusammen führen

Das denke ich auch. Ist eben nur die Frage, was ein “Fahrzeug des Rettungsdienstes“ dann laut juristischer Definition ist. Vielleicht können unsere Rechtsexperten hier im Forum ihre Einschätzung dazu abgeben.
Sind es alles Fzg im Besitz einer Rettungsorganisation oder nur solche im Zuge eines (Notfall-)Einsatzes? Ist ein KTW auch Rettungsdienst, oder ist das Krankentransportdienst und damit nicht vom neuen Paragraphen erfasst?

Wie meinst du das? Die StVo hat grundsätzlich mal gar keine Anwendung auf privaten Parkplätzen, auch wäre mir neu, dass die Aufnahme im § 26a Abs. 1 irgendwas mit Parken zu tun hat? Auch die Polizei kann man abmahnen, wenn sie am privaten Parkplatz parkt.

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Ich hatte es auch als Frage formuliert da wir auf der DST darüber sinniert haben dass die exekutive überall stehen darf (zb beim Blitzen) und auch mal zügiger einrückt (ohne jem zu gefährden zb) da sie vom 26er ausgenommen sind.
Bin gespannt wie sich die Änderung auf uns im RD auswirkt - im LV brüten sie schon drüber könnt ich mir vorstellen.

Das sind zumindest alle Fahrzeuge mit der Verwendungsbestimmung 62, 64 oder 74. Der Rettungsdienst umfasst natürlich auch Krankentransporte, RTW und KTW sind beide vollwertige Teile des Rettungsdienstes. Die Abstufung zwischen Notfallrettung und Krankentransport gibt es nur in den Köpfen mancher Sanitäter, der Rettungsdienst umfasst alle qualifizierten medizinischen Transportdienstleistungen. Daran wird auch kein neuer Para-paramedic etwas ändern.

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Das ist alles sehr relativ, passt aber sicher besser in den anderen Thread. Auch die Polizei darf zur Geschwindigkeitskontrolle keine Besitzstörung begehen. Klagen gegen die örtliche Polizei sind aber seltener als bei anderen Organisationen :wink:
Dafür werden die beim Essen holen regelmäßig angezeigt.