Hallo da die Diskussion etwas ausgeufert ist trenne ich den Punkt Ausschuss und Stab einmal ab. Da hier über zwei Dinge geschrieben wird
A.
B.
Zu A, ist zu sagen, dass es sich um eine taktische Führungsebene im Rahmen der Einsatzplanung und koordinierung handelt. B. hingegen ist eine Vereinsgliederung, wobei das Kommando nicht befugt oder berechtigt ist den Verein betreffende Entscheidungen zu treffen, was ab und an aber etwas anders ausgelegt wird.
Also um auf den RTW - C zurückzukommen, so kann das Kommando die Notwendigkeit der Beschaffung feststellen und dies empfehlen, sie können aber die Beschaffung nicht beauftragen. Dem Gegenüber ist der der Landesausschuss berechtigt die Beschaffung anzuordnen und die benötigten Mittel bereitzustellen. Gleiches gilt auch für Disziplinarmaßnahmen wie die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, hier kann das Kommando dies empfehlen, aber der Ortsausschuss und hernach der Landesverband haben die Maßnahme zu setzen.
Das Problem ist, dass die Ausschüsse fast nur zur Aufrechterhaltung der Dienstfähigkeit und als Knüppel gegen die Mitarbeiter eingesetzt werden, da sie in weiten Teilen nicht einmal die Verfügungsgewalt über ausreichende finanzielle Mittel für ein Mittagessen von 15 € je Mitglied haben ohne die vorgesetzte Gliederung um Gegenzeichnung und Genehmigung bitten zu müssen.
Für die Ausschüsse gibt es keine notwendigen Ausbildungen bis auf den EH - Kurs, allerdings werden FK I und FK II empfohen und für den Ortsstellenleiter der FK III. Im Stab hingegen sind die Ausbildungen verpflichtend und müssen binnen zwei Jahren ab Übernahme der Funktion durchgeführt werden.
Meines Wissens nach sind die jeweiligen RK-Landesverbände Verein und somit gilt alles vereinsrechtliche nur für die Leitung des LVs. Alles an Struktur dahinter kann sich der LV regeln wie er will, es muss nur in den Statuten festgeschrieben sein. Nach dem alle LVs doch verhältnismäßig große Vereine sind, geben sie sich auch durchaus komplizierte Regelungen wer was entscheiden darf. Das ist dann in jedem LV anders. Noch komplizierter wird es, dass es noch ein ÖRK, Rettungsgesetze, Kat-Gesetze, nachgegliederte GmbHs o.ä. gibt, die es kaum erlauben, einen direkten Vergleich zwischen den LVs zu machen.
Wenn ich das von VenFlow und SaniS gepostete mir ansehe, dann mag das für ihre LVs stimme, für meinen LV sicher nicht. Wobei mir scheint, dass NÖ (sehr viel wird lokaler Ebene entschiede) und Salzburg (nur LV entscheidet) die Extreme sind und die anderen LVs dazwischen liegen.
roteskreuz.at/fileadmin/use … genLVS.pdf
Sollte jeder der LVs haben und damit kann jeder frei nachlesen, wie es in seinem LV gehandhabt/geregelt ist.
Dienststellenleiter sind bei uns oft hauptamtliches Personal (ausser rein ehrenamtliche Dienststelle, dann der Kommandant der Abteilung) - diese werden auch nicht gewählt. Je nach Dienststellengröße gemäß Organisationsplan ist halt da auch der FK3 notwendig. Ohne FK3 gibt es bspw. Bei uns keine Offiziersdienstgrade.
Ich setze einmal die Rahmensatzung des ÖRK hinein: http://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Wer_wir_sind/Rahmensatzung_LV_2016.pdf formal besteht das ÖRK aus den neun LV’s welche das ÖRK bilden.
Nur zur Administration hat man halt in weiten Teilen noch Bezirks und Ortsstellen, da man sich als LV nicht mit der Dienstfrequenz des Sanis H. aus G. Punkt befassen will und zum anderen das Land keine direkte Ansprache mehr erreichen kann, weil wenn jemand aus der Ortsstelle fragt könntest due nicht den Dienst noch machen überlegt man es sich eher, als wenn der OvD anruft und fragt.
zum Thema FK Ausbildung ein kleiner Input aus eigener Erfahrung …
grundsätzlich gibt es eigentlich den Beschluss dass zumindest die FÜG 1 und 3 annähernd gleich sein sollten. Das es nicht so ist wissen wir eh … siehe zb. Ausbildung NÖ vs. OÖ
FÜG 1 und 3 muss dir bei einem Wechsel in einen anderen LV angerechnet werden - da Bundesausbildung.
FÜG 2 kann, muss aber nicht … das sind offizielle Aussagen seitens des jeweiligen Leiters des ÖRK per Mail. Zwar schon einige Jahre her, denk aber es hat noch Gültigkeit.
ok dann dürfte sich das mittlerweile zusammengefügt haben … immerhin etwas … wie gesagt meine info ist schon einige jahre alt
was noch zu beachten ist: mit fk2 bekommst du nur ganz wenige führungskräfte fortbildungen im bildungsnetzwerk des örk. für alles andere benötigt man zumindest eine stabs ausbildung, optimalerweiße aber fk3
Fk2 ist definitiv nicht gleich - bei uns hast eine umfangreiche praktische Prüfung in einem Großschadensszenario, woanders gibt es das bspw. nicht. EL müssen bei uns mindestens FK2 haben.
Ich weiß nicht wo „dein uns“ ist aber bei uns in NÖ ist die FK2 auch rein Großunfall, Orientierung im Gelände, etc. etc. Genau kann ich das sagen wenn ich sie nächstes Jahr gemacht habe
Salzburg … natürlich brauchst die Praxis dazu, daher gibts bei uns auch nur fixe EL Gruppen und nicht Hinz und Kunz der mit dem ersten RTW am Einsatzort aufschlägt …
kommt eh in NÖ zukünftig mit dem Bezirkseinsatzleiter auch … nur wann brauch ich einen EL … klar es gibt viele Situationen wo dieser gut und fein und arbeitserleichterung ist, gibt aber auch viele wo einfach nicht nötig … zusammengefasst, oft gut - oft aber auch unnötig …