jetzt hätte ich noch eine Frage zur Bedarfsplanung in Österreich. Gibt es irgendwelche Vorgaben wie der Rettungsdienst aufgestellt werden muss? Also wie viele Fahrzeuge (welchen Typs) sollen wo stehen. Gibt es Hilfsfristen (80% aller Notfalleinsätze in 15min am Ort, o.ä.)? Gibt es Vorgaben mit welchem Personal die Fahrzeuge besetzt werden müssen?
Bedarfsplanung! Ein schönes Wort, gibt es aber zumindest im osten österreichs nicht. In deutschland werden ja wenn mich nicht alles täuscht immer über 2 jahre die einsatzzahlen erfasst und dann entschieden wieviele fahrzeuge wo. So etwas gibts bei uns definitiv nicht.
Zum thema besatzung: rtw genau wie ktw mindestens zwei retungssanitäter. Regionale besonderheiten gibt es: in wien z.b. rtw mind 1 nfs. Hier gibt es auch eine relativ hohe rtw + ktw dichte, so dass in den von der berufsrettung versprochenen 12 minuten (meistens) zumindest irgend ein rettungsmitter vor ort ist.
In niederösterreich „steht hinter jedem zweiten Misthaufen“ ein fahrzeug. Ob ktw od. Rtw ist relativ egal da es vorgeschriebener weise „nur“ retungssanitäter sein müssen. Auch von der ausstattung versteht man in niederösterreich vielfach unter einem rtw, was in wien als ktw herumfährt.
Lange rede kurzer Sinn: nein gibt es alles nicht (wirklich).
Für NÖ: Geh mal in RIS und schau dir an das NÖ Rettungsdienstgesetz und die Verordnung über die Mindestausstattung im Rettungs- und Krankentransportdienst. Das sind die Rechtsgrundlagen.
Rettungsdienst (=BKTW, KTW, RTW - nicht Notarztdienst) ist Aufgabe der Gemeinden, weshalb es keine überregionale Planung gibt. Die Gemeinden schließen mit einer Organisation einen RD-Vertrag ab. Dort stehen (in allen Verträgen, von denen ich gehört habe), allgemeine Bestimmungen drinnen wie „ausreichende Vorhaltung, in angemessener Zeit beim Patienten, geeignete Fahrzeuge, qualifiziertes Personal“, aber keine konkreten Angaben. Das Dienststellennetz ist historisch gewachsen aufgrund mehrerer Einflussfaktoren. Grundsätzlich spielt auch die einsatztaktische Notwendigkeit mit, aber es werden auch Dienststellen aufgesperrt, wenn es in einem Ort genug Freiwillige gibt, oder wenn man der benachbarten Konkurrenzorganisation Fahrten wegnehmen will. Oder weil der Bürgermeister damit droht, die Kreuzretter in den Ort zu holen, wenn der Rettungsbund keine eigene Ortsstelle aufmacht.
Es wäre rechtlich überhaupt kein Problem, wenn eine Gemeinde einen umfassenden, genauen Vertrag abschließen würde. Da könnte sie alles hineinschreiben, was sie für richtig hält!
Notarztdienst ist Landessache und es gibt genaue Vorgaben vom Land wo welches Fahrzeug steht, welche Betriebszeiten es hat und wie es besetzt sein muss.
Bezüglich der Fahrzeugtypen: Die NÖ Mindestausstattungsverordnung definiert, wie ein Fahrzeug ausgestattet sein muss. So muss z.B. ein RTW KEINEN Defi mithaben! Weiters wird die Qualifikation der Besatzung geregelt: BKTW: 1 RS, KTW/RTW: 2 RS. Detail am Rande: in den RD-Verträgen steht aber nur „geeignete Fahrzeuge“. Es steht also nirgends, dass man mit RTW Notfallrettung betreiben muss. Es gibt in NÖ etliche Dienststellen, die grundsätzlich und regelhaft mit KTW Notfallrettung betreiben, da es keine RTW gibt. Das ist alles kein Geheimnis sondern öffentlich einsehbar auf http://www.144.at/webansicht. Man muss allerdings ergänzen, dass ein RTW nicht notwendiger Weise besser ausgestattet ist als ein KTW. Allerdings ist die Fahrzeugausstattung, soweit sie über die Mindestausstattung hinausgeht, Sache der Dienststellen. Es gibt z.B. Dienststellen, die auf KTWs weder Defi noch Larynxtuben mitführen - andere wiederum haben alles inkl. NKV-Medikamente sogar auf BKTWs.
in Deutschland ist vieles uneinheitlich. Auch die Bedarfsplanung wird sehr unterschiedlich angefasst. Gibt es denn irgendwo eine Quelle die ich für die Besetzung der Fahrzeuge nennen kann? Die Landesrettungsdienstgesetze geben ja nicht viel her.
Es wäre super wenn ihr zu euren Aussagen evtl. auch Quellen nennen könntet. Das ist schlichtweg für das korrekte wissenschaftliche Arbeiten notwendig. Danke. Ihr helft mir schon sehr gut weiter!
