Beispiele für Notwendigkeit von lückenloser Dokumentation

Liebe Leute,

Gibt es hier von euch jemanden, der von Fällen, in denen eine lückenlose Dokumentation notwendig war, berichten kann? (am Besten aus eigener Erfahrung bzw. dem dienstlichen Umfeld)

Ich bräuchte für eine Fortbildung ein paar Beispiele, die die Notwendigkeit von Dokumentation veranschaulichen können. Je kurioser etc. desto besser :slight_smile:

Vielen Dank

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Kann nur ein Beispiel aus meinen Anfangsjahren nennen:

Übergabe von Wertgegenständen im Krankenhaus (Natürlich mit Unterschrift) in einem extra beschrifteten Beutel mit Patientenname und Geburtsdatum. Dame kommt nach 1 Woche ausm KH und beschuldigt die Mannschaft , die Uhr und eine Kette gfladdert zu Haben.

Wie sich herausstelle, sind die beiden Gegenstände beim Transfer vom Bett der ZNA auf das Stationsbett auf der Ablage der Liege vergessen worden. War ein ziemlicher Krieg mit dem KH damals , da die sich natürlich abputzen wollten (Und auch keinen Scherer zum Nachschauen hatten).

Im Endeffekt war die Situation mit der Doku (Inklusive Unterschrift der damaligen Schwester) ganz schnell für uns erledigt.

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Ich wurde einmal beim Versorgen einer schwer erkrankten Dame vom Sohn während des gesamten Einsatzes aufgenommen.

Frei nach dem Motto: „Schauen wir mal, vielleicht gibts da ja was, das man später anzeigen kann.“

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Puh das würde ich nicht tolerieren :0

Da wär die LPD schon angerauscht…

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Abgesehen davon wie ungut es ist. Rein Rechtlich ist das doch gar nicht verboten, oder?

Ja genau, laut Rechtsmeinung des RK NÖ zum Beispiel ist es erlaubt (siehe für die Niederösterreicher hier RKNÖ Handbuch)

Es stellt sich halt die Frage ab wann so ein Verhalten die Hilfeleistung behindert, weil dann wäre eine Wegweisung durch die Exekutive möglich.

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Einen anderen ohne sein wissen / Zustimmung aufzunehmen ist nicht erlaubt. Die Verwendung der Aufnahme ist auch nicht erlaubt .

§ 120.Paragraph 120,
  1. (1)Absatz einsWer ein Tonaufnahmegerät oder ein Abhörgerät benützt, um sich oder einem anderen Unbefugten von einer nicht öffentlichen und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmten Äußerung eines anderen Kenntnis zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

  2. (2)Absatz 2Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.

  3. (2a)Absatz 2 aWer eine im Wege einer Telekommunikation übermittelte und nicht für ihn bestimmte Nachricht in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt dieser Nachricht Kenntnis zu verschaffen, aufzeichnet, einem anderen Unbefugten zugänglich macht oder veröffentlicht, ist, wenn die Tat nicht nach den vorstehenden Bestimmungen oder nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen

Das stimmt so leider nicht. Die genannten Absätze des Paragraphen regeln Abhörmaßnahmen im Sinne einer Spionage beziehungweiße heimliches Filmen.

Filmen generell stellt nicht pauschal ein illegales Handeln dar:

Außerdem komplett egal wie es rechtlich ausschaut….wenn ich das nicht will, haben es die Angehörige zu akzeptieren. Bei einem Einsatz in der Öffentlichkeit sieht die Sache natürlich anders aus.

Nein tun sie nicht. Sie regeln Aufnahmen aller Art. Ist ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

Kann ich hier definitiv nicht raus-interpretieren, aber genau das ist ja das Schöne an der Juristerei in Österreich , solange es kein höchstgerichtliches Urteil gibt, gibt es nur Rechtsmeinungen, kein Recht.

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Vielen Dank schonmal für die Antworten zum Thema :slight_smile:

Ähnliche Geschichte hier. Bewusstseinsveränderter Patient mit V.a. Insult wurde von RTW + NEF ad KH gebracht.
Der Schlüssel zur Wohnung wurde in einer beschrifteten Nierentasse dem KH übergeben. Eine Woche später von einem Anruf nach dem Nachtdienst aufgeweckt worden. Der Heimtransport habe keinen Schlüssel vom Spital bekommen. Nur durch die Dokumentation der Übergabe des Schlüssels an das diensthabende Personal konnten wir uns weitere Diskussionen ersparen.

Gutes Beispiel für Dokumentation und für einen guten Gedanken. Aber etwas in einer Nierentasse übergeben halte ich dennoch für ungeschickt (gleichermaßen wie in Einweghandschuhen)

Beides sind Sachen die schnell ohne viel Augenmerk weggeschmissen werden, da es gar nicht soweit kommt, dass die Beschriftung jemand erkennt.

Da sind die gelben Zahnsackerl oder die Patienteneigentumstaschen beim RK schon wirklich sinnvoll um genau sowas zu verhindern.

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Bin ich grundsätzlich bei dir. Ist aber, auch basierend auf Praktikumserfahrung, auf dieser Abteilung passend, da eine Person nur für Aufnahmedokumentation, Patienteneigentum, usw. zuständig ist.
Sonst ist das natürlich ein Risiko.

Zwei Beispiele aus meinen Umfeld:

  • Ein Kollege hat bei einem MANV vergessen Anzukreuzen, dass er die Stiffneck verwendet hat. Pat hatte dann einen Dauerschaden. Spital war die erste Reaktion ohne Stiffneck eingeliefert, sie sind nicht schuld, steht ja so im RK-Protokoll und jeder im Spital konnte sich daran Erinnern. Zum Glück war ein Fotoreporter vor Ort und auf einen Foto konnte man sehen, dass der Pat. mit Stiffneck verladen wurde.
  • Anfahrt zu Pat. Transportführer erzählt mir, diesen Patienten kennt man schon, der hat nur psychische Problemen, da fahren wir seit einer Woche jede Nacht hin. Pat hatte in der Vergangenheit einen Schlaganfall und konnte sich daher schwer ausdrücken. Medliste aufgeschrieben und ab in die Ersteinschätzung. Der Pfleger schaut sich die Medliste an und sagt gleich „Kein Wunder das der so ist, da sind Upper und Downer verwechselt“.

Wichtig bei der Dokumentation ist, dass man sie übt. Bei mir machen das die Praktikanten auch bei Heimtransporten und KT’s.

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