Nun für ein korrektes wissenschaftliches Arbeiten mag es notwendig sein, aber leider kann man nicht mit nicht bestehenden Gesetzen als Grundlage dienen.
Die Ausbildung generell ist im SanG geregelt, ansonsten empfehle ich den Artikel von Hr. Prof. Dr. Redelsteiner, der neben möglichen Entwicklungen auch einen sehr guten Überblick über den IST - Stand gibt. soziales-kapital.at/index.php/so … ew/361/635 Wobei es sich hier auch nur um die Meinung einer Gruppe handelt.
Offizielle Sachen sind mir da recht wenige bekannt. Für Wien gibts das Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz, das allerdings keine Angaben bezüglich Austattung oder Hilfsfrist enthält. Letzteres müsste in einer Verordnung der Magistratsabteilung 70 geregelt sein.
Eventuell hilft dir der Kontrollamtsbericht vom Stadtrechnungshof über die Berufsrettung aus dem Jahr 2009, auch wenn sich vor allem die Fahrzeugzahlen seitdem geändert haben dürften:
Diese Norm ist aber leider bei weitem nicht in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, und selbst in den Bundesländern wo sie in den Landesrettungsgesetzen vorkommt, wird soweit mir bekannt höchstens Typ B gefordert.
vielen Dank noch mal für eure Hilfe. Eine echte Vorschrift zur Bedarfsplanung habe ich tatsächlich nicht gefunden, wobei das Burgenland in einer Richtlinie eine Hilfsfrist setzt. Um diese zu erreichen muss entweder die vorhandene Struktur passen, ansonsten wäre man ja zu einer Art Bedarfsplanung (dort auch Bedarfsanalyse) gezwungen.
Naja, im Burgenland gibt es kaum „Außenstellen“, es gibt nur in den Bezirkshauptstädten (Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing, Jennersdorf) fix besetzte Dienststellen… nur in Neusiedl am See gibt es eine weitere fix besetzte Außenstelle, da NEF-Stützpunkt - nämlich Frauenkirchen. Die weiteren Außenstellen Nickelsdorf (ND), Kittsee (ND), Deutschkreutz (OP), Rechnitz (OW), Rudersdorf (JE) sind nur sporadisch besetzt, und das meistens auch nur tagsüber mit Zivis…
In dem Sinne wird die Hilfsfrist oft nicht eingehalten werden können, insbesondere in den peripheren Gemeinden (Beispiel: Dienststelle Frauenkirchen unbesetzt, RTW aus Neusiedl muss nach Pamhagen, das dauert mitunter schon 20 Minuten blau; oder aber auch Eisenstadt → Mörbisch, 20 Minuten), ist die First-Responder-Dichte im Burgenland sehr hoch. Aus diesem Grund gilt bereits das Eintreffen des First Responders als „Triggerpunkt“ der Hilfsfrist, welche dadurch eingehalten werden kann… was ich gehört habe, müssen die FR bei Anruf in der Leitstelle bekanntgeben, wie lange ca. zum BO gebraucht wird. Dies wird dann als Hilfsfrist eingegeben - ACHTUNG - da ich kein FR bin, Angaben ohne Gewähr!
also die angaben von themoment habe ich als mitarbeiter des bgld RK noch nie gehört.
im gegenteil habe ich bei vielen FR-veranstaltungen im bgld die explizite aussage vernommen, dass die FR eben NICHT die hilfsfrist beeinflussen.
dh die bedarfsplanung ist so, als ob es keine FR gäbe, die FR ermöglichen eine zusätzliche, optionale verbesserung.
auch die aussage, dass die außenstellen „nur sporadisch und auch nur mit zivis“ besetzt sind, ist nicht korrekt.
abgesehen davon, dass ich gegen die formulierung „nur zivis“ sowieso allergisch bin, ist zB die außenstelle kittsee mo-fr 7:00-15:30 mit einem team bestehend aus einem beruflichen mitarbeiter und einem weiteren mitarbeiter besetzt.
FR und Hilfsfrist ist so eine Sache, meist sind die FR hoch qualifiziert, manchmal sogar Ärzte…
Wenn mich nicht alles täuscht, wurden die FR eingeführt um gerade die realen Hilfsfristen zu senken, auch im Hinblick auf die leidige Unart, das in NÖ KTW-B (vulgo Zivibomber)nicht als FR agieren dürfen (sollen…).
Ich glaube, dass in D die FR gerade in den strukturschwachen Regionen sehr wohl die Hilfsfristen beeinflussen (real nicht in der Bedarfsplanung), bin mir aber da nicht sicher.
Wenn ich mir Einsatzberichte von FR anschaue, ist oft ersichtlich, das diese einerseits lebensrettend bzw. zumindest eine große Unterstützung sind.
Meiner Meinung nach ist ein vernünftiger RD ohne FR nicht vorstellbar. Sogar in Wien ist bzw. war es so, das die KTW der Hilfsorganisationen bei D/E Einsätzen als FR angefragt wurden, denn davon sind in Wien ja einige Hundert auf der Straße (tagsüber/vormittags). Außerdem siehe auch den Beitrag Wiener Polizei als FR mit Defi